Prozessführung

Sichern Sie Ihre Position durch rechtzeitige Beratung
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres ganz speziellen Falls
Über 30 Jahre Praxiserfahrung in der Prozessführung
Hartmut Göddecke

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE steht ihren Mandanten immer zur Seite. Fachkundig und effizient, aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, mit individuellen und lösungsorientierten Ansätzen, um das bestmögliche Ergebnis zu erlangen -und das bundesweiten vor allen Amts-, Arbeits-, Finanz-, Land- und Oberlandesgerichten.

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Die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht ist für uns selbstverständlich, durch unser weltweites Netzwerk auch international. Dennoch legen wir viel Wert auf eine streitvermeidende Beratung vor dem Abschluss von Vertragsverhandlungen und die Möglichkeit der Mediation. Basierend auf fundierten Kenntnissen stehen wir unseren Mandanten rechtsgebietsübergreifen zur Seite und begleiten sie bei außergerichtlichen Verhandlungen.

Das ist – kurz gefasst – die wichtigste Kernaussage, die in dem Begriff Mediation steckt. Am Ende steht eine win-win-Situation. Im Endeffekt geht es um nachhaltige Lösungen. Damit verbunden sind Ergebnisse, die passgenau auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind. Nicht durch Bevormunden mittels Richterspruch steht am Ende, sondern flexible und nachhaltige Streitbelegung. Wählen Sie Ihre individuelle Option, um ein Problem zu beseitigen.

Anwalt und Mediation: Im Konflikt bereits den Weg in Richtung Zukunft sehen!

Sie kommen mit Ihrem Vertragspartner auf keinen gemeinsamen Nenner? Wir unterstützen Sie jederzeit in allen Verhandlungsphasen. Auf dem Gebiet der Mediation verfügen wir über einen ausgebildeten Mediator und stehen fachkundig für die konstruktive Streitbeilegung zur Verfügung.

Sofortkontakt

Ziel ist es, einen Streit möglichst schnell mit einem Konsens abzuschließen. Damit bildet die Mediation ein effektives Verfahren. Sollte eine Mediation scheitern, kann immer noch der Gang zu den ordentlichen Gerichten oder ein Schiedsgericht vorgenommen werden. Mit anderen Worten: Es wird eine zusätzliche Tür zu einer Chance aufgetan!

Was ist Mediation?

Es geht Ihnen nicht um das Streiten, sondern um ein effektives Konfliktmanagement. Sie wollen Zeit sparen, anstatt Gerichte zu bemühen. Nicht lange Schreiben möchten Sie mit Hilfe eines Anwalts bearbeiten, sondern klare Regelungen für die Zukunft. Rechtliche Regelungen alleine sind für Sie nicht zufriedenstellend, sondern wirtschaftlich sinnvolle Vorschläge.

Ein Konflikt der Streitparteien soll mit Hilfe des Mediators einvernehmlich gelöst werden. Sie entscheiden über die wesentlichen Dinge selbst und haben das Heft des Handelns in der Hand.

Der Mediator sorgt für die geeignete Kommunikation während der Phasen, die die Mediation durchläuft.

Anwaltliche Beratung: Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Geht es darum, Gespräche wieder in Schwung zu bringen oder Konflikte konstruktiv lösen zu wollen, ist der Gang zum Mediator sinnvoll.

Es gelingt in der Mediation immer wieder Perspektiven auf den Grund zu gehen oder neue Impulse zu geben.

National auf dem Vormarsch

In Deutschland haben sich inzwischen Gerichte und private Anbieter von Streitschlichtungsverfahren (z.B. Gütestellen) entschlossen, Zerstrittenen diesen Weg anzubieten; denn er bietet eine Reihe von Vorteilen. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits vor Jahren reagiert und die gesetzliche Grundlage dafür bereit gestellt.

International bewährt

Praxiserprobt ist die Mediation schon lange: In den USA werden bereits seit vielen Jahrzehnten nach diesem Prinzip erfolgreich Streitigkeiten beigelegt. Viele europäische Länder sind diesem Beispiel bereits gefolgt und auch die Europäische Union (EU) hat eine Organisationsform für grenzüberschreitende Mediation geschaffen.

Lösungen neu denken

Bei der Mediation werden Lösungsansätze gefunden, die sich zunächst außerhalb des ursprünglichen Vorstellungsrahmens aller Parteien befunden haben. Dieses ist die Folge davon, dass die Mediation sich nicht an Formalien fest klammert.

Mediator für Bonn, Köln, Siegburg und den Rhein-Sieg-Kreis

Das persönliche Gespräch ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Mediationsverfahrens.

