Die COVID-19 Pandemie hat den Gesetzgeber Anfang des Jahres zum schnellen Handeln gezwungen. Mit Lockerungen in der Insolvenzordnung sind die schlimmsten Folgen für Unternehmen abgefedert worden. Diese Erleichterungen sind teilweise wieder aufgehoben.
Das Coronavirus oder COVID 19 ist in Deutschland angekommen. Wirtschaftliche Auswirkungen sind bereits abzusehen. Gewinnwarnungen werden fast täglich herausgegeben. Viele Unternehmen trifft die Epidemie unvorbereitet. Was vom Gesetzgeber und in Verträgen nur für Ausnahmefälle geregelt wurde, dürfte bald die Gerichte beschäftigen. Es ist jetzt Zeit, sich rechtlich abzusichern und Notfallpläne auszuarbeiten.
Laufen die Geschäfte des Unternehmens gut und erwirtschaftet das Unternehmen Gewinne, ist die Position des GmbH-Geschäftsführers leicht. Gerät die GmbH in die Krise, droht die persönliche Haftung des Unternehmenslenkers. Dann stellen sich wichtige Fragen: An welcher Stelle geht die Haftung ins Private? Oder wann haftet der Geschäftsführer persönlich und wo beginnt die Strafbarkeit?
Was passiert, wenn die Unstimmigkeiten größer sind, als alle Gemeinsamkeiten? Dann ist es gut, perfekt vorbereitet zu sein. So können Sie im Gesellschaftsvertrag effiziente Regelungen für Kontroversen aufnehmen. Fehlen diese oder ist eine Situation heillos verfahren, helfen Experten. Sie berücksichtigen betriebswirtschaftliche Lösungsansätze oder – wenn es denn sein muss – kann der Zwist im Gerichtssaal ausgetragen werden. Alle wichtigen Details dazu finden Sie auf unserer Serviceseite „Streit unter Gesellschaftern“.