Die Unternehmensnachfolge ist geschafft. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330
- Unternehmensnachfolge braucht eine langfristige Perspektive
- Eine Planung, die für alle Betriebe gleichermaßen passt, gibt es nicht
Inhalt
- Unternehmensnachfolge - Gedanken zur Zukunft der Firma
- Erfahrung im Unternehmensalltag – Fragen in der Unternehmensnachfolge
- Klein- und mittelständische Betriebe – So gelingt die Unternehmensnachfolge
- Wer wird Nachfolger im Unternehmen?
- Was ist mein Unternehmen wert?
- Was macht mein Unternehmen für den Käufer attraktiv?
- Welche Unternehmensdaten werden benötigt?
- Daten, die beim Nachfolgeprozess wichtig sind
- Wie sieht die Organisationsstruktur meines Unternehmens aus?
- Welche rechtlichen Fragen habe ich für die Unternehmensübergabe zu klären?
- Finanzierung und Förderung
- Fachkundige Beratung
- FAQ
- Nutzen Sie den Sofortkontakt zu einem Fachanwalt
Unternehmensnachfolge – Gedanken zur Zukunft der Firma
Wer mit viel Engagement ein Unternehmen führt, es vielleicht selbst oder zusammen mit Partnern gegründet hat, merkt eines Tages: Die Zeit ist reif für Veränderungen. Es gilt diesen Veränderungen ein konkretes Profil zu geben. Und dann stellen sich vollkommen neue Fragen:
- Wer soll die Verantwortung für das Geschäft übernehmen?
- Welchen Wert hat das Unternehmen?
- Wie soll es in der Zukunft geführt werden?
- Wie reagieren meine Kunden auf einen Wechsel und behalten das Vertrauen?
- Bleiben bewährte Mitarbeiter nach einem Wechsel weiterhin im Betrieb?
All diese Themen kann man unterschiedlich beantworten – nicht jedoch die grundsätzliche Frage, ob ein solcher Wechsel erfolgen muss: Hier lautet die Antwort unausweichlich JA. Die nächste Frage, die sich konkret stellt, ist nur noch: WANN? Mit anderen Worten: das Thema „Unternehmensnachfolge“ stellt sich in jedem Fall. Gehen Sie es also proaktiv an, so wie Sie Ihren Betrieb steuern.
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir begleiten durch den gesamten Prozess!
☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Erfahrung im Unternehmensalltag – Fragen in der Unternehmensnachfolge
Das Unternehmen bei den Anforderungen, die der Alltag stellt, erfolgreich zu managen, ist für viele Unternehmensleiter vertraut. Jahrelange Erfahrung ist vorhanden, wenn es darum geht, mit Lieferanten zu verhandeln, das Personal zu führen, in Bankgesprächen solide und günstige Finanzierungen zu erreichen oder mit Kunden tragfähige Beziehungen aufzubauen.
Eine vollkommen andere Ebene ist es, wenn der größte Umbruch ansteht: Der unausweichliche Personalwechsel in der Geschäftsführung und auf der Eigentümerebene. Die Frage, wer hilft für diese Herausforderungen gewinnbringende Antworten zu geben, ist nicht immer schnell beantwortet. Nicht selten fehlen die notwendigen Ressourcen, um alles, die Unternehmensnachfolge effizient zum Ziel zu bringen.
Daher ist es sinnvoll, sich zunächst Gedanken zu machen, wo der Schuh am meisten drückt. Kümmern Sie sich darum zuerst! Holen Sie in der Folge die Ratgeber mit an Bord, die genau diese Themen bereits erfolgreich gelöst haben. So erhalten Sie Stück für Stück Klarheit und erreichen das Ziel einer geordneten Übergabe Ihres Betriebes.
Klein- und mittelständische Betriebe – So gelingt die Unternehmensnachfolge
Statistiken belegen, dass ein Unternehmensübergang innerhalb der Familie nicht immer die geeignete Variante ist. Ein Grund dafür ist nicht nur die demographische Entwicklung; in der Nachfolgegeneration macht sich zunehmend Unlust für die Übernahme des Familienunternehmens breit.
Vor Verlusten wird gewarnt: Unter Umständen droht dem Unternehmen das Ende, wenn keine Nachfolgeregelung getroffen wird. Vor diesem Hintergrund ist auch der deutsche Staat sehr daran interessiert, dass Unternehmen durch sinnvolle und zukunftsträchtige Nachfolgeregelungen bestehen bleiben.
