Mandanten konnten sich in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten beim Schutz von Kapitalanlegern und das Sichern von Vermögenswerten auf GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE verlassen. Deshalb ist Kanzleigründer Hartmut Göddecke inzwischen mehrfach von juristischen Rating-Verlagen ausgezeichnet worden. Das ist eine solide Basis für die Zukunft.
Steuersünder, Selbstanzeige und die Steuerfahndung
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Betriebsprüfungen, die vom Finanzamt bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, können sich unangenehm entwickeln. Findet der Betriebsprüfer einen Anhaltspunkt für Unregelmäßigkeiten, so hat er ein Steuerstrafverfahren einzuleiten (§ 10 Betriebsprüfungsordnung). Deshalb lohnt es sich für den Steuerpflichtigen bereits im frühen Stadium einen versierten Anwalt hinzuziehen. Mit ihm gilt es ein Sicherheitsnetz einzuziehen und sich viel Ärger sowie Geld- und Zeitaufwand eines Steuerstrafverfahrens (§ 370 AO) oder einer Steuerordnungswid-rigkeit [leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)] zu ersparen.