3. Juli 2019
Geschäftsordnung in der umsatzsteuerlichen Organschaft als kostensenkender Faktor

Die umsatzsteuerliche Organschaft wird in Firmenverbünden zu Recht genutzt, um zusätzliche Kosten durch die Umsatzsteuer auszuschalten oder zumindest abzumildern. Sinnvoll ist eine solche Konstellation bei der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG. Probate Anwendungsfälle bestehen unter anderem bei Heilberufen und Pflegedienstleistungen. Wer sicher gehen will, dass bei einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung alles glatt geht, setzt zur Sicherheit auf eine Geschäftsordnung zwischen Organträger und der Geschäftsführung der Organgesellschaft. Welche Details in der Praxis eine Rolle spielen können, erfahren Sie hier.

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