Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Patenkinder – es gibt viele Arten von Kindern, die im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht bei den Freibeträgen unterschiedlich behandelt werden.
Diese Ungleichbehandlung ist von den Eltern und den Kindern zu berücksichtigen. Nur dann sorgen sie für gerechte Lösungen und erhalten so den Familienfrieden.
Misslingt das, werden einzelne Kinder ungewollt benachteiligt; sie bekommen am Ende vollkommen willkürlich einen geringen oder gar keinen Anteil am Nachlass.