Die folgenden Ausführungen zeigen, wie eine strukturierte Planung der Unternehmensnachfolge aussehen kann.
Wussten Sie schon, …
… dass circa 3,5 Millionen klein- und mittelständische Betriebe (KMU) mit weit über 90 Prozent den größten Teil aller Unternehmen in Deutschland ausmachen?
… dass diese KMU-Betriebe insgesamt circa 32 Millionen Menschen beschäftigen
Nachfolgeprozess mit Beratung solide meistern
Eine Krise tut keinem Unternehmen gut. Das aber kann die Folge sein, wenn die Signale für einen Wechsel in Richtung Zukunft nicht rechtzeitig erkannt und umgesetzt werden. Banken können das Vertrauen in die Leistungskraft der Unternehmensleitung verlieren und Kunden fragen sich, ob es sich lohnt, mit dem Unternehmen ins Geschäft zu kommen, wenn deren Existenz fraglich sein könnte und damit Lieferengpässe drohen könnten oder Supportleistungen nicht mehr erbracht werden. Natürlich geht es dabei auch immer um Arbeitsplätze, so dass sich die Angestellten keine Sorgen machen müssen, wenn ihr Arbeitsfeld auch morgen und übermorgen noch sicher besteht.
So gelingt es von Anfang an, einen Generationenwechsel so zu strukturieren, dass keine Bruchstellen auftreten. Wir unterstützen im rechts- wie auch im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis mit den beiden großen Städten Bonn und Köln als Berater diesen Transformationsprozess.
Wer wird Nachfolger im Unternehmen?
Wenn der Inhaber eines Unternehmens weiß, dass es innerhalb der Familie einen Nachfolger für ihn im Unternehmen gibt, ist dies auf den ersten Blick schon einmal eine gute Sache. Noch besser steht der Unternehmer da, wenn dieser Nachfolger bereits vor der Unternehmensübergabe eingearbeitet wurde oder schon länger im Unternehmen arbeitet.
Diese Konstellation ist natürlich ein Glücksfall, kommt aber nicht so häufig vor, wie man annehmen möchte. Das bedeutet auch, dass sich die Familienmitglieder ernsthafte Gedanken machen müssen, ob sie die Verantwortung für ein Unternehmen wirklich tragen wollen. Alles in allem: Alle Beteiligten müssen sich Gedanken machen und am besten gemeinsam einen Plan erstellen, wie der Weg in Richtung Zukunft gehen soll.
Was man in diesem Kontext unweigerlich mit beachten muss, wenn Familienmitglieder mitspielen, sind Anforderungen, die das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht stellt. Hier nachlässig zu sein, heißt, Streitigkeiten über viele Jahre zu provozieren. Wir haben erlebt, wie das nicht nur Familienbande auseinanderreißt, nervige Verfahren mit dem Finanzamt nach sich zieht, sondern auch Geld für Streitigkeiten verschwendet wird. Das kann sowohl den abgebenden Firmeninhaber treffen als auch den sich mit den Alltagsthemen des Unternehmens plagenden Neuen.
Nachfolgebörse bringt Unternehmer zusammen
Einer Studie zufolge wollen knapp 150 000 Inhaber von KMU bis Ende 2021 ihr Unternehmen einem Nachfolger übertragen.
Wenn kein Nachfolger aus der Familie in Sicht ist, der Unternehmensinhaber sein Lebenswerk jedoch abgeben möchte, steht der Verkauf an einen externen Nachfolger im Raum. Um einen geeigneten Nachfolger zu finden, bietet sich zum Beispiel eine Nachfolgebörse, ein privater Vermittler oder ein Headhunter an.
nexxt Unternehmensnachfolge: die optimale Planung
Da der Staat ein ernsthaftes Interesse daran hat, dass die Nachfolge bei Unternehmen gesichert ist, können Unternehmer seit 2006 auf die staatliche Nachfolgebörse nexxt-change zugreifen. Diese Börse entstand mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit der KfW Bankengruppe, den Handelskammern, den Volksbanken und den Sparkassen.
