Vorteil durch Selbstanzeige: Der beste Weg zur Straffreiheit

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Die Selbstanzeige bietet dem Steuersünder die „goldene Brücke zur Rückkehr in die Straffreiheit“. Der Vorzug der Selbstanzeige sichert Straffreiheit und verhindert strafrechtliche Konsequenzen, wie z. B. eine öffentliche Anklage wegen Steuerhinterziehung.Der Gesetzgeberhatin den letzten Jahren die Anforderungenan die strafbefreiende Selbstanzeige massiv verschärft. Deshalb haben wir das Wichtigste für Sie in Kürze zusammengefasst.

Die Selbstanzeige wird als Allheilmittel gepriesen, wenn es um hinterzogene Steuern geht und wie man ohne Strafe davonkommt. Erfüllt Ihr individueller Fall die nötigen Voraussetzungen?
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Sie erfahren hier:

  • welche Voraussetzungen für die wirksame Selbstanzeige bestehen
  • was die Folgen einer Selbstanzeige sind und
  • welche Erfolgsaussichten sie sichert
Inhaltsverzeichnis

Vorteile der Selbstanzeige

Wer im Gesetz nach der Selbstanzeigefahndet, findet sie in § 371 Abgabenordnung (= AO) normiert. Sie hat für den Steuerbürger einen entscheidenden Nutzen, denn sie soll dem steuerunehrlichen Bürger eine Brücke in die Straffreiheit „möglichst geräuschlos“ bauen. Für den Staat bringt sie als Pluspunkt, dass bislang unerschlossene Mehreinnahmen in die Kassen fließen.

So viel kostet Straffreiheit bei der Selbstanzeige:

  • bis 25.000 € kein Zuschlag
  • über 25.000 € Zuschlag von 10%
  • über 100.000 € Zuschlag von 15%
  • über 1.000.000 € Zuschlag von 20%

Die Zuschlagsbeträge beziehen sich auf den hinterzogenen Steuerbetrag.

Die Selbstanzeige war früher einsicherer Freifahrtschein, um sich von jeder Form des Vorwurfs der Steuerhinterziehung ganz einfach zu befreien. 2014 ist die Messlatte für die Straffreiheit höher gelegt worden. Ihre zentralen Vorteile sind jedoch trotz der Verschärfung geblieben; auch wenn sie inzwischen nicht mehr als generelle Eintrittskarte zum Nulltarif gilt.

Seit Ende 2014 ist geregelt worden, dass die Selbstanzeige nur noch bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro ohne weitere finanzielle Zusatzsanktionen beim Finanzamt eingereicht werden kann. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen muss ein Zuschlag gezahlt werden, um eine Verurteilung zu stoppen.

Elementar wichtig zu beachten ist, dass Fehler, diebei einer Selbstanzeige passieren, zwangsläufig zur Bestrafung wegen Steuerhinterziehung führen. Die misslungene Selbstanzeige istäußerst gefährlich, denn nachträgliche Korrekturen sind nicht erlaubt. Jedes fahrlässige Übersehen steuerunehrlichen Verhaltens ist ein Risiko, das die Selbstanzeige zum Scheitern bringt.

Fehler werden vom Gesetzgeber nur mit ganz wenigen Ausnahmen nicht toleriert.

Es gilt die Devise: Es muss alles von Anfang an auf den Tisch!

Wird dieser Grundsatz nicht perfekt beachtet ist es aus mit dem Vorteil einer Straffreiheit. Außerdem sollten alle vorzunehmenden Erklärungen schnell und gründlich erfolgen. Aus dem Grund wird von allen Experten dringend von einem unbedachten Schnellschuss abgeraten.

Wer nicht in das Fadenkreuz der Steuerfahndung nach einer misslungenen Selbstanzeige kommen möchte, muss unbedingt fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Zu unübersichtlich ist das Zusammenspiel von steuerlichen und strafrechtlichen Komponenten, das perfekt ineinandergreifen muss, um einem Strafverfahren oder gar einer Verurteilung zu entgehen.

Die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um wirksam zur Straffreiheit zu gelangen.

Berichtigung, Ergänzung oder Nachholen von Angaben

Um für klare Verhältnisse zu sorgen, müssen gegenüber der Finanzbehörde zu allen nicht bereits verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang

  • die unrichtigen Angaben berichtigt
  • die unvollständigen Angaben ergänzt oder
  • die unterlassenen Angaben nachgeholt werden.

Unter Steuerarten versteht man z.B. Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-und Erbschaftssteuer. Dies gilt sowohl für vollendete als auch versuchte Steuerdelikte.

