Die Erbschaftsteuer: so hilft Ihnen der Anwalt für Erbrecht

Sichern Sie Ihre Position durch rechtzeitige Beratung
Über 30 Jahre Praxiserfahrung im Erbrecht
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres ganz speziellen Falls
Erfahrung mit Erbangelegenheiten auch im Zusammenhang mit Steuern
Hartmut Göddecke

Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Der Staat kassiert beim Erbe gerne mit. Trotzdem haben Sie die Chance, die Höhe der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer legal zu beeinflussen. Die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte unterstützt vermögende Familien und Unternehmer bei der steueroptimierten Nachlassplanung. Wo der Fiskus zu viel verlangt, vertreten wir die Rechte von Erben wirksam bei der steuerrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt

Unsere Leistungen im Erbrecht

Vor dem Erbfall

  • Beraten über erbrechtliche Zusammenhänge
  • Orientieren über Schenken und Vererben
  • Errichten, anpassen, widerrufen von Testamenten
  • Begleiten und beraten bei Erbverträgen
  • Formulieren von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen
  • Optimieren von erbsteuerlich relevanten Situationen
  • Steuerliche Vorteile bei Vor- und Nacherbschaft

Nach dem Erbfall

  • Auseinandersetzen von Erbengemeinschaften
  • Abwickeln von Nachlässen
  • Testamentsvollstreckungen zur Abwicklung oder auf Dauer
  • Testamentsanfechtungen, z. B. bei fehlender Testierfähigkeit
  • Beraten bei Erbausschlagung
  • Beraten von Miterben in Erbengemeinschaften
  • Durchsetzen von Erbansprüchen
  • Erstellen von Erbschaftsteuererklärungen

Ihr Experten im Erbrecht

Evely Biberger Göddecke Rechtsanwälte
Evelyn Biberger
Rechtsanwaltsfachangestellte 

Kostenlose Ersteinschätzung

GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Mo - Do: 08:00 - 17:00
Fr: 08:00 - 13:00

Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsrecht? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:

  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
Homepage_Kontakt

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: was wir für Sie beeinflussen können

Bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gibt es viel zu beachten. Die Kanzlei GÖDDECKE unterstützt Sie dabei und hilft Ihnen, in Ihrem Erbfall die für Sie optimale Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu errechnen.

Dabei profitieren Sie vor allem von unserem umfangreichen Wissen aus dem Steuerrecht – als Fachanwalt für Steuerrecht ist Hartmut Göddecke Ihr Ansprechpartner!

Den Staat bei der Vermögensnachfolge in Schach halten

Das Finanzamt bekommt jeden Erbfall mit. Denn Banken und Sparkassen müssen dem Finanzamt automatisch Meldung über die Guthaben des Verstorbenen erstatten.

Anwalt für Erbrecht Göddecke Rechtsanwälte
Wir haben langjährige Erfahrung mit der Erbschaftsteuer. Nutzen Sie den Sofortkontakt.
Telefon: 02241 1733 0 | E-Mail info@rechtinfo.de

Wird Vermögen, wie z. B. Immobilien, Sparguthaben, Wertpapierdepots oder Betriebe, übertragen, interessiert sich der Staat immer dafür. Und er sorgt auch dafür, dass ihm solche Transaktionen nicht verborgen bleiben. Notare, Versicherungen und Banken müssen bereitwillig darüber Auskunft geben, und das regelmäßig nicht nur im Erbfall.

Auch Notare und Nachlassgerichte sind beim Fiskus in der Pflicht und müssen die Finanzämter über bestimmte Erbfälle und Schenkungsfälle benachrichtigen. Was tun?

Unsere Empfehlung lautet: Sie können die zahlreichen Vorschriften und Vergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht zu Ihrem Vorteil nutzen, um die Vermögensnachfolge in Ihrer Familie steueroptimal zu gestalten.

Hierfür brauchen Sie die richtigen Fachleute. Drei Rechtsgebiete müssen Ihre Nachfolgeberater beherrschen

  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht

Beim Nachfolgeteam der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte in Siegburg können Sie auf die dreifache Kompetenz bauen!

Unsere Leistungen zu einer steueroptimierten Nachlassplanung

Die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte berät und unterstützt bundesweit vermögende Familien bei der steueroptimalen Vermögensübertragung an die nächste Generation.

Erbrecht Streit verhindern
Brauchen Sie einen Anwalt für Erbrecht? Lassen Sie sich beraten. Telefon: 02241 1733 0 | E-Mail: info@rechtinfo.de

Ob Immobilien, Wertpapierdepot, Geldvermögen oder Unternehmen, wir helfen Ihnen, dass Sie Ihr über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen möglichst ungeteilt auf Ihre Nachkommen übertragen können.

