Das Amtsgericht führt die Gesellschafterliste. Sie ist nicht nur für die Geschäftsführung des Unternehmens wichtig, sondern auch für die Geschäftspartner des Betriebes, z. B. um die Bonität richtig einschätzen zu können.
Das Amtsgericht führt die Gesellschafterliste. Sie ist nicht nur für die Geschäftsführung des Unternehmens wichtig, sondern auch für die Geschäftspartner des Betriebes, z. B. um die Bonität richtig einschätzen zu können.