Wer Vermögen vererben möchte, kann selbst bestimmen, wie der Weg über mehrere Generationen laufen soll. Was erbrechtlich einfach über den Weg der Vor- und Nacherbschaft funktioniert, kann bei der Erbschaftsteuer lt. Gesetz komplett aus dem Ruder laufen. In unserem Blogartikel erfahren Sie, wo die Klippen lauern. Wir sagen Ihnen, wie Sie vermeiden, dass das Finanzamt im Erbfall der lachende Dritte wird.