Landgericht München erlässt dinglichen Arrest gegen ehemaligen P&R-Geschäftsführer, Sicherung von Vermögenswerten möglich

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Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte, gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet.

Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte, gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet. Roth kann die Vollziehung des Arrestes nur durch Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrages – der auch die angefallenen Rechtskosten umfasst – hemmen, andernfalls muss der die Pfändung dulden.

LG München sieht Haftung von Roth als gegeben an

Aufgrund der Ermittlungen der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte ist davon auszugehen, dass die Käufer von Containern in den P&R-Gesellschaften, in denen er Geschäftsführer war, Ansprüche auf Schadensersatz haben können. Daher nahm das LG München einen Sicherungsanspruch als gegeben an.

Das LG München sah auch einen Sicherungsgrund an und bejahte die Eilbedürftigkeit. Aufgrund des bisherigen Sachstandes besteht die Besorgnis, dass die Vollstreckung eines gegen Roth gerichteten Titels ohne Sicherungsmaßnahmen erheblich erschwert wäre.

Roth war in verschiedenen Gesellschaften der P&R-Unternehmensgruppe Geschäftsführer. Nach aktuellen Presseberichten befindet er sich seit kurzem in Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft München die Haftgründe der Flucht- und Verdunklungsgefahr gesehen hatte.

Anleger können Vermögenswerte für sich sichern

Marc Gericke sieht für enttäuschte Anleger Hoffnung: „Wir freuen uns für unseren Mandanten. So sind nach den von uns durchgeführten Recherchen Werte bei Heinz Roth vorhanden.“ Denn mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken. Durch den Arrestbeschluss werden vorhandene Vermögenswerte vor einer Verschiebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt. Klar ist, dass die Vermögensverwerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden; weshalb zügiges Handeln sinnvoll ist.

Arrest muss durch Urteil bestätigt werden

Ein so erzielter dinglicher Arrest muss im zweiten Schritt durch ein Urteil (ein im Fachjargon so genannter „Titel“) vor Gericht in einem ordentlichen Zivilverfahren bestätigt werden. Der Vorteil für denjenigen, der den dinglichen Arrest bereits „in der Tasche hat“: Er hat den Zugriff auf das Vermögen von Roth schon mit seiner Position gesichert. Damit ist er gegenüber den Personen, die erst später die Zwangsvollstreckung gegen den ehemaligen Unternehmenslenker betreiben, klar im Vorteil.

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