Unsere Kanzleiräume in Siegburg liegen verkehrsgünstig und sind von den umliegenden Städten Bonn, Sankt Augustin, Troisdorf, Lohmar sowie von den Orten des Rhein-Sieg-Kreises und umliegenden Kreisen schnell erreichbar.

Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Prozessführung? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:

  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
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Prozessführung FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Wie geht eine Mediation?

Wer sich für eine Mediation entscheidet, wählt einen Weg, der schnell und nicht vom Formalismus geprägt ist. Kurz gefasst, bedeutet das: Ein Anruf oder eine E-Mail an uns reicht und schon geht es los.

Verhandlungen: Das offene Gespräch

Alle Parteien werden zunächst gebeten, den Krisenherd aus ihrer Sicht zu beschreiben. Der Mediator trägt  durch Strukturierung des Ablaufs dazu bei, dass nichts unter den Teppich gekehrt wird und die Streitthemen allesamt erschöpfend, aber nicht ausufernd zur Sprache kommen.

Interessen: Ausgangspunkt für neue Möglichkeiten

Am Ende der Interessenfindung ist es die Aufgabe des Mediators, die Streitpunkte und Interessen der Parteien

  • zusammen zu fassen,
  • zu strukturieren und
  • zu visualisieren.

Gemeinsamkeiten, die sich aufgetan haben,

  • werden fixiert,
  • Differenzen, die zu Tage getreten sind, werden klar beim Namen genannt.

Lösungen: verbindliche Wertschöpfung für alle Beteiligten

Eine gemeinsame Erklärung rundet den Prozess und das gefundene Ergebnis formell ab. Es geht um individuelles Eingehen auf ein zukünftiges Miteinander und nicht um ein Abarbeiten eines bestimmten Schemas.

Wie geht eine Mediation?

Beide Verfahrensarten werden als professionelles Streit- oder Konfliktmanagement bezeichnet.

Mediation

Diese Konfliktbewältigung erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Der jeweilige Mediant wirkt aktiv an der Lösung mit und bestimmt das Ergebnis mit. Der Mediator fungiert unabhängig als Mittler und Moderator im allparteilichen Interesse.

Die Mediation ist ein sehr schnell durchzuführendes Verfahren, da kaum Formvorschriften die Gestaltung einschränken. Sollte die  Mediation scheitern, steht es den Parteien frei, ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten durchzuführen – ein Rechtsverlust tritt also nicht ein.

Schiedsverfahren

Das Schiedsgericht ist privater Natur, bei dem über den Streit abschließend durch ein Schiedsurteil entschieden wird. Grundlage der Entscheidung sind die geltenden Gesetze. Die Entscheidung ist für die Parteien bindend. Geführt wird das Verfahren durch den Schiedsrichter, dem die Kompetenz zu entscheiden anvertraut wird.

Dieses Schiedsverfahren ist in seinen Grundzügen gesetzlich geregelt (§§ 1025-1066 ZPO).

Nicht jeder Streit gehört vor Gericht!

Stichwort: Unabhängigkeit

Unabhängig, das heißt für uns:

  • der Konfliktherd, um den es geht wird, von Ihnen bestimmt und nicht durch einengende Gesetze.
  • es geht nicht um bloße „Gefühlsstörungen“ und Befindlichkeiten
  • es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis zu einer der Konfliktparteien
  • Kompetenz durch Ausbildung und Erfahrung  sowie eigenständige Moderation des Prozesses gewährleisten ein professionelles Herangehen an die „heißen“ Themen

Gerichte

Staatliche Gerichte werden eingeschaltet, wenn eine Lösung eines Streits einvernehmlich nicht möglich ist. Sie arbeiten nach vordefinierten rechtlichen Strukturen. Das gilt sowohl für die Art und Weise,  wie das Verfahren geführt wird – hier gelten die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) – und auch die die Grundlage, auf der eine Entscheidung gefällt wird.

Grundsätzlich wird ein Gerichtsverfahren durch Schreiben an Gerichte eingeleitet; im Regelfall erfolgt vor einer mündlichen Verhandlung ein intensiver Schriftwechsel. Wenngleich es nicht in allen Fällen gesetzlich zwingend ist, einen Anwalt einzuschalten, werden in den meistens angesichts komplexer Rechtsfragen Juristen mit der Prozessführung beauftragt.  Am Ende entscheidet – wenn eine vergleichsweise Regelung nicht gefunden werden kann –  der Richter mit für alle Parteien verbindlicher Wirkung. Gegen die meisten Entscheidungen von Gerichten gibt es die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, so dass dann eine zweite Instanz von neuem aufgerufen ist, sich der Sache anzunehmen.

