Sonderbetriebsvermögen – ein Begriff, den es nur im Steuerrecht gibt. Mit ihm versucht das Finanzamt – verkürzt gesprochen – Bestandteile und Einkünfte steuerlich zu erfassen, ohne dass es darauf ankommt, wer Eigentümer von Gegenständen oder Rechten ist.
Verliert man den Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, ist das eine bittere Pille. Um den unangenehmen Nachgeschmack etwas abzumildern, wird oft – meist am Ende eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht – eine Abfindung ausgehandelt. Damit möglichst viel davon im eigenen Portemonnaie – und nicht bei der Finanzbehörde – landet, kann man die Fünftel-Regel nutzen oder auch zusätzlich attraktiv sparen. Dazu dass der Staat nicht zu tief in die Geldbörse greift, können wir beitragen. Wie das geht, lesen Sie hier.
Verliert man den Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, ist das eine bittere Pille. Um den unangenehmen Nachgeschmack etwas abzumildern, wird oft – meist am Ende eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht – eine Abfindung ausgehandelt. Damit möglichst viel davon im eigenen Portemonnaie – und nicht bei der Finanzbehörde – landet, kann man die Fünftel-Regel nutzen oder auch zusätzlich attraktiv sparen. Dazu dass der Staat nicht zu tief in die Geldbörse greift, können wir beitragen. Wie das geht, lesen Sie hier.
Betriebsprüfungen, die vom Finanzamt bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, können sich unangenehm entwickeln. Findet der Betriebsprüfer einen Anhaltspunkt für Unregelmäßigkeiten, so hat er ein Steuerstrafverfahren einzuleiten (§ 10 Betriebsprüfungsordnung). Deshalb lohnt es sich für den Steuerpflichtigen bereits im frühen Stadium einen versierten Anwalt hinzuziehen. Mit ihm gilt es ein Sicherheitsnetz einzuziehen und sich viel Ärger sowie Geld- und Zeitaufwand eines Steuerstrafverfahrens (§ 370 AO) oder einer Steuerordnungswid-rigkeit [leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)] zu ersparen.