Die steuerliche Selbstanzeige – unsere neue Serviceseite
Dinge kurz und verständlich darzustellen, ist die Kernbotschaft unserer neuen Serviceseite zur steuerlichen Selbstanzeige. Da das Steuerrecht kompliziert ist, kann man sich leicht in den steuerlichen Vorschriften verfangen. Hilfe bietet dann die Selbstanzeige (§ 371 AO). Um die Straffreiheit zu erreichen, müssen alle erforderlichen Angaben auf den Tisch der Finanzverwaltung. Auf unserer neuen Internetseite finden Sie dazu alle wesentlichen Punkte.