Eigenes Testament – Trennungstestament bringt Sicherheit

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Wenn Sie zwar dauerhaft getrennt leben, aber eine Scheidung für Sie nicht in Betracht kommt, sind zwangsweise viele Aspekte zu regeln. Dies gilt vor allem – aber nicht nur – im Hinblick auf die eigenen Kinder und deren Erbrecht. Ihre Interessen sind durch klare und verbindliche Regelungen frühzeitig zu sichern.

Sicherheit schaffen: Schon heute an die nächste Generation denken. Wir helfen Ihnen bei Trennung und Scheidung Ihren letzten Willen optimiert, individuell und fehlerfrei zu verfassen. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

Sie erfahren hier:

  • Warum ein eigenes Trennungstestament sinnvoll ist
  • Wie Sie Ihre Freiheit für das selbstbestimmte Testament zurückbekommen
  • Wie Sie die Durchsetzung des eigenen Testaments absichern
Inhalt

Wenn sich Ehepartner entschließen getrennte Weg zu gehen, aber eine Beendigung der Ehe durch Scheidung nicht gewollt ist, dann müssen rechtlich verschiedene Dinge neu geregelt werden. Eine Anpassung der bestehenden Verträge und Regelungen ist notwendig.

Dies gilt nicht nur für den Mietvertrag oder die Lebensversicherung, sondern auch und gerade für ein aufgesetztes Testament, in dem der Ehepartner noch als Erbe oder Begünstigter genannt ist.

„Berliner Testament“ ist auch nach der Trennung gültig und hat Vorrang

Möglicherweise haben Sie sich mit Ihrem Ehepartner in einem gemeinsamen Testament für den Fall des Todes wechselseitig als Erben des anderen eingesetzt. Ein solches so genanntes „Berliner Testament“ ist üblich und wird häufig von Ehepaaren gemeinsam aufgesetzt.

Der Sinn einer solchen Regelung im Testament besteht darin, dass beide Ehegatten sicher davon ausgehen können, dass sie im Fall des Todes des Ehepartners Alleinerbe werden. Dies sorgt für Sicherheit innerhalb der Ehe und schützt den länger lebenden Ehepartner.

Dabei wird der länger lebende Ehegatte auch gegenüber gemeinsamen Kindern bei der Erbfolge bevorzugt, so dass die Kinder häufig gänzlich von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Die Kinder sollen erst nach dem Tod des zweiten Elternteils das Vermögen erhalten und Erben werden. Solange die Ehe in Takt ist, macht ein solches Testament durchaus Sinn.

Berliner Testament – die große Falle

Auch im Fall der Trennung bleibt das „Berliner Testament“ in Kraft und schränkt die eigene Freiheit ein. Das hat für Sie und Ihre Kinder erhebliche Folgen.

Aber auch im Fall der Trennung der Eheleute bleibt dieses Testament grundsätzlich wirksam. Erst im Scheidungsverfahren und mit der Scheidung der Ehe verliert das Testament seine Gültigkeit und ist nicht mehr wirksam.

Solange kein Scheidungsantrag gestellt wird, bleibt das gemeinsame Testament wirksam. Dies führt dazu, dass die Eheleute keine abweichende Regelung zur eigenen Erbschaft machen können und jeweils kein eigenes Testament aufsetzen können. Ein abweichendes Testament eines einzelnen Ehegatten ist unwirksam.

Beispiel:

Das Ehepaar Meyer hat ein gemeinsames Testament aufgesetzt. In diesem Testament haben sich Herr Bernd Meyer und Frau Frieda Meyer darauf verständigt, dass im Fall des Todes des einen, der andere der alleinige Erbe werden soll („Berliner Testament“). Nachdem sich die Eheleute zerstritten und getrennt haben, setzt Herr Meyer ein neues Testament für den Fall seines Todes auf und bestimmt, dass seine Schwester Britta sein Vermögen erben soll, da hierzu auch das gemeinsame Elternhaus gehört.

Im Fall des Todes von Bernd Meyer bekommt die Schwester Britta indes nichts vom Erbe, da das Testament von Bernd Meyer dem gemeinsamen Testament der Eheleute Meyer widerspricht und damit unwirksam ist. Erbin von Bernd Meyer wird alleine Frieda Meyer, inklusive dem Elternhaus des verstorbenen Ehemannes. Die Schwester und ihre Familie gehen leer aus. Das Elternhaus ist für Britta unwiederbringlich verloren.

