Die steuerliche Selbstanzeige – unsere neue Serviceseite

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Dinge kurz und verständlich darzustellen, ist die Kernbotschaft unserer neuen Serviceseite zur steuerlichen Selbstanzeige. Da das Steuerrecht kompliziert ist, kann man sich leicht in den steuerlichen Vorschriften verfangen. Hilfe bietet dann die Selbstanzeige (§ 371 AO). Um die Straffreiheit zu erreichen, müssen alle erforderlichen Angaben auf den Tisch der Finanzverwaltung. Auf unserer neuen Internetseite finden Sie dazu alle wesentlichen Punkte.

Dinge kurz und verständlich darzustellen, ist die Kernbotschaft unserer neuen Serviceseite zur steuerlichen Selbstanzeige (zur Themenseite). Da das Steuerrecht kompliziert ist, kann man sich leicht in den steuerlichen Vorschriften verfangen. Hilfe bietet dann die Selbstanzeige (§ 371 AO). Um die Straffreiheit zu erreichen, müssen alle erforderlichen Angaben auf den Tisch der Finanzverwaltung. Auf unserer neuen Internetseite finden Sie dazu alle wesentlichen Punkte.

Rücktritt erwünscht! Auf diese kurze Formel lässt sich das Prinzip der Selbstanzeige zusammenfassen. Die Voraussetzungen, Straffreiheit zu erlangen, stellen wir übersichtlich auf unserer Serviceseite vor. So fallen die klaren Vorteile der Selbstanzeige und das Begleitangebot von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ins Auge. Wichtig ist, dass die Selbstanzeige rechtzeitig abgegeben wird, erfolgt sie zu spät, ist die Straffreiheit ausgeschlossen.

Auch derjenige, der bereits im Fadenkreuz der Steuerfahndung steht, kann von unserer Unterstützung profitieren, um ein möglichst gutes Ende zu sichern.

Natürlich kann eine Internetseite alleine nicht alle Facetten der Selbstanzeige vollständig erklären. Wer mehr wissen möchte, kann sich allerdings eine erste Orientierung über die Voraussetzungen verschaffen. Denn es geht um mehr als nur eine einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt (Festsetzungsstelle), nämlich um den Umgang mit der Steuerfahndung, der Bußgeldstelle, möglicherweise auch der Staatsanwaltschaft.

Sind die steuerlichen Fakten der Finanzbehörde bekannt gegeben worden, ist der Bescheid zu prüfen – nicht selten stehen sich die Ansichten über steuerliche Behandlung der erklärten Fakten diametral gegenüber. Dann heißt es Einspruch einzulegen und möglicherweise vor das Finanzgericht zu ziehen. Auch in diesem Punkt erfolgt die Betreuung durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE als Komplettpaket.

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