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Präventive Entscheidungen für Unglücksfälle

Sie wollen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für den eventuellen Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit vorsorgen? Oder sind Sie der Bevollmächtigte, der sich bei Behörden, Banken, Ärzten oder anderen durchsetzen muss? Unser Vorsorgeanwalt Nils Schulz-Hennig steht auf Ihrer Seite und berät Sie kompetent bei allen Fragen zum Vorsorgerecht.

Vorsorgevollmacht
Rechtlich wirksame Vorsorgevollmacht vor dem Ernstfall erstellen
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Patientenverfügung
Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges Ende
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Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen Sie grundlegende Entscheidungen für die Extremfälle des Lebens. Deshalb lautet unser erster Ratschlag: Vermeiden Sie übereilte Entschlüsse. Bevor Sie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung aufsetzen, sollten Sie genau verstehen, was Sie mit diesen rechtlichen Dokumenten im Detail regeln können und was Sie davon auch wirklich regeln wollen.

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, welche Menschen Ihres Vertrauens für Sie entscheiden sollen, wenn Sie das aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr können sollten.
  • Mit der Patientenverfügung legen Sie die Grenzen medizinischer Behandlung fest. Vereinfacht ausgedrückt: Sie bestimmen, wann Ärzte die Apparate ausschalten sollen. Es geht also um Ihr Recht auf ein würdiges Lebensende.

Die vielen Entscheidungen, die Sie mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen,  sollten Ihnen eine persönliche und ausführliche Beratung wert sein. Von unserem Vorsorgeanwalt, Nils Schulz-Hennig, erfahren Sie genau, auf was Sie bei Ihrer Vorsorgevollmacht oder Ihrer Patientenverfügung achten sollten.

Auf diese vorsorgerechtlichen Leistungen können Sie bei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertrauen:

  • Für ein selbstbestimmtes Leben bis zum Schluss: Wir machen für ältere und jüngere Menschen die Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich. Unser Vorsorgeanwalt spricht mit Ihnen auch über die Risiken und erklärt, wie Sie diese vermeiden können. Auf dieser Wissensbasis treffen Sie sichere Entscheidungen. Auch auf die juristisch einwandfreie Umsetzung können Sie sich verlassen. Sie erhalten von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung, die exakt zu Ihren eigenen Entscheidungen passen.
  • Stärkung für Bevollmächtigte: Als Bevollmächtigter übernehmen Sie im Ernstfall für einen anderen Menschen Verantwortung. Wir unterstützen Sie dabei, dieser Pflicht gerecht zu werden. So vermeiden Sie Stress mit Behörden, Banken, Ärzten und auch anderen Personen, die Ihnen die Erfüllung Ihrer freiwillig übernommenen Pflicht als Bevollmächtigter das Leben schwer machen.
  • Unterstützung für Angehörige ohne Vollmacht: Wir unterstützen Ehepartner, Lebenspartner und Angehörige, die mangels Vollmachten bei Behörden, im Krankenhaus oder Pflegeheim auf Widerstand stoßen und ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen möchten.
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Sie treffen die Entscheidungen. Wir übersetzen Ihren Willen in rechtlich wirksame Klauseln.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind juristische Dokumente. Das wird von vielen unterschätzt. Wer seinen Willen juristisch falsch ausdrückt oder den rechtlichen Regelungsinhalt nicht hundertprozentig versteht, macht bei einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung schnell Fehler, die man im Ernstfall nicht mehr korrigieren kann. Denn der Ernstfall ist: Sie selbst können nichts mehr entscheiden. Also können Sie auch Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nicht mehr korrigieren!

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte setzt in der Beratung zum Vorsorgerecht auf Qualität. Wir tischen Ihnen also keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung von der Stange auf. Solche standardisierten Muster für Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügung bietet das Internet zur Genüge. Doch der Einsatz von ungeprüften Mustervorlagen ist riskant. Nicht immer sind die Quellen zuverlässig. Manche Muster erweisen sich als fehlerhaft und sind deshalb rechtlich unwirksam.

Mit falschen Klauseln in Ihrer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung riskieren Sie, dass diese schriftlich dokumentierten Entscheidungen im Ernstfall gleich beim ersten Praxistest versagen. Die Folgen können sein: Die Bank weigert sich, die Vollmacht zu akzeptieren. Ihr Bevollmächtigter kann für Sie jetzt keine Bankgeschäfte mehr abwickeln. Oder die Ärzte geben Ihrem bevollmächtigten Lebenspartner keine Auskunft! Am Ende setzt das Gericht für Sie einen Betreuer ein! Wir helfen Ihnen, diese negativen Folgen von vornherein zu vermeiden.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Vorsorge Center?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Vorsorge Center beraten.
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