Prozesskostenhilfe

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Sollten Sie die finanziellen Mittel für ein Klageverfahren nicht aufbringen können, so können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Hilfe wird als Prozesskostenhilfe bezeichnet. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, müssen Sie ein entsprechenden Antrag stellen und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass eine gewisse Aussicht auf Klage-Erfolg besteht. Aus diesem Grund ist es ratsam, vorab Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE berät Sie gerne zum Thema Prozesskostenhilfe.

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Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Prozesskostenhilfe beraten.
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