Ehegatten mit Kindern möchten den länger lebenden Ehegatten im Testament bestmöglich finanziell absichern. Ehegemeinsame Kinder können dieses Ziel jedoch zu nichte machen, wenn sie ihren Pflichtteil beim ersten Erbfall sofort einfordern. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, um den länger lebenden Ehepartner finanziell zu schützen.