Jeder, der ein Testament verfasst, muss sich darüber Gedanken machen, wer ein Pflichtteil fordern kann. Für die Erben, die anderen Pflichtteilsberechtigten und auch für das betroffene Kind selbst ist die Antwort sehr wichtig. Nach dem Gesetz ergeben sich gravierende Unterschiede für die jeweilige Position des adoptierten, des unehelichen und des Stiefkindes – so genannte „Problemkinder“.