Neben dem Vorteil eines staatlich anerkannten Verfahrensablaufs und Rechtsanwendung bleibt der Nachteil, dass ein hoher Zeit- und Kostenaufwand zu kalkulieren ist.

Anwendungsbereiche für eine Mediaton

In der Arbeitswelt

  • wenn es um belastetes Miteinander von Arbeitnehmern untereinander geht (z. B. Mobbing),
  • wenn sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als gestört erweist
  • oder wenn auf der Ebene zwischen Betriebsrat und der Unternehmensleitung Auseinandersetzungen, die keine Öffentlichkeit vertragen, kontrovers behandelt müssen  (Geschäftsänderungsprozesse).
  • bei Tarifstreitigkeiten, bei denen es um Gehaltshöhen und Arbeitsbedingungen geht.

In Organisationen

  • wenn Abläufe neu abgestimmt werden müssen und
  • alle Interessen unter einen Hut gebracht werden müssen (z. B. bei Sanierungen, Betriebsvereinbarungen)

Firmenzusammenschlüsse

  • zwischen Belegschaftsmitgliedern gibt es Sand im Getriebe
  • wenn zwischen Organisationseinheiten ein Interessenausgleich erfolgen muss (z.  B. auf Grund unterschiedlicher Firmenphilosophien /-strategien /-ausrichtungen).
  • zwischen Mutterkonzern und Tochterunternehmen
  • zwischen Partnerunternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft
  • zwischen Unternehmensleistung und Belegschaft / Betriebsrat

Bei Unternehmensnachfolgen

  • wenn sich zeigt, dass Übernahmeverträge nicht alles Notwendige bis in Detail geregelt haben.
  • bei Streitigkeiten zwischen den Generationen
  • zur Wahrung der familiären Intimsphäre
  • Vertrauensstärkung durch Entwicklung von Verständnis
  • erzeugen von nachhaltigen und langfristigen Lösungen

Im Erbrecht

  • wenn Familieninterna nicht an das Licht der Öffentlichkeit kommen sollen.
  • bei der vertraulichen Schilderung unterschiedlicher Standpunkte
  • zur Erfassung von systematischen und strukturierten Problemlagen
  • zwecks Ausarbeiten eine für alle tragfähigen Lösung
  • um eine Lösung mit Umsetzungsablauf /-empfehlung zu erarbeiten
Zeitrahmen einer Mediation

Das Mediationsverfahren gilt als ein schnelles und zielorientiertes Verfahren, um einen Streit im Konsensweg zu erledigen.

Innerhalb weniger Tage kann ein Großteil aller Mediationsverfahren endgültig und einvernehmlich klare Regelungen schaffen.

Schnelle Absprache – kurzfristige Termine

In einem Mediationsverfahren werden Termine im Regelfall sehr schnell vereinbart, da meistens nur wenige Personen daran beteiligt sind: die beiden Kontrahenten und der Mediator sowie ggf. der Co-Mediator. Auch eventuelle Folgetermine werden jeweils kurzfristig angesetzt.

Gespräche statt lange Schreiben

Anstatt langer Schreiben, die das Verfahren vorbereiten, wird gleich in die persönliche Verhandlungsphase eingetreten. Auch mit dieser Verfahrensweise wird effektiv Zeit eingespart. Arbeitskraft kann auf diese Weise sinnvoller eingesetzt werden, als in einem langatmigen Streit.

Vorteil: Zeitersparnis

Ein gravierender Vorteil ist die Zeitersparnis, wenn eine

  • rasche Klärung von Streitpunkten und eine
  • zügige Entscheidung wegen Kalkulations- und Planungssicherheit

wichtig ist.

Vorteile einer Mediaton

Schnelligkeit:

Es wird sofort Klarheit über alle Fakten eines Streits geschaffen werden. Ein schriftliches Verfahren und mehrere Instanzen entfallen. Sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren und werden nicht durch zeitraubende Formvorschriften behindert.

Kostenersparnis:

Da Gerichte nicht eingeschaltet werden müssen, werden für alle Parteien erhebliche Gebühren gespart.

Erfolg:

Die meisten Verfahren enden erfolgreich – und das innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Freiwilligkeit: Die Mediation setzt auf die eigene Entscheidungsfreiheit der Teilnehmer, dieses fördert das Engagement an vernünftigen Lösungen.

Verschwiegenheit:

Alle Parteien und der Mediator sind zur Diskretion verpflichtet. Dieses sorgt für eine fruchtbare Gesprächskultur.

Allparteilichkeit:

Die Ausgewogenheit des Mediators und seine Ausbildung sind Garanten für eine faire Kommunikation. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihre Anliegen uneingeschränkt zur Sprache kommen.

