Coronavirus und Recht – Wie entscheiden die Gerichte im Mietrecht?
Seit dem 13. Dezember 2020 steht fest: es gibt einen erneuten Lockdown in Deutschland. Dieser Lockdown geht über das hinaus, was im Frühjahr an Einschränkungen galt. Große Teile des Einzelhandels und weite Bereiche der Wirtschaft werden erneut heruntergefahren.
Nur die notwendigen Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien etc.) bleiben geöffnet. Gewerbetreibende werden nun ein zweites Mal hart getroffen. Zeit, sich mit der Rechtsprechung zu Corona aus der vergangenen Zeit zu beschäftigen. Manches wird klarer, manches ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt.