Bei der Unternehmensnachfolge sind alle Beteiligten gefordert: der abgebende Unternehmer, die nachfolgenden Unternehmer und oft genug auch die Familienangehörigen. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE unterstützt Unternehmer und ihre Nachfolger bei der zielkonformen und steueroptimalen Regelung der Unternehmensnachfolge. Nutzen Sie unsere Erfahrung als Nachfolgeberater mit besonderer Expertise im Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.
Bei der Unternehmensnachfolge geht es im Kern um zwei Fragen: Wer wird der zukünftige Chef? Und wer wird Eigentümer des Unternehmens? So einfach diese Fragen sind, gibt es trotzdem keine „einzig richtige“ Lösung, die auf alle Fälle passt. Deshalb bieten Ihnen die Nachfolgeberater in der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE einen durchdachten Prozess, mit dem Sie Schritt für Schritt zu einer für Ihr Unternehmen optimalen Nachfolgeregelung kommen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unten zum Nachlesen oder jetzt einfach erklärt in unserem Video zusammengefasst!
Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Unternehmensnachfolge? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:
Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE berät und vertritt Unternehmer und ihre Nachfolger sowohl bei der familieninternen als auch bei der externen Unternehmensnachfolge. Unsere Mandanten profitieren bei der Unternehmensnachfolge von einem ganzheitlichen Beratungsangebot mit den folgenden Teilleistungen:
Prozessorientierte Nachfolgeberatung heißt für uns: Wir sprechen mit Ihnen zuerst über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Ziele bei der Unternehmensnachfolge. Außerdem analysieren wir die besonderen Anforderungen, die Ihr Unternehmen an die Nachfolgeregelung stellt.
Und wir denken auch an die anderen Parteien, die bei der Unternehmensnachfolge eigene Interessen mit ins Spiel bringen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir für Sie das rechtliche und organisatorische Gerüst für eine gut durchdachte Unternehmensnachfolge.
Dabei achten wir natürlich auch auf die steuerlichen Effekte, unterstützen Sie bei allen Verhandlungen und bei der Umsetzung der Nachfolgeregelung in die Praxis.
Bei der Kanzlei Göddecke verfügen Sie über ein spezielles Expertenteam für die Unternehmensnachfolge: Hartmut Göddecke ist Fachanwalt für Steuerrecht und außerdem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie ausgebildeter Mediator und Testamentsvollstrecker. Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig betreut Unternehmensnachfolgefragen und bringt seine speziellen Erfahrungen mit ein, die er zuvor während seiner Tätigkeit in einem Anwalts- und Notariatsbüro erworben hat. Summa summarum verfügen Sie mit diesem Team über alle Kompetenzen, die Sie für eine erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge benötigen.
Ein Unternehmer ohne Plan für die Nachfolge, gefährdet den Bestand seines Unternehmens. Auch junge Unternehmer sollten mit einer Nachfolgeregelung für den Worst-Case vorsorgen. Keiner ist sicher vor Schicksalsschlägen. Wird der Chef Opfer eines Unfall oder einer schweren Krankheit werden, fällt mit ihm die entscheidende Persönlichkeit im Unternehmen plötzlich aus.
Zu einer umfassenden Absicherung Ihres Unternehmens gehört nicht nur eine Regelung für den Todesfall des Entscheiders. Genauso wichtig ist die Vorsorge für den Fall, dass der Entscheider seine Entscheidungsfähigkeit durch Unfall oder Krankheit schon zu Lebzeiten verliert.
Bereiten Sie sich richtig auf die Übergabe Ihres Unternehmens vor - mit der kostenlosen Checkliste von GÖDDECKE Rechtsanwälte.
Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist ein Gemeinschaftswerk. An einer Unternehmensnachfolge sind Persönlichkeiten mit oft sehr unterschiedlichen Interessen beteiligt. Diese müssen angemessen berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für die familieninterne Regelung als auch für die externe Unternehmensnachfolge, bei der die Nachfolger nicht aus der Unternehmerfamilie kommen.
Die Initiative ergreift zwar meist der abgebende Unternehmer. Doch ohne den oder die Nachfolger geht bei einer Unternehmensnachfolge nichts. Außerdem sind bei Familienunternehmen auch Interessen und Ansprüche von weiteren Familienmitgliedern zu beachten, die selbst nicht direkt an der Nachfolge beteiligt sind. Dieses komplexe Interessengeflecht gilt es bei der Unternehmensnachfolge zu meistern.
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
Gedanken zu einem wichtigen Thema
Es geht in Richtung Zukunft: Wer ein eigenes Unternehmen führt, merkt irgendwann: Alles hat seine Zeit. So steht jeder Eigentümer eines Unternehmens irgendwann einmal vor der Frage, wie es denn auf lange Sicht mit seinem Geschäft weitergehen soll. Der Zeitpunkt kann unter Umständen früh kommen. Das ist dann der Fall, wenn man durch eine Krankheit oder durch einen Unfall aus der Bahn geworfen wird. Oder altersbedingt erkennt man, dass andere dran sind, das Ruder zu übernehmen.
Dabei will jeder, der die Geschicke seines Unternehmens lenkt, dass es mit dem Betrieb erfolgreich weitergeht. Das gewährleistet erfahrungsgemäß eine gute und von langer Hand geplante und gut funktionierende Unternehmensnachfolge. Sie führt im Normalfall auch dazu, dass der Übertragende oder ihm nahestehende Menschen weiterhin solide versorgt sind.
Und hier startet auch die Frage nach dem Beratungsansatz: Während das gesamte Unternehmen mit seinem know-how alle Themen des betrieblichen Alltags gut abdeckt, ist der Nachfolgeprozess ein bis dahin unbekanntes Land. Deshalb ist eine Begleitung – ähnlich wie bei dem Schiffsverkehr der Einsatz eines Lotsen – notwendig, um sicher am Ziel zu landen.</p>
Alles in allem ist die Unternehmensnachfolge ein Prozess, bei dem sich viele Menschen weitreichende Gedanken machen. Wie wird es mit dem Betrieb, den Mitarbeiten, der „Chefetage“ und insbesondere dem Eigentümer weitergehen?
Diese Frage nach der Zukunft stellen sich in der Folge auch Banken, die Kredite gegeben haben (Rating), und Leasingunternehmen (Bonität). Auch Kunden machen sich Gedanken um die Planung von Unternehmen, wenn ein Eigentümerwechsel ansteht. Sie wollen auch morgen noch deren Dienste, Planungen oder Produkte nutzen. Nicht zuletzt seien die Lieferanten erwähnt. Außerdem hat ein solcher Schritt in der Zukunft auch meistens große Auswirkungen für die Personen im Umfeld des Eigentümers.
Wer alle diese Zusammenhänge rechtzeitig erkennt und in die richtige Beziehung zueinander setzt, wird mit der Unternehmensnachfolge viel Erfolg haben und in eine solide geplante Zeit gehen. Sind Sie bereit dazu?
Bei der Beratung im wichtigsten Moment eines Unternehmens ist klar zu unterscheiden: Will man das Unternehmen abgeben oder soll ein Unternehmen erworben werden. In beiden Fällen geht es nicht um Standardsituationen im Leben – Irrtümer dürfen nicht passieren, dazu geht es um zu viel Geld. Die Unterstützung durch eine weichenstellende Beratung hilft deshalb teuere Fehler zu vermeiden und sichert ein passgenaues Resultat. Wichtig für alle Beteiligten ist, was die eigene Zielvorstellung für den Betrieb ist.
Für denjenigen, der übergibt, gilt: Unternehmer sind im Tagesgeschäft ihres Unternehmens eng verwoben. Darin kennen sie sich wirklich so gut aus wie in der sprichwörtlichen „Westentasche“. Für den größten Deal, nämlich das Unternehmen zu übergeben, bedarf es eines Plans, der alle Punkte für den Weg in die Zukunft unter einen Hut bringt.
Zunächst kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an: Eine richtige Planung muss deshalb früh und ohne Zeitdruck beginnen. Dazu ist es wichtig, das Unternehmen so auszurichten, dass auch ein Nachfolger den Betrieb als zukunftsfähig ansieht. Dann startet die Suche nach demjenigen, der künftig die Geschicke bestimmen soll. Und ganz ohne Beratung geht es dabei nicht. Denn es müssen nicht nur familiäre Themen im richtigen Maße abgehandelt werden. So ist es wichtig, die Bedingungen zur Übernahme optimal auszuhandeln und festzuzurren. So stellen sich Fragen z. B. nach der besten steuerlichen Konstellation, dem rechtssicheren Vertragsschluss und fairen Interessenaustausch.
