Eine Überschuldung liegt vor, wenn der Schuldner aus den Einnahmen und seinem Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann. Kurz und knapp: Es gibt mehr Schulden als Vermögen, das profitabel versilbert werden kann.
Wichtige Stichworte sind in diesem Kontext die Fortführungsprognose und das Aufstellen einer Überschuldungsbilanz; es können stille Reserven, die im Unternehmen schlummern unter Umständen zu berücksichtigen sein.
§19 Abs. 2 S. 1 Insolvenzordnung
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.