Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein.
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Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein.
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