Straffrei mit Selbstanzeige

Selbstanzeige: keine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung
Rechtssicherheit: Betreuung durch Fachanwalt für Steuerrecht
Erfahrungen: Formulierung der Selbstanzeige
Vertretung aus einer Hand: vor Steuerfahndung, Finanzamt, Staatsanwaltschaft
Termine: kurzfristige Vergabe und schnelle Reaktionszeiten
Termine: kurzfristige Vergabe und schnelle Reaktionszeiten
Hartmut Göddecke

Erfahrung im Steuerrecht und den Vorschriften des Strafrechts ist notwendig, um eine Selbstanzeige erfolgreich auf den Weg zu bringen.

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Als Fachanwalt für Steuerrecht betreue ich seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten, die ihre nicht korrekt erklärten Einkünfte und die bislang vor dem Fiskus verborgen gehaltenen Vermögenswerte legalisieren wollen.

Bekannt aus folgenden Fachmedien

Göddecke Rechtsanwälte bei Wirtschaftswoche
Göddecke Rechtsanwälte in der Süddeutschen Zeitung
Göddecke Rechtsanwälte im Focus
Göddecke Rechtsanwälte in der Frankfurter Allgemeine
Göddecke Rechtsanwälte in Das Investment

Steuerrecht und Selbstanzeige komplett

Ich berate und betreue bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren (Selbstanzeige, Verteidigung, Einspruch, Finanzgerichtsverfahren)

Mein Anspruch

Ihre Sicherheit bei der Abgabe der Selbstanzeige, um Straffreiheit zu erlangen und absolute Diskretion während des gesamten Mandatsverhältnisses

Meine Unterstützung schon im Vorfeld

Bereits wenn eine Betriebsprüfung angekündigt ist und Unklarheiten sich abzeichnen könnten, helfen wir Ihnen. So sparen Sie Zeit und Geld

Professionelle Unterstützung

  • Selbstanzeige
  • Steuerhinterziehung
  • Umsatzsteuerkarussell
  • Schwarzgeld in der Erbschaft
  • Strafverteidigung
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
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Kostenlose Ersteinschätzung

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  1. Wie sind die Erfolgsaussichten?
  2. Lohnt sich eine anwaltliche Vertretung überhaupt?
  3. Was würde Sie eine anwaltliche Vertretung ggf. kosten?
  4. Wer trägt die Kosten?
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Der Ablauf

Mit einer sorgsam erstellten Selbstanzeige erhalten Sie Straffreiheit für nicht steuerlich ordnungsgemäß erklärte Gelder, nicht korrekt vereinnahmte Beträge oder verschwiegene Vermögen. Auch wenn Steuererklärungen erst gar nicht abgegeben worden sind, ist eine Selbstanzeige möglich. Notwendig ist es, dass Angaben zu allen

  • unverjährten Steuerstraftaten
  • alle Steuerstraftaten einer Steuerart
  • vor dem Bekanntwerden des Steuerdelikts gegenüber den Finanzbehörden (Tatentdeckung)

korrekt erfolgen.

Direkt telefonisch beraten lassen.

Analyse / Beratung

Wenn Gelder noch nicht dem Finanzamt bekannt sind, gilt es zunächst den Rahmen zu klären. Das betrifft die Frage, welche Einkünfte der Steuer unterliegen und um welche Zeiträume es sich handelt. Das kann sich in der Praxis aufwendig gestalten.

Betroffene Steuern ermitteln

Da alle nicht richtig erklärten Einkünfte und Vermögenszuwächse betroffen sind, geht es nicht nur um die Einkommensteuer. Sonderregeln gibt es für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer – hier ist die Gefahr eines Steuervergehens besonders hoch.

Nachzahlungspflichten beachten

Erklären alleine reicht natürlich nicht. Um straffrei zu werden, müssen die betroffenen Steuern nachgezahlt werden. Hinzu kommen Nebenleistungen und Nachzahlzinsen. Auch in diesem Verfahrensabschnitt erhalten Sie meine Begleitung.

Bereits entdeckte Steuerdelikte

Ist dem Finanzamt die Steuerverfehlung bekannt, so empfiehlt sich eine offensive Verteidigungsstrategie – und zwar zusammen mit dem nachträglichen Erklären der betroffenen Gelder. Um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten, lohnt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen.

Details zur Selbstanzeige

Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige

Wann ist eine Selbstanzeige zu empfehlen?

Der Vorteil: Straffreiheit. Und: schwarzes Geld wird legal.

Straffreiheit ist wichtig, denn Steuerdelikte sind kein Kavaliersdelikt und können selbst beim ersten Verstoß ganz empfindliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Wann verjährt eine Steuerstraftat

Der Zeitpunkt der Verjährung hängt unter anderem davon ab, welche Steuerart betroffen ist. Aus dem Grund verbietet sich eine generelle Aussage, wann der Verjährungseintritt ist; gerade bei der Schenkungsteuer kann die Strafbarkeit durchaus weit über 10 Jahre hinausgehen.

Was ist der erste Schritt?

Ganz einfach: Ohne fachversierte Beratung geht es nicht. Deshalb ist es in fast allen Fällen notwendig, mit einem Experten das Ziel der Straffreiheit anzuvisieren.

Kann mein mich regelmäßig betreuender Steuerberater diese Selbstanzeige erstellen?

Es empfiehlt sich, einen Berater aufzusuchen, der mit solchen Selbstanzeigen über viele Erfahrungen verfügt, unabhängig und über alle Details im Bilde ist. Dabei kann der eigene Steuerberater nur dann effektiv behilflich sein, wenn er diese Expertise besitzt und nicht selbst in irgendeiner Weise an dem Erstellen von unrichtigen Steuererklärungen beteiligt gewesen ist.

Ihr Experte im Steuerstrafrecht

Hartmut Göddecke bietet Ihnen im ersten Schritt eine professionelle Beratung, wenn es um die nachträgliche Legalisierung von Schwarzgeld, verkürzten Beträgen, nicht erklärtem Vermögenszuwachs geht. Mit seiner 30-jährigen Erfahrung im Banksektor und als Rechtsanwalt besitzt er profunde Erfahrungen und Kenntnisse, um Sie in den sicheren Hafen der Straffreiheit zu lotsen.

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