Damit Sie dieses Ziel erreichen, empfehlen wir eine frühzeitige Nachlassplanung.

Unsere Mandanten profitieren im Beratungsbereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer insbesondere von den folgenden Leistungen:

  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungsmodellen: wir helfen Ihnen, die Belastung durch Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu reduzieren
  • Freibeträge und Steuersätze optimal nutzen: wir planen für Sie eine ganzheitliche Vermögensnachfolge, bei der Sie möglichst oft die hohen Freibeträge bei gleichzeitig möglichst niedrigen Steuersätzen zu Ihrem Vorteil nutzen
  • Betriebsvermögen richtig bewerten: wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Spielräume optimal für den Erhalt von Unternehmen und Vermögen einzusetzen
  • Steuerbescheid genau prüfen: wir nehmen für Sie im Erbfall alle Erbschaftsteuerbescheide ganz genau unter die Lupe
  • Rechte souverän einklagen: nicht jede Rechtsfrage ist gerichtlich eindeutig geklärt – wir prüfen, ob sich der Rechtsstreit lohnt und helfen Ihnen, Ihr Recht einzuklagen
  • Stiftung mit Sinn: wir beraten Sie gerne zur Gründung einer Stiftung, die genau zu Ihren Zielen passt

Haben Sie Fragen zur Erbschaftsteuer?

Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne kurz mit!

Sofortkontakt

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: häufige Fragen

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wieviel bekommt der Staat ab, wenn etwas verschenkt oder vererbt wird? Und gibt es Möglichkeiten, möglichst wenig in die Kassen des Fiskus zu spülen? Wir beantworten die häufigsten Fragen!

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Für den Fiskus ist es das Gleiche: Ob jemand während seiner Lebzeit etwas ohne Gegenleistung an einen anderen weggibt (= Geschenk) oder ein Vermögenswechsel anlässlich eines Todesfalles statt findet, macht steuerlich keinen Unterschied. Beide Übertragungsvorgänge werden steuerlich in einem einzigen Gesetz zusammengefasst: dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.

Das bedeutet im Endeffekt: Gleich, ob es sich um eine Schenkung handelt, bei der Werte übertragen werden, oder erst anlässlich eines Todesfalles Vermögen transferiert wird, alle diese Positionen werden vom Finanzamt einer einheitlichen Steuer unterworfen. Und mehrere Transaktionen innerhalb gewisser Zeitspannen werden zusammen gerechnet, so dass die Steuer möglicherweise höher ausfällt als zunächst gedacht.

Kann man Vermögen ohne Erbschaftsteuer übertragen?

Die gute Nachricht ist, dass nicht alle Vermögenszuwächse besteuert werden. Das Gesetz differenziert in zwei Richtungen, wenn es um die Steuerpflicht geht:

  • An wen werden Vermögensgegenstände übertragen (z. B. an nahe Verwandte)?
  • Was für Vermögensgegenstände werden übertragen (z. B. Familienheim, Betriebe, Geld)?

Im Anschluss daran gewährt das Steuerrecht Freibeträge und Vergünstigungen.

Gibt es einen festen Tarif für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Die steuerpflichtigen Positionen werden nicht alle mit einem einzigen Steuersatz belastet, sondern auch hier gilt der Grundsatz der Verwandtschaftsnähe. So sind Personen, die in die Steuerklasse I einzuordnen sind, mit geringeren Steuern belastet als Personen, die mit dem Schenker oder Erblasser nicht so eng verwandt sind.

Je nach Steuerklasse und übertragenem Vermögen schwankt der Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent. Außerdem richtet sich die Steuerbelastung nach der Höhe, die bei dem Empfänger ankommt.

Was ist mit Schulden des Erblassers?

Im Erbfall sind nicht nur die positiven, d. h. werthaltigen Vermögensanteile zu berücksichtigen, sondern auch die Schulden. Diese Negativposten werden rechnerisch für die Erbschaftsteuer abgesetzt, also mindernd. Abziehbar sind:

  • Die vom Erblasser verursachten Schulden
  • Verbindlichkeiten von Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen
  • Kosten der Bestattung, angemessenes Grabmal, übliche Grabpflege
  • Erbersatzansprüche
  • Einkommensteuernachzahlungen

Wir helfen Ihnen in jedem Fall, die optimalen Beträge für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu ermitteln.

Sie benötigen eine erste Einschätzung zum Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsrecht? Schildern Sie uns jetzt kurz Ihren Fall. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen unsere kostenlose Ersteinschätzung zu folgenden Punkten:

  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
Homepage_Kontakt
Proven Expert Top Dienstleister 2022
crosschevron-up