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Category: FAQ-Lebensversicherung
Ich habe meinen Vertrag zwischenzeitlich gekündigt. Lässt sich noch nachträglich der Widerspruch erklären?
Ja, wenn der Vertrag in den maßgeblichen Zeitraum fällt, ist eine Kündigung unschädlich. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung noch einen „Nachschlag“ erhalten können.
Woran erkenne ich, ob ich ordnungsgemäß über mein Widerspruchsrecht belehrt wurde?
Das prüfen wir für Sie. Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post zu.