Die Insolvenz der P&R-Containergesellschaften beschäftigt die Anleger seit fünf Jahren. Anfang 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste positive Entscheidung im Insolvenzverfahren getroffen. Anleger müssen erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter Jaffé nicht zurückzahlen. Wir informieren kurz und verständlich darüber, welche Konsequenzen diese Entscheidung für sie hat.
- OLG Düsseldorf geht von Schadensersatzansprüchen für P&R-Anleger aus
- Entscheidung übertragbar auf eine große Anzahl von Vermittlungs-/Beratungsfällen
- Verjährungsverlust droht zum 31.12.2021
UDI – Unternehmensgruppe – Anleger sollen Vollmacht an UDI-nahen Rechtsanwalt geben Alle Anleger erhalten Forderungsanmeldungen vom Insolvenzverwalter Abtretungsvereinbarung möglicherweise nichtig Anleger dürfen Vollmacht an von UDI vorgeschlagenen Anwalt auf keinen Fall übertragen Erneute Schlechterstellung der Anleger muss verhindert werden Siegburg, 01. Oktober 2021 Alle Anleger erhalten Forderungsanmeldungen Das AG Leipzig hat die Regelinsolvenzverfahren für die […]
Viel ist passiert seit der Insolvenz der P&R-Gesellschaften im Frühjahr 2018. Forderungen sind von P&R-Anlegern zur Insolvenztabelle angemeldet worden, es gab Gläubigerversammlungen und die Anleger haben in diesem Jahr eine erste Abschlagszahlung erhalten. Alles das reicht nicht aus, den Schaden zu beheben.
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) bestätigt eine Entscheidung des Landgerichtes Köln (LG Köln). In dieser hat das LG Köln die Finanzring Gesellschaft für Vermögensberatung mbH & Co. KG, Leverkusen zum Ersatz des Schadens verurteilt, der aus der Differenz zwischen Einzahlungen der Anlegerin und Auszahlungen von P&R entstanden ist.
Maklerverträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über Einfamilienhäuser und Wohnungen bedürfen in Zukunft der Schriftform. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, sind die Maklerkosten grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer hälftig zu teilen.
Etwa ein Jahr, nachdem für die vier deutschen P&R-Containerfirmen die Insolvenzanträge gestellt worden sind, werden die Anleger sehr unangenehme Post von den Insolvenzverwaltern in ihren Briefkästen finden.
Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte, gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet.
Nach dem vor kurzem bekannt gewordenen Vertriebsstopp der Container-Direktinvestments bei P&R Transport-Container GmbH, Grünwald, sollten Anleger jetzt Dokumente fordern, die ihre Eigentumslage belegen.