Ergebnis:

Das konkrete Resultat der Mediation kann nach den individuellen Notwendigkeiten und Erfordernissen frei vereinbart werden. Es bietet einen endgültigen Abschluss eines Streits mit 100 %-iger Verbindlichkeit. So geht es für Sie auf sicherer Basis in die Zukunft.

Kostenersparnis durch anwaltliches Mediationsverfahren

Je nach Situation kann die Kostenersparnis mehrere € 1.000 betragen. Auch wenn die einfache Gegenüberstellung von Zahlenwerten im Gerichts- und Mediationsverfahren schwierig ist, überwiegt der finanzielle Nutzen in der Mediation schon bei Verfahren mit mittleren Gegenstandswerten.

In vielen Fällen zahlen Rechtsschutzversicherer die Kosten für eine Teilnahme an einer Mediation. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, beraten wir Sie gerne dazu.

Kosten des Gerichtsverfahrens

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert, der wiederum vom Gericht festgesetzt wird.

Es fallen dabei die Gerichtsgebühren an und Kosten für – im Regelfall – zwei Anwälte. Diese drei Positionen betragen in der ersten Instanz z.B.

  • Gegenstandswert bei € 10.000,00 – ca. € 4.100,00
  • Gegenstandswert bei € 25.000,00 – ca. € 5.900,00
  • Gegenstandswert bei € 80.000,00 – ca. € 10.400,00
  • Gegenstandswert bei € 150.000,00 – ca. 14.700,00

Sollte eine zweite Instanz eingeschaltet werden, so fallen nochmals Kosten an, die um etwa 20 % höher liegen.

Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind von der Partei zu tragen, die den Gerichtsfall verloren hat. Wird ein Vergleich erzielt, werden die Kosten entsprechend quotal aufgeteilt.

Kosten der Mediation

Da die Kosten der Mediation im Grundzug nach dem jeweiligen Zeitaufwand berechnet werden, kommt es darauf an, wie viel Zeit die Mediation erfordert. In vielen Fällen reicht ein Zeitaufwand von 6 – 10 Stunden; was Kosten von ca. € 2.500,00 – 3.500,00 ergibt. Führt die Mediation zu einem Einigungserfolg, so kann sich dieser  Betrag erhöhen; bitte erfragen Sie ein konkretes Angebot.

Die Kosten werden regelmäßig zwischen den Parteien hälftig geteilt.

Mediationsbegleitung durch einen Anwalt

Wenn Sie sich für eine Mediation entschieden haben und Unterstützung in diesem Klärungsprozess wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. So kann gewährleistet werden, dass Ihre wirklichen Interessen und Hintergründe, die Lösung in Ihrem Sinne prägen.

Unsere Tätigkeit als Anwalt in der Mediation

Der Mediator bildet die zentrale Achse im Verfahren. Er sorgt dafür, dass alle Konfliktparteien gleichberechtigt Raum erhalten, um ihr Anliegen zur Diskussion zu stellen. Der Mediator leitet gleichzeitig die Verhandlung und sorgt für eine streitgeeignete Kommunikation zwischen den Parteien (= Moderation). Er fördert das Entstehen einer wertschöpfenden Lösung. Seine Rechtskenntnisse helfen den Streitenden, sich bei der Lösungsvereinbarung nachhaltig auf sicherem Boden zu befinden.

  • Aufarbeitung des kompletten Sachverhalts
  • Herausarbeiten der konkreten Interessen
  • Analyse der Rechtslage
  • Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Mediators
  • Beratung bei der Mediationsvereinbarung
  • Begleitung in den Mediationsgesprächen
  • Unterstützung im Einigungsprozess und einer Vereinbarung

Vielfach finden sich außerdem in Gesellschaftsverträgen oder anderen Vereinbarungen Mediationsvereinbarungen, die eine interessengerecht, zeitsparende und kostengünstige Lösung zum Ziel haben.

Als Anwalt und Mediator für Sie tätig zu sein, heißt dass
  • Ihnen juristische Fachkenntnisse auf Nachfrage zur Verfügung stehen und in eine Vereinbarung mit einfließen
  • die Ausbildung als Moderator auf gesetzlicher Basis erfolgt
  • die Weiterbildung regelmäßig vorgenommen wird
  • für den Anwalt als Mediator zusätzlich spezielle Berufsvorschriften (BORA) gelten
  • in manchen Fällen Rechtsschutzversicherer die Kosten der Mediation bezahlen, wenn die Mediation durch Anwälte erfolgt

Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsrecht? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:

  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
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