Prozesskostenfinanzierung

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Voraussetzungen für eine Prozesskostenfinanzierung

Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt Ihr Kostenrisiko grundsätzlich nur dann, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind.

  1. Ihre Angelegenheit muss einen Mindeststreitwert überschreiten. Dieser Mindeststreitwert liegt in der Regel bei 50.000,00 Euro.
  2. Es muss eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit gegeben sein.

Position des Finanzierers

Der Finanzierer agiert vollkommen unabhängig von der Rechtsanwaltskanzlei und ist nicht in die juristische Arbeit mit einbezogen. Eine vertragliche Beziehung besteht deshalb nur zwischen Ihnen als Rechtssuchendem und dem Finanzierer – nicht aber zwischen dem Finanzierer und der Anwaltskanzlei.

Risikofaktor Kosten wird eliminiert

Haben Sie einen Vertrag mit dem Prozesskostenfinanzierer abgeschlossen, trägt das wirtschaftliche Risiko allein der Prozesskostenfinanzierer. Erhalten Sie Geld aus dem gerichtlichen Verfahren, verdient der Finanzierer seinen Anteil hieran – erhalten Sie kein Geld, so zahlt der Finanzierer die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Die Erlösbeteiligung, die der Finanzierer erhält, kann in vielen Fällen steuermindernd geltend gemacht werden und reduziert damit effektiv Ihren Aufwand.

Wie kann ich erfahren, ob meine Angelegenheit ein Fall für den Prozesskostenfinanzierer ist?

Wir sind zwar an der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem Prozesskostenfinanzierer nicht beteiligt, dennoch beraten wir Sie selbstverständlich über die Chancen und Risiken der Einschaltung eines gewerblichen Prozesskostenfinanzierers.

Sollten Sie sich für eine Anfrage an den Prozesskostenfinanzierer entscheiden, wird der Kontakt direkt durch uns als Ihrem Rechtsvertreter abgewickelt.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Prozesskostenfinanzierung?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Prozesskostenfinanzierung beraten.
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