Dieser Beispielsfall zeigt anschaulich, zu welchen nicht gewollten Ergebnissen es kommen kann. Muster und Vorlagen alleine helfen dann nicht weiter. Das grundsätzliche Rechtsproblem können diese nicht einmal ansatzweise lösen.

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Neue Freiheit durch Widerruf alter Regelungen im Testament

Widerruf des „Berliner Testaments“

Voraussetzungen:

  • Erklärung des Widerrufs
  • richtige Form
  • ordnungsgemäße Zustellung

Wir sorgen dafür, dass Ihr Widerruf wirksam ist und Sie wieder frei über Ihr Vermögen entscheiden können

Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, wie man aus dem bestehenden Testament herauskommt und das gewünschte Ergebnis erzielt. So besteht die Möglichkeit des Widerrufs des gemeinsamen Testaments.

Das „Berliner Testament“ kann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten widerrufen werden. Dabei sind mehrere Formvorschriften und Zustellungsfragen zu berücksichtigen. Nur wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form und die gesetzlichen Zustellungsregeln eingehalten werden, ist ein Widerruf gültig.

Durch den richtigen Widerruf kann das „Berliner Testament“ beseitigt werden.

Erst nach dem Widerruf kann der getrenntlebende Ehegatte ein eigenständiges Testament aufsetzen und so einen neuen Erben für sein Vermögen bestimmen. 

Beispiel 1:

Nach dem gültigen Widerruf setzt Bernd Meyer seine Schwester Britta durch eigenes Testament als Alleinerbin ein. Im Fall des Todes von Bernd Meyer erbt die Schwester Britta das gesamte Vermögen von Bernd Meyer.

Beispiel 2:

Nach dem gültigen Widerruf setzt Frieda Meyer ihre Tochter Sandra aus einer früheren Beziehung als Alleinerbin ein. Im Fall des Todes der Mutter Frieda erbt Tochter Sandra jetzt deren gesamtes Vermögen. Ansonsten wäre die Tochter Sandra nicht Erbin geworden.

„Testierfreiheit“ ist Ihr Recht und Ihre Freiheit, die eigenen Erben zu benennen.

Mit einem wirksamen Widerruf lässt sich die persönliche Freiheit zur Wahl der eigenen Erben zurückgewinnen und Sie können in einem dann wirksamen Testament die Personen als

Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken, die Ihnen nahe stehen: Kinder, Eltern, Geschwister oder enge Freunde. Der Jurist spricht in diesem Zusammenhang von „Testierfreiheit“.

Nach dem Widerruf kann ein eigenes Testament aufgesetzt werden. Es macht Sinn ein eigenes Testament aufzusetzen, da ansonsten die im Gesetz vorgesehene Erbfolge, die sogenannte gesetzliche Erbfolge, gilt. Ihre individuelle Situation kann das Gesetz nicht berücksichtigen.

Nach der gesetzlichen Erbfolge ist auch der getrenntlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe. Auch nach langjähriger Trennung bleibt der Ehepartner grundsätzlich erbberechtigt. Auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden und erbberechtigt sind, erbt der Ehegatte in der Regel die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte teilen sich dann die Kinder und erhalten damit weniger als der Ehegatte.

Auch nach der gesetzlichen Erbfolge bleib der getrenntlebende Ehepartner der Hauptbegünstigte im Fall einer Erbschaft ohne Testament. Benachteiligte sind wieder die Kinder.

Die gesetzliche Erbfolge durch Testament ändern? Ist das möglich?
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Die gesetzliche Erbfolge durch Testament ändern – Kinder zu Alleinerben machen

Bestimmen Sie Ihren eigenen „letzten Willen“. Die Lösung ist ein Testament. Im eigenen Testament können Sie selbst bestimmen und festlegen, wer Erbe Ihres Vermögens werden soll. Die eigenen Kinder können so zu alleinigen Erben ernannt werden.

Außerdem können Sie

  • Vermächtnisse aussprechen und
  • bestimmten Personen
    • einzelne Gegenstände oder
    • Geldbeträge zusprechen.