Weitere Börsen lassen sich durch spezielle Recherchen im Internet finden. Auch kann sich der Unternehmer in dem Stadium der Orientierung von Experten beraten lassen. Hierfür bietet sich zum Beispiel die Beratung durch Expertengruppen des BMWi an.
Praxisnahe Unterstützung erhalten Unternehmer auch durch den Expertenkreis des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) oder bei der Industrie- und Handelskammer – z. B. in Bonn oder Köln – als in der Handwerkskammer zu Köln.
Eine Unternehmensnachfolge muss gründlich vorbereitet werden. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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Nach dem Ausstieg: Wie geht es weiter?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welcher Form der Übergang des Unternehmens auf den Nachfolger erfolgen soll. Hierfür kommen in Frage:
- Kauf,
- Pacht,
- Miete,
- Rente (z. B. dauernde Last, Leibrente),
Deshalb ist die Frage zu klären, ob der Unternehmensinhaber sofort aus dem Unternehmen ausscheidet oder sukzessive das Unternehmen verlässt. Dafür sind dann entsprechende Regelungen zu treffen (Anstellungsverhältnis oder Beratervertrag sind mögliche Spielarten, nach und nach in den neuen Lebensabschnitt zu gleiten).
Was ist mein Unternehmen wert?
Wurde letztlich ein geeigneter Nachfolger gefunden und ist die Entscheidung gefallen, dass das Unternehmen verkauft werden soll, geht es um die Frage des Preises für das Unternehmen und was das Unternehmen zum Zeitpunkt der Übergabe wert ist?
Um dies herauszufinden und für das Unternehmen einen realistischen Preis ansetzen zu können, gibt es einige Berechnungsmethoden.
Eine übliche und einfache Methode zur Wertermittlung eines Unternehmens ist der Umsatzmultiplikator. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Verkäufer im Mittelstand circa 80 Prozent des Jahresumsatzes ansetzen konnten, um den Wert ihres Unternehmens zu beziffern. Dennoch zeigt sich in der Praxis, dass am Ende weitaus weniger bei einem Verkauf eines Unternehmens erzielt werden konnte, weil sich nicht so viele Kaufinteressenten finden konnten wie Verkaufsangebote vorlagen. Auch hier zeigt sich, dass eine intensive Vorbereitung des Unternehmensübergangs mit einer realistischen Wertermittlung zu empfehlen ist.
Was macht mein Unternehmen für den Käufer attraktiv?
Neben der rechnerischen Unternehmensbewertung gibt es weitere Aspekte, die ein Unternehmen für einen Verkauf attraktiv machen können. Hierzu gehört unter anderem die Betrachtung des Unternehmens innerhalb seiner Branche und die Stellung des Unternehmens am Markt.
So muss ein Unternehmen für die Nachfolge aufgestellt sein
Prüfen Sie, ob das Unternehmen in der zugehörigen Branche gut aufgestellt ist oder ob es Nachbesserungsbedarf gibt. Nehmen Sie eine Stärken- und Schwächenanalyse vor und überlegen Sie, welche Maßnahmen für das Unternehmen noch vorgenommen werden können oder sollten. Dies kann die Überholung veralteter Maschinen sein, Anpassung der EDV an den Status quo oder Nachbesserung bei der Digitalisierung.
Unter Umständen lässt sich sogar ein höherer Unternehmenswert ansetzen, wenn das Unternehmen beispielsweise schon in zukunftsträchtige Technologien investiert und/oder den Umweltschutz sowie das Thema Nachhaltigkeit auf seine Fahnen geschrieben hat.
Unternehmen, die zur Nachfolge anstehen, sind regelmäßig gut aufgestellt (Stand 2017):
- 87 % aller Nachfolgeplaner erzielten eine positive Umsatzrendite.
- Die durchschnittliche Umsatzrendite aller, die eine Nachfolge planen, liegt bei 7,8 %.
- Im Durchschnitt erzielen übergabereife Betriebe einen Jahresgewinn in Höhe von € 113.000,00.
- Eine gute Eigenkapitalquote dieser Betriebe ermuntert zum Weitermachen durch die nächste Unternehmergeneration: mit 89 % ist die Eigenkapitalquote sehr solide.
