Neues Jahr, neues Recht – diesmal trifft es die Immobilienmakler bei der Vermittlung und dem Verkauf von Wohnimmobilen. Künftig sind Maklerverträge schriftlich zu schließen: Die Maklerprovision 2021 muss grundsätzlich auf Käufer und Verkäufer gleich verteilt werden. Makler müssen tätig werden und aufpassen, um nicht ihr Geld zu verlieren. Auch Altverträge sind betroffen. Chancen für Verbraucher, denn sie können geleistete Provisionen zurückfordern.