Für denjenigen, der den Stab übergeben bekommt gilt: Eine gute Kenntnis von dem Geschäftsfeld alleine reicht niemals aus. Die Finanzierung des Übernahmepreises muss gestemmt werden können und die Sicherheit des Betriebes (Auftragseingang, Ablaufmechanismen, Mitarbeiterkoordination) ist zu gewährleisten. War der Betrieb zuvor auf einen einzigen Unternehmer als Person zugeschnitten, muss an diesem „Maßanzug“ die eine oder andere Änderung vorgenommen werden. Auch hier hilft die Assistenz von gezielter Beratung.
Es hat sich bewährt, wenn man nicht nur die finanziellen Punkte in den Fokus nimmt. Was alles dazu gehört, erklärt eine erste Beratung in unserem Hause. Wir sind auf Grund unseres Netzwerkes in der Lage, sowohl dem Abgebenden als auch dem Nachfolger alle Experten zusammen zu führen, die mit ihrem jahrelangen know how in der Lage sind, alle anstehenden Aspekte schnell und zielgerichtet zu einem langfristig guten Ergebnis zu bringen. Deshalb gehören dazu Headhunter, Fachleute für die Unternehmensbewertung, Spezialisten für besondere Versicherungsfragen, steuerliche Optimierer, Gutachter für Bewertungen von Immobilien, Experten für die Altersvorsorge sowie Finanzierung und Organisationsfachkräfte.
So individuell der Betrieb ist, so wenig gibt es eine Lösung aus dem Kaufhausregal. Eines aber kann man als eine allgemein gültige Regel aufstellen. Keiner – weder der Abgebende noch der Nachfolger – sollte improvisieren. Wer ohne Plan Nachfolgeregelungen treffen will, wird fast immer scheitern. Gut ist es, wenn sich beide – Abgebender und Nachfolger – als ein Team verstehen, die das Unternehmen in Richtung Zukunft fit machen. Der Prozess der Unternehmensnachfolge ist eine Zeit des großen Umbruchs im Leben eines Unternehmens; da müssen alle Kräfte an einem Strang ziehen.
Die Vorstellungen desjenigen, der das Unternehmen weiter steuern will, und die Interessenlagen des Abgebenden sind manchmal nicht gleichgerichtet. Es gilt, auf lange Sicht einen harmonischen Übergang sicher zu stellen, damit keine Konfliktlagen die Zukunft belasten.
Erste Phase: Vor der Übergabe
Diese Zeit ist besonders für denjenigen wichtig, der das Unternehmen übergeben möchte. Er hat sich in zwei Richtungen Gedanken zu machen. Einmal geht es um ihn selbst und seine eigene Zukunft und zum zweiten drehen sich seine Gedanken um das Zielobjekt: das Unternehmen. Für beide Bereiche, die einen Unternehmer tagein und tagaus beschäftigen braucht man Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesen Themen rechtzeitig zu beschäftigen; denn es müssen die optimalen Startbedingungen nicht nur für das Ausscheiden vorbereitet, sondern auch für den Neueinstieg des Nachfolgers gesetzt werden.
Die erste Thematik muss sich jeder selbst vor Augen führen. Eines ist jedenfalls klar: das Leben wird vollkommen anders verlaufen, als zuvor. Wer sich dem verschließt, läuft Gefahr, in eine falsche Richtung zu gehen.
Der zweite Punkt ist sehr wichtig: Es müssen die Pläne mit dem Ziel geschmiedet werden, wie die Firma aussehen soll, um attraktiv für einen Nachfolger zu sein. Hier ist es wichtig, sich die Vorstellungen klar vor Augen zu führen. Wer nur mit halbem Herzen plant, wird mit undefinierten Absichten nur schwer oder gar nicht ein Ziel erreichen.
Nicht vollkommen anders geht es dem, der das Steuer künftig in der Hand haben wird. Ihn wird beschäftigen, wie er ein Gebilde, das ein anderer lange Zeit erfolgreich geführt hat, in eine neue Zeit führen wird. Kann er die neue Verantwortung schultern und werden die Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden die Treue halten? Meistens stehen auch Finanzierungsfragen an: Kredite, stille Beteiligungen, Subventionen oder sonstige staatliche bzw. private Unterstützungen. Auch für den neuen Geschäftsherrn ändert sich damit der Lebensstil.
Für beide gilt: mit einem erfahrenen Sparringspartner, geht man mit mehr Sicherheit durch diese erste Phase.