Unsere Vorgehensweise

  • Widerruf des „Berliner Testaments“
  • Eigenes Testament aufsetzen
  • Testament sicher hinterlegen

Unsere Empfehlung

  • Pflichtteilsverzicht vereinbaren
  • Gütertrennung vereinbaren
  • Versorgungsausgleich regeln

Dann ist alles Wichtige geregelt.

Dabei stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, welche Personen in welcher Wiese bedacht werden. Im Einzelfall empfiehlt sich auch insoweit eine Beratung und Prüfung, um sicherzugehen, dass auch niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Denn nur so wird ein späterer Zwist unter den Bedachten vermieden.

Es passiert häufiger als man denkt, dass die gewählte Formulierung im Testament zu Folgen führt, die man nicht bedacht und nicht gewollt hat. Dies kann dazu führen, dass Personen weniger vom Erbe erhalten, als man eigentlich gewollt hat. Eine Prüfung des Testaments deckt Schwächen und Fehler auf und führt schließlich zu gerechten Ergebnissen.

Ein richtiges und gerechtes Testament führt zur Klarheit und bewahrt zudem den Frieden innerhalb der Familie und zu Familienexternen. So lässt sich Streit und Unmut zwischen den Hinterbliebenen vermeiden. Dies spart letztlich Kosten, denn eine Erbrechtsstreitigkeit dauert lang und ist teuer.

Gerade wenn es auch darum geht, die berufliche Ausbildung der Kinder vor unliebsamen Forderungen des getrenntlebenden Partners zu sichern, ist eine letztwillige Verfügung gewissermaßen ein Muss.

Die berufliche Ausbildung der Kinder vor Forderungen sichern. Warum sollte man das tun? Melden Sie sich bei uns! Wir klären auf! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

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Sicherung der Erbschaft durch Hinterlegung des Testaments

Ein gutes Testament ist aber nur dann für den Bedachten von Nutzen, wenn es im Ernstfall auch gefunden und umgesetzt wird. Wenn das Testament in die falschen Hände kommt, kann das gewünschte Ziel noch verhindert werden. Etwa wenn eine Person, die ohne das Testament eine bessere Stellung hätte, das Testament als Erster auffindet. Dann besteht die Gefahr, dass diese Person das Testament vernichtet oder unterschlägt.

Unterschlagenes oder vernichtetes Testament

Ein unterschlagenes oder vernichtetes Testament kann nicht umgesetzt werden. Die im Testament begünstigten Personen gehen dann leer aus oder erhalten wesentlich geringere Anteile an der Erbschaft.

Um diese Gefahr der Unterschlagung oder Vernichtung des Testaments zu verhindern, empfiehlt es sich, die notwendigen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Testament auch umgesetzt wird.

Absichern durch hinterlegtes Testament

Dies kann etwa einfach und kostengünstig durch eine Hinterlegung des Testaments garantiert werden, was wir für Sie in die Wege leiten und umsetzen können. Wir sorgen dafür, dass das Testament beim Nachlassgericht sicher verwahrt wird.

Durch eine zusätzliche Eintragung im zentralen Testamentsregister ist sichergestellt, dass das zuständige Gericht im Sterbefall informiert wird.  Ein gültiges Testament geht nicht unter und nach dessen Vorgaben hat die Erbschaft zu erfolgen.

Das Amtsgericht eröffnet dann das hinterlegte Testament und sorgt dafür, dass die Erben die Erbschaft auch antreten und den Nachlass erhalten.

Dann haben Sie alles Nötige getan, damit auch im Fall der Trennung die Frage der Erbschaft geregelt ist.

Erbschaft mit Hinterlegung des Testaments absichern. Wie geht das?
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Haben Sie Fragen zur Erstellung und Hinterlegung eines Testaments? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
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Pflichtteil des Ehepartners, Zugewinnausgleich und vieles mehr nicht übersehen

Außerdem können weitere Punkte, die im Fall einer dauerhaften Trennung vom Ehepartner eine Rolle spielen, geregelt werden.

  • Pflichtteil des Ehegatten

Der Ehegatte ist grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Das heißt, er erhält im Fall des Todes einen prozentualen Anteil vom Nachlass. Dies gilt auch dann, wenn der Ehegatte durch Testament von der Erbschaft ausgeschlossen wurde. Dies kann für die Erben eine finanzielle Belastung darstellen. Das fatale daran: diese Forderung des getrenntlebenden Ehegatten muss ein Erbe sofort bezahlen – so jedenfalls sieht es das Gesetz vor. Beugen Sie mit einer klaren Regelung dem ansonsten unvermeidlichen Geldabfluss vor.