Ein Seitenblick auf Mitbewerber – immer am Ball bleiben
Darüber hinaus sollte auch der Blick auf die Konkurrenz nicht fehlen. Untersuchen Sie, wie stark die Konkurrenz ist und wie sich diese Stärke zeigt. Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob es Ansatzpunkte für eine Kooperation gibt. Frühzeitige Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern können unter Umständen eine klare Weichenstellung für das Unternehmen geben.
Welche Unternehmensdaten werden benötigt?
Haben Sie schon überlegt, einen Experten zu befragen, der sich mit den Rechenwerken von Unternehmen auskennt? Wenn ein Fachmann den Nachfolgeprozess unterstützt, kann ein Unternehmen effektiver auf den Nachfolger übertragen werden – und meist klären sich dann auch Finanzierungsfragen schnell. Nicht jeder Unternehmer ist Betriebswirtschaftler und kann erforderliche Prüfungen der Unternehmensdaten und Auswertungen selbst vornehmen.
Scheuen Sie sich nicht, Fachleute hinzuzuziehen. Wie eingangs erwähnt, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) Expertenrunden an. Fachkundige Anwälte sowie Steuerberater können Ihnen auch unterstützend zur Seite stehen.
Daten, die beim Nachfolgeprozess wichtig sind
Welche Daten sollten zusammengetragen werden? Zur Vervollständigung der Unternehmensbewertung bietet sich eine Rentabilitätsvorschau an. Die Wirtschaftsplanung wird für drei Jahre vorgenommen und könnte beispielsweise wie folgt aussehen.
Auch sollte der Bestand an halbfertigen Arbeiten zum Bewertungszeitpunkt nicht fehlen. Die Zusammenstellung folgender Daten ist ebenfalls unerlässlich:
- Welche Lizenzen und/oder Konzessionen bestehen für das Unternehmen?
- Eventuelle Leasingverträge oder Kreditverträge sind auf Änderungsbedarf hin zu prüfen.
- Genauso verhält es sich mit eventuellen Sicherheiten-Stellungen für gegebenenfalls aufzunehmende Kredite.
Wie sieht die Organisationsstruktur meines Unternehmens aus?
Eine weitere Überprüfung vor der Unternehmensübergabe sollte der Organisation des Unternehmens gelten.
Mitarbeiter sind zentraler Punkt bei Unternehmensnachfolge
Sollen alle Mitarbeiter übernommen werden? Welche Regelungen gilt es zu treffen, wenn nicht alle Mitarbeiter übernommen werden. Müssen für die verbleibenden Mitarbeiter neue Verträge geschlossen werden? Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht, muss dieser frühzeitig über die Unternehmensübergabe informiert und gegebenenfalls in die Verhandlungen mit den Mitarbeitern mit einbezogen werden.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform bei der Unternehmensnachfolge
Weitere Überlegungen zu dem Standort, dem Namen und der Rechtsform des Unternehmens sind anzustellen und mit dem Nachfolger zu klären.
Welche rechtlichen Fragen habe ich für die Unternehmensübergabe zu klären?
Im Vorfeld der Unternehmensübergabe sind folgende Fragen zu klären:
- Sind baurechtliche Maßnahmen zu treffen?
- Sind die Regelungen zum Umweltschutz noch aktuell?
- Sind gewerberechtliche Vorgaben zu beachten?
- Können bestehende Versicherungen ohne Weiteres übernommen werden?
- Bestehen Haftungsbeschränkungen?
- Bestehen betriebliche Steuerverbindlichkeiten?
- Wurde die eventuelle Haftung der Erben berücksichtigt?
- Gibt es im Gesellschaftsvertrag Klauseln, die „störend“ sind?
- Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus, speziell mit Pensionszusagen?
Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen wichtig sind und stimmen müssen: Ein Betrieb ist eine individuelle Persönlichkeit mit eigenen Charakterzügen. Deshalb ist die Unternehmensnachfolge auch mehr als eine Melange aus Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
Finanzierung und Förderung
Sind alle Voraussetzungen für den Unternehmensübergang erfüllt, sind hinsichtlich Finanzierung und Förderung offene Punkte zu klären:
- Ist Eigenkapital des Nachfolgers vorhanden bzw. erforderlich?
- Wie sehen die Sicherungsmöglichkeiten für ggf. aufzunehmende Kredite aus?
- Ist die Kapitaldienstfähigkeit des Nachfolgers gewährleistet?
- Wie sieht die Finanzierungsmöglichkeit durch öffentliche Mittel aus?