Zweite Phase: Vertragsschluss
Die harte Arbeit ist in vollem Gange: Jeder Punkt muss geklärt und ein Vertrag gegossen werden. Eine Due Diligence ist zu erstellen, ein Letter of Intend sollte unterschrieben werden, die steuerlichen Details müssen stimmen und sämtliche Zahlenwerke sowie technische Details werden erfasst. Wer es hier versäumt, präzise Fragen zu stellen oder Risiken übersieht, hat meist das Nachsehen.
Einer der wesentlichen Punkte in dieser Zeit ist es, den Preis zu ermitteln, der attraktiv für alle sein muss. Für den Abgebenden, damit er sein Leben ohne Unternehmen führen kann, für den Neueinsteiger, der ihn aus den Erträgen des Unternehmens zu stemmen hat, und für die finanzierende Bank, die einen Kredit für den Nachfolger gibt.
Dritte Phase: Ab in die Zukunft
So ganz wird der Abgebende sein Unternehmen innerlich nicht verlassen, aber als Kapitän ist er nicht mehr tätig. Es kann sinnvoll sein, dass die fachliche Expertise und die persönliche Verbindung zu Geschäftspartnern noch eine Zeitlang zur Verfügung steht. Diese Themen des Engagements nach Abschluss der aktiven Leitungsphase müssen zuvor verbindlich geklärt sein. Ist das nicht passiert, können schnell Konflikte auftreten.
Schweiger haben nichts zu sagen. Was von zentraler Bedeutung ist, ist die Kommunikation – nach innen (in den Betrieb hinein) und nach außen (an die Geschäftspartner), denn sonst läuft man Gefahr, dass Missverständnisse entstehen und sich Schwierigkeiten auftürmen. Darunter leiden dann vor allem Dritte: Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten.
Wird ein Betrieb in die nächste Generation übertragen, so möchte der Abgebende dafür verständlicherweise einen angemessenen Gegenwert erhalten. Gerade wenn die Firma im Familienkreis weiter geführt werden soll, erfolgt der Übergang auf den Nachfolger meist schrittweise. Zunächst wird die Verantwortung für einzelne Bereiche übertragen, später kommt die Gesamtverantwortung für das gesamte Geschehen. Damit geht auch die sukzessive Übertragung von Anteilen des Unternehmens einher.
Bezahlung des Betriebes auf Rentenbasis
Im Umkehrschluss soll die Zahlung eines angemessenen Gegenwerts auch nach und nach von statten gehen. Dazu bietet es sich an, liquiditätsschonend vorzugehen und an eine Art Ratenzahlung zu denken. Und zwar ohne Kreditaufnahme. Die Bezahlung erfolgt dann wirtschaftlich aus dem Ertrag der künftigen Geschäfte. Das System ist bei inhabergeführten Unternehmen bekannt und bestens bewährt.
Wird eine Rentenzahlung vereinbart, kann der neue Geschäftsherr auf Kreditmittel verzichten und möglicherweise stattdessen staatlich subventionierte Fördermittel für die Weiterentwicklung des Betriebes in sinnvoller Weise nutzen.
Unternehmensnachfolge gegen Rentenleistungen und die Einkommensteuer
Ein entscheidender Vorteil ist auf der steuerlichen Ebene zu finden. Denn die Teilzahlungen mindern bei dem neuen Unternehmenslenker als Sonderausgaben die Steuerlast. Natürlich muss der Empfänger die einzelnen Geldbeträge seinerseits dem Finanzamt gegenüber in Form der wiederkehrenden Bezüge erklären; meistens ist für ihn die Steuerbelastung nicht sehr hoch. In den allermeisten Fällen ist sie niedriger als die Versteuerung des Preises für das Unternehmen bei einer einmaligen Gesamtzahlung des Kaufpreises.
Die Rente wird im Regelfall monatlich geleistet und kann an die sich ändernden Verhältnisse angepasst werden. Maßstab für die Aktualisierung kann auch die Entwicklung des Unternehmens an sich sein. Der zu Grunde liegende Versorgungsgedanke bedeutet letztlich auch, dass es nicht alleine auf den Wert des zu übertragenden Betriebs(-anteils) ankommt. Das wiederum hat vielfach zur Folge, dass regelmäßig ein Teil des Wertes des Betriebes unentgeltlich im Sinne des Steuerrechts übertragen wird.
