Ja, wenn der Vertrag in den maßgeblichen Zeitraum fällt, ist eine Kündigung unschädlich. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung noch einen „Nachschlag“ erhalten können.
Ja, wenn der Vertrag in den maßgeblichen Zeitraum fällt, ist eine Kündigung unschädlich. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung noch einen „Nachschlag“ erhalten können.