Bürgschaft: Nimmt mich die Bank zu Recht in Anspruch?
„Wer bürgt, wird gewürgt“ heißt es im Volksmund. Diesen Warnspruch kennen vermutlich viele. Wer eine Bürgschaft übernimmt, riskiert seine eigene wirtschaftliche Existenz. Leicht wird man dazu veranlasst, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Familienangehörigen, eines Freundes oder eines guten Bekannten eine Bürgschaft zu übernehmen. Doch spätestens dann, wenn sich die Bank unter Bezugnahme auf die Bürgschaftserklärung mit einer Forderung an einen selbst wendet, wird einem bewusst, dass man für die Erfüllung der Verbindlichkeiten einstehen muss. Doch muss man dies wirklich?