Wenn der Mieter verstirbt, sollte man auch als Vermieter schnell reagieren, damit zügig ein neuer Mieter in die Wohnung einziehen kann. Wer schnell handelt, vermeidet einen langfristigen Leerstand nach dem Tod des bisherigen Wohnungsinhabers.
Wenn der Mieter verstirbt, sollte man auch als Vermieter schnell reagieren, damit zügig ein neuer Mieter in die Wohnung einziehen kann. Wer schnell handelt, vermeidet einen langfristigen Leerstand nach dem Tod des bisherigen Wohnungsinhabers.