Das klingt auf den ersten Blickzwar ganz einfach, jedoch sind diese Voraussetzungen sehr strenggefasst. Fehler oder Unvollständigkeiten der Angaben können schnell zu vollkommen verheerenden Folgen führen und sind nur bei Geringfügigkeit zu verzeihen.

Überblick: Bedingungen für Straffreiheit bei Steuerhinterziehung

  • Berichtigung, Ergänzung, Nachholen von Angaben
  • Zeitliche Bedingung
  • fristgerechte Nachzahlung von Steuer und Zins
  • Kein Vorliegen spezieller Ausschlussgründe

Der Traum von der Straffreiheit zerplatzt und man hat der Finanzbehörde sozusagen fast alles komfortabel auf dem Silbertablett geliefert, um höhere Steuern festzusetzen und auch noch die Straftat bequem zu verfolgen.

In der Folge ist nicht nur die Selbstanzeige unwirksam, sondernes folgt unweigerlich, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sie verlieren die Vorteile der Straffreiheit und laufen bei der Finanzbehörde ins offene Messer.

Denn durch die unvollständigen Angaben erhalten die Ermittlungsbehörden genügend Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht, um ein Ermittlungsverfahren einleiten zu müssen. Der einzige Vorteil, den man aus einer misslungenen Selbstanzeige ziehen kann ist, dass sie wie ein Geständnis wirkt und damit meist eine drohende Strafe geringer ausfällt, als wenn man die Straftat nicht offenbart hätte und Ermittler von sich aus auf das Steuerdelikt gestoßen wären.

Einzige Ausnahme gilt nur für die Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung, wenn es um die Straffreiheit geht. Hierfür hat der Gesetzgeber ganz bewusst Sonderregelungen zu Gunsten des unredlichen Steuerbürgers aufgestellt.

selbstanzeige vorteile

Die Selbstanzeige wird als Allheilmittel gepriesen, wenn es um hinterzogene Steuern geht und wie man ohne Strafe davonkommt. Wir zeigen kurz und knapp die Voraussetzungen, welche „Nebenwirkungen“ drohen können und wie man negative Folgen verhindern kann. Haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da!

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Startschuss bei Steuerstraftaten für Straffreiheit

Die vollständige Berichtigung bzw. Nachholung der Angaben gilt für alle nicht verjährten Steuerstraftaten. Außerdem muss der Steuerpflichtige – vereinfacht gesprochen – auch alle Steuerstraftaten der letzten zehn Kalenderjahre anzeigen und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre umgehend nachzahlen, ungeachtet ihrer Verjährung.

In der Praxis bedeutet das, dass Belege nicht nur der letzten zehn Jahre zusammengetragen werden müssen, sondern darüber hinaus; denn der Beginn der Straftat liegt meist vor diesem 10-Jahreszeitraum.

Es ist in vielen Fällen eine schwierige Aufgabe, den Beginn dieser Frist zur Nacherklärung festzulegen. Diese besondere Schwierigkeit, den Beginn zu klären, liegt daran, dass das Steuerrecht seinerseits besondere Regeln dafür aufgestellt hat, wann der Startschuss für die Verjährung fällt; man redet in diesem Zusammenhang von der Festsetzungsverjährung.

Die Frist für die Verjährung für Steuerforderungen für einfache vorsätzliche Steuerhinterziehung wurde von früher fünf auf jetzt zehn Jahre erweitert. Durch die lange Zeitspanne in die Vergangenheit erhöht sich natürlich die Zahlpflicht bei einer Steuerstraftatund in der Folge auch der Zinsbetrag, der zusätzlich anfällt.

Die für den Steuerpflichtigen wichtigste Frage ist wohl eher, wann eine Selbstanzeige noch möglich ist. Weiteres dazu erfahren Sie weiter unten in dem Kapitel “keine Ausschlussgründe”.

Es ist an dieser Stelle vorab zu erwähnen, dass die Selbstanzeige noch vor Entdeckung durch die Finanzbehörden erfolgen muss, ansonsten ist sie unwirksam.

Fristgerechte Nachzahlung der Steuer und Zinsen

Dass die hinterzogenen Steuern zu leisten sind, versteht sich von selbst; sonst kann keine Straffreiheit eintreten. Zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern fallen Zinsen an, die auch fristgerecht zu zahlen sind. Diese berechnen sich in Höhe von gerundet 6 Prozent pro Jahr und müssen sofort gezahlt werden, wenn Sie den Steuerbescheid über die Zinsen im Briefkasten finden.

