Ehegatten mit Kindern möchten den länger lebenden Ehegatten im Testament bestmöglich finanziell absichern. Ehegemeinsame Kinder können dieses Ziel jedoch zu nichte machen, wenn sie ihren Pflichtteil beim ersten Erbfall sofort einfordern. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, um den länger lebenden Ehepartner finanziell zu schützen.
Wenn Sie zwar dauerhaft getrennt leben, aber eine Scheidung für Sie nicht in Betracht kommt, sind zwangsweise viele Aspekte zu regeln. Dies gilt vor allem – aber nicht nur – im Hinblick auf die eigenen Kinder und deren Erbrecht. Ihre Interessen sind durch klare und verbindliche Regelungen frühzeitig zu sichern.
Wir bieten Ihnen als Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht eine komplette Unterstützung bei allen Themen, die im Zusammenhang mit Erbfällen und Erbschaften auf Sie als Erblasser als auch Erben zukommen können – privat in der Familie und als Unternehmer.
In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandanten fachlich zur Testamentsvollstreckung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine eMail zu senden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.