Als Fachanwalt für Steuerrecht betreue ich seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten, die ihre nicht korrekt erklärten Einkünfte und die bislang vor dem Fiskus verborgen gehaltenen Vermögenswerte legalisieren wollen.
Bekannt aus folgenden Fachmedien
Steuerrecht und Selbstanzeige komplett
Ich berate und betreue bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren (Selbstanzeige, Verteidigung, Einspruch, Finanzgerichtsverfahren)
Mein Anspruch
Ihre Sicherheit bei der Abgabe der Selbstanzeige, um Straffreiheit zu erlangen und absolute Diskretion während des gesamten Mandatsverhältnisses
Meine Unterstützung schon im Vorfeld
Bereits wenn eine Betriebsprüfung angekündigt ist und Unklarheiten sich abzeichnen könnten, helfen wir Ihnen. So sparen Sie Zeit und Geld
Sie benötigen eine erste Einschätzung? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
Wer trägt die Kosten?
Der Ablauf
Mit einer sorgsam erstellten Selbstanzeige erhalten Sie Straffreiheit für nicht steuerlich ordnungsgemäß erklärte Gelder, nicht korrekt vereinnahmte Beträge oder verschwiegene Vermögen. Auch wenn Steuererklärungen erst gar nicht abgegeben worden sind, ist eine Selbstanzeige möglich. Notwendig ist es, dass Angaben zu allen
unverjährten Steuerstraftaten
alle Steuerstraftaten einer Steuerart
vor dem Bekanntwerden des Steuerdelikts gegenüber den Finanzbehörden (Tatentdeckung)
Wenn Gelder noch nicht dem Finanzamt bekannt sind, gilt es zunächst den Rahmen zu klären. Das betrifft die Frage, welche Einkünfte der Steuer unterliegen und um welche Zeiträume es sich handelt. Das kann sich in der Praxis aufwendig gestalten.
Betroffene Steuern ermitteln
Da alle nicht richtig erklärten Einkünfte und Vermögenszuwächse betroffen sind, geht es nicht nur um die Einkommensteuer. Sonderregeln gibt es für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer – hier ist die Gefahr eines Steuervergehens besonders hoch.
Nachzahlungspflichten beachten
Erklären alleine reicht natürlich nicht. Um straffrei zu werden, müssen die betroffenen Steuern nachgezahlt werden. Hinzu kommen Nebenleistungen und Nachzahlzinsen. Auch in diesem Verfahrensabschnitt erhalten Sie meine Begleitung.
Bereits entdeckte Steuerdelikte
Ist dem Finanzamt die Steuerverfehlung bekannt, so empfiehlt sich eine offensive Verteidigungsstrategie – und zwar zusammen mit dem nachträglichen Erklären der betroffenen Gelder. Um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten, lohnt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen.
Details zur Selbstanzeige
Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige
Wann ist eine Selbstanzeige zu empfehlen?
Der Vorteil: Straffreiheit. Und: schwarzes Geld wird legal.
Straffreiheit ist wichtig, denn Steuerdelikte sind kein Kavaliersdelikt und können selbst beim ersten Verstoß ganz empfindliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Wann verjährt eine Steuerstraftat
Der Zeitpunkt der Verjährung hängt unter anderem davon ab, welche Steuerart betroffen ist. Aus dem Grund verbietet sich eine generelle Aussage, wann der Verjährungseintritt ist; gerade bei der Schenkungsteuer kann die Strafbarkeit durchaus weit über 10 Jahre hinausgehen.
Was ist der erste Schritt?
Ganz einfach: Ohne fachversierte Beratung geht es nicht. Deshalb ist es in fast allen Fällen notwendig, mit einem Experten das Ziel der Straffreiheit anzuvisieren.
Kann mein mich regelmäßig betreuender Steuerberater diese Selbstanzeige erstellen?
Es empfiehlt sich, einen Berater aufzusuchen, der mit solchen Selbstanzeigen über viele Erfahrungen verfügt, unabhängig und über alle Details im Bilde ist. Dabei kann der eigene Steuerberater nur dann effektiv behilflich sein, wenn er diese Expertise besitzt und nicht selbst in irgendeiner Weise an dem Erstellen von unrichtigen Steuererklärungen beteiligt gewesen ist.
Ihr Experte im Steuerstrafrecht
Hartmut Göddecke bietet Ihnen im ersten Schritt eine professionelle Beratung, wenn es um die nachträgliche Legalisierung von Schwarzgeld, verkürzten Beträgen, nicht erklärtem Vermögenszuwachs geht. Mit seiner 30-jährigen Erfahrung im Banksektor und als Rechtsanwalt besitzt er profunde Erfahrungen und Kenntnisse, um Sie in den sicheren Hafen der Straffreiheit zu lotsen.
Sie benötigen eine erste Einschätzung? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
Wer trägt die Kosten?
Rechtsanwalt
Hartmut Göddecke
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Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE stehen Ihnen im Steuerstrafrecht zur Seite. Als Fachanwalt für Steuerrecht unterstützt Sie Hartmut Göddecke mit langjähriger Erfahrung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für ein kostenfreies Beratungsgespräch.