Sperren für Straffreiheit: Ausschlussgründe verhindern Vorteil der Selbstanzeige

Die Ausschlussgründe bilden eine unüberwindliche Barriere, bei der die Selbstanzeige nicht oder nicht mehr strafbefreiend wirkt:

  • Wenn die Tat (bzw. dessen Versuch) bereits entdeckt wurde. Im Regelfall ist das bei einer (Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung der Fall oder bei der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Unter einer Tatentdeckung meint die Rechtsprechung das vorliegen “konkreter Anhaltspunkte” für ein Steuerdelikt.
  • Wenn die hinterzogene Summe eine bestimmte Höhe überschreitet (verkürzte Steuer übersteigt den Betrag von 25.000,00 Euro pro Tat) oder ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliegt. In diesen Fällen wird dann von einer Bestrafung abgesehen und die Straffreiheit noch ermöglicht, wenn ein entsprechender prozentualer Zuschlag gezahlt wird.

Rechtsfolgen einer Selbstanzeige: So bleiben die Vorzüge erhalten

Wie sich hinter den dunklen Wolken immer die Sonnenstrahlen verbergen, so ist es auch mit den Folgen der Selbstanzeige. Die Voraussetzungen sind zwar sehr hochgesteckt, jedoch ist das Ergebnis einer wirksam gestellten Selbstanzeigeerhellend. Der Selbstanzeiger verhindert strafrechtliche Konsequenzen – bis auf beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen –und entgeht einer Anklage.

Wirtschaftlich gesehen ist es vorteilhafter, die hinterzogenen Steuern sowie Zinsen nachzuzahlen, als anfallenden Verwaltungs- und Gerichtskosten im Rahmen des Steuerstrafverfahrens ausgesetzt zu sein; denn die Aufwendungen für verkürzte Steuern und deren Zinsen fallen für den Steuersünder sowieso an.

Wollen auch Sie wirksam zur Straffreiheit gelangen?
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Wir vertreten Sie! Rufen Sie uns an: ☎ 02241 1733 0 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Ihr Rechtinfo-Tipp

Sobald Ihnen fehlende oder falsche Angaben ein- oder auffallen, müssen Sie perfekte Arbeit innerhalb kurzer Zeit leisten, um die Chance der Straffreiheit zu nutzen. Leisten Sie sich Fehler, sind sie zwangsläufig teuer.

Vorteile der Selbstanzeige! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Wie lange ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Sie ist so lange möglich, wie die Steuerhinterziehung noch nicht durch das Finanzamt entdeckt worden ist. Allerdings kann das noch innerhalb von zehn Jahren erfolgen, denn so lange gilt die Verjährungsfrist. Es gibt Steuerarten, bei denen kann der Staat noch weiter zurückgreifen, so z. B. bei Schenkungen, die eine Steuer zur Folge haben.

Sollte man Steuerhinterziehung anzeigen?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und sollte angezeigt werden, um strafrechtliche Konsequenzen und finanzielle Ahndung vorzubeugen. Namen bekannter Persönlichkeiten, die Steuern hinterzogen habenund deswegen angeklagt und verurteilt wurden, beweisen, dass der Fiskus seine Aufgabe, Steuerhinterziehern den Garaus zu machen, ernst nimmt – und zwar ohne Pardon und ohne Ansehen der Person.

Kann man aus Versehen Steuern hinterziehen?

Bereits kleinste Ungenauigkeiten oder unvollständige Datenangaben können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Deshalb sollte man stets achtsam sein.

Ist eine Selbstanzeige strafmildernd?

Sie ist nicht nur strafmildernd, sogar strafbefreiend, wenn sie wirksam abgegeben worden ist.

Was muss eine Selbstanzeige enthalten?

Eine Selbstanzeige muss alle besonderen Anforderungen des § 371 AO erfüllen und insbesondere richtig und vollständig sein, um Wirksamkeit zu erlangen.

Was passiert bei der Selbstanzeige bei der Polizei

Da die Polizei nicht der richtige Adressat einer Selbstanzeige ist, sondern das Finanzamt,wäre die Selbstanzeige nicht wirksam erhoben worden und würde nicht strafbefreiend wirken, sondern genau im Gegenteil, aufgrund ihres Inhalts einen Anfangsverdacht begründen und somit zur Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens führen. Zuständig und somit Anlaufstelle für die Selbstanzeige ist das örtliche und sachlich zuständige Finanzamt und weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei.

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Bildquellennachweis: Boris Zerwann | PantherMedia

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