Nur dann ist die Übertragung der Firma steuerbegünstigt möglich, wenn
Es ist wichtig, dass der Vertrag, den Übergeber und Empfänger des Betriebes unterschreiben, auch alle steuerlich notwendigen Voraussetzungen beachtet. Dazu gehört auch, dass sich der ehemalige Betriebsinhaber von dem Unternehmen definitiv löst. Das kann z. B. dann ein problematischer Fall sein, wenn der Alteigentümer weiterhin der Geschäftsführer seines ehemaligen Wirkungskreises bleibt. Wer diese Konsequenz des Aufhörens nicht möchte, kann auf andere Entgeltformen ausweichen.
Da es Sinn dieses Versorgungskonzeptes ist, den ehemaligen Eigentümer im Alter abzusichern, muss auch gewährleistet sein, dass die Erträge, von dem zu übertragenden Unternehmen dafür ausreichend sind. Schwierig wird es deshalb, dieses Konzept so zu realisieren, wenn der Betrieb zuvor über einen längeren Zeitraum nur Verluste erwirtschaftet hat. Aus dem Grunde ist es notwendig, dass bei der Bestimmung der Versorgungsleistungen als auch des zu übertragenden Vermögens alle maßgeblichen Punkte angemessen berücksichtigt werden müssen, damit die ertragssteuerlich optimierte Übertragung gesichert ist und auch schenkungsteuerlich kein Fehlgriff getan wird.
Übergabe gegen Versorgungsleistungen (wiederkehrende Leistungen)
Sinn von Versorgungsleistungen ist, dass sie regelmäßig auf die (restliche) Lebensdauer des Alteigentümers und dessen Lebenspartners abstellen. Damit gilt, dass für die Betriebsübertragung kein Veräußerungsentgelt geleistet wird und damit keine Anschaffungskosten anfallen und die Weiterführung der Buchwerte möglich ist.
Versorgungsrente durch Leibrente und dauernde Last
Sowohl die Leibrente als auch die dauernde Last werden als Versorgungsleistungen oder -renten bezeichnet, es handelt sich dabei also um einen Oberbegriff. Die Unterscheidung zwischen Leibrente und dauernder Last ist in der Praxis steuerlich relevant. Der Kernpunkt ihrer Unterschiedlichkeit bei der Unternehmensnachfolge liegt vor allem in der Veränderbarkeit der Rentenhöhe während der Laufzeit. Beide Formen der Versorgungsleistungen sind regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen, die bis zum Lebensende des Berechtigten gezahlt werden.
Die Übertragung gegen Zahlung einer Leibrente wird wie ein Verkauf behandelt. Sie ermöglicht die Versorgung des weichenden Alteigentümers im Normalfall auf die restliche Lebenszeit.
An dieser Stelle sei noch ein wichtiger Hinweis gestattet: die Versorgungsrente für die Übertragung des Betriebes hat nichts mit der betrieblichen Rente als Teil der betrieblichen Altersversorgung gemeinsam. So hat die betriebliche Rente meist ihren Ursprung in einem vertraglich erworbenen Versorgungsanspruch aus dem Unternehmen heraus. Die Versorgungsrente soll dagegen von dem Erwerber gezahlt werden, damit der Lebensstandard des ehemaligen Betriebsinhabers gesichert wird.
Jedes Unternehmen, bei dem der Unternehmenslenker die Nachfolge in seinem Kopf bewegt, hat eine Historie hinter sich, zum Teil sogar schon über mehrere Generationen. So stößt jeder Wechsel auf der Eigentümer- und/oder Führungsebne eine Tür zu einer neuen Epoche auf. Es ergibt sich gleichzeitig ein idealer Zeitpunkt, nicht nur an Erfolge anzuknüpfen, sondern vieles einmal auf den Prüfstand zu stellen.
Denn ein Unternehmen ist ein lebendiger Organismus, bei dem sich bei der Nachfolge ein oder mehrere wichtige Organ(e) auf der Managementetage oder im Eigentümerkreis ausgetauscht werden. Wie bei jedem „Organwechsel“ resultieren daraus Risiken und Chancen. Somit ist der Nachfolgeprozess gewissermaßen das Großereignis im Leben eines Unternehmens (und natürlich auch der Unternehmer).
Risiken können mit einer qualifizierten Unternehmensnachfolgeplanung begrenzt werden
Um Gefahren zu bannen, muss man rechtzeitig, d. h. frühzeitig mit der Analyse starten und dann eine Strategie zur Abwehr entwickeln.
