Das Erbe sichern, wenn das Kind überschuldet ist

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Entweder es nimmt die Erbschaft an und akzeptiert damit den Zugriff seiner Gläubiger auf dieses Vermögen oder es schlägt das Erbe wirksam aus. Konsequenz der Ausschlagung wäre, dass das Vermögen in der Familie verbleibt. Der Erbteil geht entweder an die Kinder des Ausschlagenden oder anteilig an die eigenen Geschwister.

14.08.2019 Erbrecht kurz erklärt

Das Dilemma mit dem verschuldeten Kind

Es ist häufig ein Herzenswunsch der Eltern ihr Vermögen an die eigenen Kinder zu vererben. Schließlich soll das Vermögen in der Familie bleiben. Dabei soll es aber auch gerecht zugehen. Schließlich möchte man keines der Kinder benachteiligen.

Ist ein Kind verschuldet oder durchläuft es ein Insolvenzverfahren, müssen sich die Eltern beim Erstellen des Testamentes entscheiden: sie können weiterhin den Gerechtigkeitsgedanken verfolgen und alle Kinder zu gleichberechtigten Schlusserben benennen. Dann riskieren sie, dass der Erbteil des verschuldeten Kindes zumindest teilweise an seine Gläubiger geht. Entscheiden sich hingegen für den Erhalt des Vermögens für die Familie, so hat dies zwangsläufig Konsequenzen für das verschuldete Kind.

Lösung über testamentarische Regelungen

Der Erhalt des Vermögens könnte zumindest weitgehend durch eine Enterbung des verschuldeten Kindes sichergestellt werden. Diesem steht dann zwar ein Pflichtteil zu. Ob dieser Anspruch aber geltend gemacht wird, ist eine höchst persönliche Entscheidung des Kindes. Selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren geht somit die Entscheidungsbefugnis nicht auf einen Insolvenzverwalter über.

Möchte man als Eltern hingegen sein Kind nicht übergehen, nur weil es verschuldet ist, so kommt noch eine weitere Lösung in Betracht. In rechtlicher Hinsicht besteht die Möglichkeit das Kind zum Erben zu berufen und gleichzeitig für seinen Erbteil Testamentsvollstreckung anzuordnen. Hiernach kann das Kind zwar im Erbfall zunächst selbst nicht auf sein Erbe zugreifen. Dies gilt aber gleichermaßen für seine Gläubiger.

Lösung über Erbausschlagung

Eine Alternative hierzu wäre es, die Entscheidung dem Kind selbst zu überlassen. Die Eltern berufen hiernach sämtliche gemeinsame Kinder anteilig zu ihren Schlusserben. Sollte das Kind im Erbfall weiterhin verschuldet sein, so kann es selbst entscheiden: Entweder es nimmt die Erbschaft an und akzeptiert damit den Zugriff seiner Gläubiger auf dieses Vermögen oder es schlägt das Erbe wirksam aus. Konsequenz der Ausschlagung wäre, dass das Vermögen in der Familie verbleibt. Der Erbteil geht entweder an die Kinder des Ausschlagenden oder anteilig an die eigenen Geschwister.

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