- Kann das Unternehmen mit sonstigen Zuschüssen rechnen?
Countdown für die Nachfolgeregelung | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330
Fachkundige Beratung
Wie bereits erklärt: Die Fragen zu beantworten, wie es mit dem Unternehmen in Zukunft weiter gehen soll, sind anspruchsvoll – aber allesamt lösbar.
Mit Experten Sicherheit gewinnen und Kosten sparen
Es kann von dem ausscheidenden Unternehmer nicht erwartet werden, dass er den Unternehmensübergang von Anfang bis Ende selbst durchführt. Es stehen zu diesem Zweck spezielle Expertenkreise, fachkundige Steuerberater, kompetente Unternehmensberater, versierte Anwälte und Notare zur Verfügung, die den Unternehmer bei den anstehenden Themen zum Unternehmensübergang begleiten können. Darüber hinaus muss der Unternehmenschef weiterhin den Betrieb mit voller Energie führen, damit das Geschäft in bestem Zustand übergeben wird.
Was wir Ihnen auf Grund unserer Erfahrung, außer unserem know-how, konkret bieten können: Kontakte zu den Experten, die sich in Nachfolgefragen bewährt haben. Ihr Vorteil: Sie können auf unser Netzwerk zugreifen, wenn Sie es möchten und vermeiden damit jedes Risiko.
Kein Platz für Streit im Betrieb
Wir erleben es ab und an: Unterschiedliche Meinungen kommen immer wieder vor. Wer das gleich zum Anlass nimmt, sofort den Gang zum Gericht anzutreten, zerschmettert nicht nur schnell die Vertrauensebene, sondern benötigt oft viel Zeit. Denn bis ein Urteil nach mehreren Instanzen die Rechtslage festschreibt, ist viel Wasser den Rhein entlang geflossen. Einfacher kann es sein, wenn man in eine Mediation eintritt. Ein solcher Weg, einen Konflikt proaktiv anzugehen, hat sich nach unserer Erfahrung bewährt, wenn es vor allem darum geht, zügig im Sinne eines Unternehmens eine effektive Lösung zu erarbeiten – preiswerter als ein Gerichtsverfahren und diskreter ist es ebenfalls.
Nachfolgefragen im Rhein-Sieg-Kreis sowie Bonn und Köln aktiv angehen
Erfolg beim Planen hat immer auch etwas mit Nähe und Erreichbarkeit zu tun. So sind wir auf Grund unserer geografischen Lage nicht nur in den Orten Hennef, St. Augustin, Troisdorf sowie Lohmar, Königswinter und Neunkirchen-Seelscheid sehr gut erreichbar, sondern auch für die anderen Orte im Rhein-Sieg-Kreis, der die Stadt Bonn umschließt und an die Millionenstadt Köln grenzt. Parkmöglichkeiten sind direkt bei uns am Kanzleigebäude, so dass Sie mit dem Auto schnell bei uns in der Kreisstadt Siegburg (Nähe TÜV-Rheinland) ankommen und gar nicht erst eine lange Suche nach dem Parkplatz vornehmen müssen.
Wenn Sie mehr von dem wissen wollen, was wir bieten können, nutzen Sie die Möglichkeit eines ersten unverbindlichen Gesprächs oder Telefonats (gerne auch per Video) und orientieren Sie sich kostenfrei. Denn jede Übergabe des Betriebes an einen Nachfolger hat seinen eigenen Weg und auch dieser beginnt mit dem ersten Schritt.
Bereiten Sie sich richtig auf die Übergabe Ihres Unternehmens vor - mit der kostenlosen Checkliste von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE.
Unternehmensnachfolge! FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
Der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag (§§ 201, 202 BewG) wird mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG) multipliziert.
Bewertung aller Vermögenswerte eines Unternehmens. Basis für die Bewertung ist der Netto-Substanzwert, der sich aus dem Brutto-Substanzwert (Bilanzsumme + stille Reserven./. latente Steuern) abzüglich Fremdkapital (und ggf. Schulden) ergibt.
Der Umsatzmultiplikator (Enterprise Value / Umsatz) hat den großen Vorteil, dass er auch bei negativen Erträgen anwendbar ist und am wenigsten durch bilanzpolitische Spielräume sowie nationale Rahmenbedingungen beeinflussbar ist.
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