So können sich Risiken ergeben,
Der hier nur angerissenen Auswahl an Risiken für das Unternehmen stehen natürlich Chancen gegenüber. Diese sind umso signifikanter, je weniger der bisherige Eigentümer sich um die aktuellen Belange des Unternehmens vor dem Übergabezeitpunkt gekümmert hat – also wenn ein Investitionsstau vorliegt oder die Zeichen der Zeit für Umgestaltungen nicht erkannt worden sind.
Unternehmensnachfolge fördert Chancen zu tage
Nachfolge ist auch ein Teil der strategischen Unternehmensplanung – also ganz eindeutig zukunftsorientiert. In dem Fall steht das ganze Unternehmen auf dem Prüfstand mit der Option, für die Zukunft auf Alternativen zu setzen. Dieser verändernde Schritt in eine neue Zeit muss natürlich mit Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und Banken begleitet werden. Denn einen anderen Weg zu beschreiten bringt naturgemäß auch Unsicherheit mit, hier spielt das Vertrauen der Geschäftspartner und der Belegschaft eine wichtige Rolle.
In jedem Betrieb sind Mitarbeiter ein entscheidender Faktor für den Erfolg. Und nicht umsonst sagte der ehemalige Vorstandsprecher der Deutsche Bank AG, Alfred Herrhausen (1930 – 1989), „Am Ende sind alle Probleme der Wirtschaft Personalprobleme“. Die Anstellungsverträge der Mitarbeiter bleiben auch bei einem Übergang des Unternehmens zu einem Nachfolger unangetastet. Das ist ein Grundsatz, der fast ausnahmslos seine Anwendung findet.
So besteht das know how der Arbeitnehmer für die Firma weiterhin – unabhängig vom Wechsel des Managements oder der Eigentümer. Diese Kontinuität ist eine wichtige Planungsgrundlage für das Geschäft und auch für die Beschäftigten.
Das bedeutet umgekehrt auch, dass die Übertragung an Nachfolger, die das Unternehmen z. B. durch eine Erbschaft erhalten und dort schon angestellt waren, keinerlei Veränderungen für sie mit sich bringt. Ihre Position als Angestellte im Unternehmen wechselt sich durch die erhaltenen Firmenanteile nicht.
Mitarbeiter als neue Eigentümer (Management buy out [MBO])
Eine gute Lösung ist der Management buy out (MBO), wenn sich kein familieninterner Nachfolger findet oder keine Finanzheuschrecke an dem Betrieb interessiert ist. Eine Nachfolgeregelung ist möglich, wenn leitende Mitarbeiter, die das Unternehmen gut kennen, die unternehmerische und finanzielle Verantwortung übernehmen und damit die Geschicke der Firma künftig leiten. Das ist damit verbunden, dass sie Anteile an dem Unternehmen erwerben. Es erfolgt dadurch, dass die Leitungsebene entweder das gesamte Unternehmen übernimmt oder nach Ausgliederung eines Teiles davon, diesen Teilbetrieb weiterführt (z. B. bei Unternehmensumstrukturierungen).
Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, die Leitung an das Management abzugeben, muss gewisse Risiken beachten: Denn die Leitungsmannschaft, die künftig den Chefsessel besetzen will, kennt alle Ecken des Betriebes und wird mit dem Alteigentümer besonders hart verhandeln. Sie wollen mit ihrem Informationsvorsprung einen für sie günstigen Preis erzielen. Hier gilt es für den Abgebenden besonders wachsam zu sein.
Stille Beteiligung, Genussrechtskapital und Erwerb von Minderheitsbeteiligungen
Oft kann der Wechsel auf der Eigentümerseite in mehr oder wenigen kleinen Schritten von statten gehen. Um sich an dem Kapital des Geschäfts zu beteiligen, bieten sich verschiedene Modelle an. Entweder eine Stück vom Kuchen ähnlich einem Darlehen strukturieren (Darlehen, typisch stille Beteiligung, Genussrecht, partiarisches Darlehen) oder die Mitbestimmung als Eigner ins Auge zu fassen (Stammkapital, Kommanditkapital).
Wer eine Beteiligung erwerben will, kann oft Partner mit ins Boot holen – und zwar zur Finanzierung: so stehen Beihilfen und zinsgünstige Kredite z. B. der KfW-Bank (ERP-Mittel), Bürgschaften öffentlicher Banken oder Zuschüsse sowie Fördermittel von staatlichen Stellen parat.
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