
Erfahrung im Steuerrecht und den Vorschriften des Strafrechts ist notwendig, um eine Selbstanzeige erfolgreich auf den Weg zu bringen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht betreue ich seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten, die ihre nicht korrekt erklärten Einkünfte und die bislang vor dem Fiskus verborgen gehaltenen Vermögenswerte legalisieren wollen.






Sie benötigen eine erste Einschätzung? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:
Mit einer sorgsam erstellten Selbstanzeige erhalten Sie Straffreiheit für nicht steuerlich ordnungsgemäß erklärte Gelder, nicht korrekt vereinnahmte Beträge oder verschwiegene Vermögen. Auch wenn Steuererklärungen erst gar nicht abgegeben worden sind, ist eine Selbstanzeige möglich. Notwendig ist es, dass Angaben zu allen
korrekt erfolgen.
Direkt telefonisch beraten lassen.
Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige
Der Vorteil: Straffreiheit. Und: schwarzes Geld wird legal.
Straffreiheit ist wichtig, denn Steuerdelikte sind kein Kavaliersdelikt und können selbst beim ersten Verstoß ganz empfindliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Der Zeitpunkt der Verjährung hängt unter anderem davon ab, welche Steuerart betroffen ist. Aus dem Grund verbietet sich eine generelle Aussage, wann der Verjährungseintritt ist; gerade bei der Schenkungsteuer kann die Strafbarkeit durchaus weit über 10 Jahre hinausgehen.
Ganz einfach: Ohne fachversierte Beratung geht es nicht. Deshalb ist es in fast allen Fällen notwendig, mit einem Experten das Ziel der Straffreiheit anzuvisieren.
Es empfiehlt sich, einen Berater aufzusuchen, der mit solchen Selbstanzeigen über viele Erfahrungen verfügt, unabhängig und über alle Details im Bilde ist. Dabei kann der eigene Steuerberater nur dann effektiv behilflich sein, wenn er diese Expertise besitzt und nicht selbst in irgendeiner Weise an dem Erstellen von unrichtigen Steuererklärungen beteiligt gewesen ist.
Hartmut Göddecke bietet Ihnen im ersten Schritt eine professionelle Beratung, wenn es um die nachträgliche Legalisierung von Schwarzgeld, verkürzten Beträgen, nicht erklärtem Vermögenszuwachs geht. Mit seiner 30-jährigen Erfahrung im Banksektor und als Rechtsanwalt besitzt er profunde Erfahrungen und Kenntnisse, um Sie in den sicheren Hafen der Straffreiheit zu lotsen.

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