Entweder es nimmt die Erbschaft an und akzeptiert damit den Zugriff seiner Gläubiger auf dieses Vermögen oder es schlägt das Erbe wirksam aus. Konsequenz der Ausschlagung wäre, dass das Vermögen in der Familie verbleibt. Der Erbteil geht entweder an die Kinder des Ausschlagenden oder anteilig an die eigenen Geschwister.