Verliert man den Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, ist das eine bittere Pille. Um den unangenehmen Nachgeschmack etwas abzumildern, wird oft – meist am Ende eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht – eine Abfindung ausgehandelt. Damit möglichst viel davon im eigenen Portemonnaie – und nicht bei der Finanzbehörde – landet, kann man die Fünftel-Regel nutzen oder auch zusätzlich attraktiv sparen. Dazu dass der Staat nicht zu tief in die Geldbörse greift, können wir beitragen. Wie das geht, lesen Sie hier.
Wie können Arbeitnehmer mehr bei der Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes bei der Steuer sparen?
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Verliert man den Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, ist das eine bittere Pille. Um den unangenehmen Nachgeschmack etwas abzumildern, wird oft – meist am Ende eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht – eine Abfindung ausgehandelt. Damit möglichst viel davon im eigenen Portemonnaie – und nicht bei der Finanzbehörde – landet, kann man die Fünftel-Regel nutzen oder auch zusätzlich attraktiv sparen. Dazu dass der Staat nicht zu tief in die Geldbörse greift, können wir beitragen. Wie das geht, lesen Sie hier.