Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE berät und betreut kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ebenso wie Handwerksbetriebe bzgl. handelsrechtlicher Fragestellungen in all seinen Facetten. Dabei beraten wir stets sowohl mit einem Blick in das nationale als auch in das internationale Recht des Handelsverkehrs. Die englische Sprache ist hierbei für uns keine Barriere, sondern Brücke zu Menschen und Unternehmen in aller Welt. Lösungsvorschläge werden individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse des Mandanten erarbeitet und umgesetzt. Wir vertreten die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich.
Das Handelsrecht selbst regelt die Rechtsbeziehungen der Kaufleute untereinander. Maßgeblich wird dieses im Handelsgesetzbuch, dem HGB, geregelt. Aber auch die Globalisierung lässt das deutsche Handelsrecht nicht unbeeinflusst. Internationale Übereinkommen und europäische Richtlinien sind tagtäglich im Geschäftsverkehr spürbar und machen das geschäftliche Miteinander zunehmend komplizierter, wie beispielsweise die Verordnung zu Beihilfen für kleinere und mittlere Unternehmen.