Um die Erben vom Pflichtteilsrecht des Ehegatten zu befreien, ist eine Vereinbarung mit dem Ehegatten erforderlich. Dieser kann auf seinen Pflichtteil verzichten. Erforderlich ist eine wirksame Erklärung. Dabei ist zudem auf die besondere Form der Erklärung zu achten. Ein mündlicher oder handschriftlicher Verzicht genügt nicht.

So sorgen Sie durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht dafür, dass die Erben keinen unnötigen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind.

  • Zugewinnausgleich bei Erbschaft

Durch eine dauerhafte Trennung wird der gesetzliche Güterstand der Ehegatten nicht beseitigt. Das heißt, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt weiter.

Dies führt dazu, dass der Ehegatte auch weiterhin an Vermögenszuwächsen zur Hälfte beteiligt ist.

Beispiel:

Gewinnt ein Ehegatte 1 Million Euro im Lotto, dann steht dem Ehegatten im Rahmen des Zugewinns davon die Hälfte zu. Der Ehegatte erhält also € 500.000,00 vom Lottogewinn.

Der hälftige Betrag kann auch noch nach dem Tod geltend gemacht werden und belastet dann die Erben zusätzlich. Im Beispielfall wären also die Erben des Lottogewinners verpflichtet, den Betrag von € 500.000,00 an den anderen Ehegatten zu zahlen.

Diese Rechtsfolge kann dadurch umgangen werden, dass in einem Vertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen wird und Gütertrennung vereinbart wird.

Erst dann wirtschaftet jeder Ehegatte wirklich für sich und Ausgleichsansprüche wegen Vermögenszuwächsen sind ausgeschlossen. Die Vereinbarung schützt Sie selbst und Ihre Erben vor einer Zahlungspflicht an den Ehegatten.

Aber auch hier gilt, dass die Wirksamkeit einer Gütertrennung von der richtigen Erklärung und Form abhängt. Mündliche und handschriftliche Vereinbarungen sind unwirksam und helfen nicht weiter.

Die Erben haben auch Unterhaltspflichten. Was bedeutet das? Wir beraten und vertreten Sie. E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0
  • Unterhaltspflichten der Erben

Das Gesetz sieht vor, das die Erben sogar eine Unterhaltspflicht des Verstorbenen übernehmen müssen. Die Erben haften dann für Unterhaltspflichten des Verstorbenen und sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Der Erbe erbt dann die Unterhaltspflicht vom Verstorbenen.

Das ist eine weitreichende Verpflichtung der Erben, die zu Lebzeiten oft übersehen wird. Die Erben werden hierdurch erheblich belastet. Neben der finanziellen Belastung, die nicht unerheblich sein kann, steht die emotionale Belastung, dass man sich einer quasi fremden Unterhaltspflicht ausgesetzt sieht.

Auch insoweit empfiehlt sich eine Regelung, durch die die Unterhaltspflicht nach dem Tod ausgeschlossen oder zumindest begrenzt wird. Dies dient letztlich dem Schutz der Erben und der Erbschaft.

  • Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern

Schließlich sind auch Fragen des Krankenversicherungsschutzes und der Altersvorsorge in der Rente (Stichwort: Versorgungsausgleich) zu klären, damit es später keine böse Überraschung gibt.

Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe für Beamte. Dabei empfiehlt sich auch dann, wenn keine Scheidung der Ehe geplant ist, eine frühzeitige Beratung, damit dauerhaft eine umfassende und kostengünstige Absicherung garantiert ist.

Auch steuerrechtliche Aspekte, wie etwa die Möglichkeit der steuerlichen Zusammenveranlagung der Ehegatten, sind zu klären.

Dies veranschaulicht, dass eine Trennung auch dann weitreichende Folgen hat, wenn keine Ehescheidung erfolgen soll. Gerade wenn im Laufe der Ehe erhebliche Vermögenswerte angeschafft worden sind und / oder eine Immobilie erworben wurde, ist eine Regelung geboten, damit nicht Verluste durch Erbschaftsteuer und Bankbelastungen das Erbe der nächsten Generation zum teuren Bumerang werden lassen.
Auch beim dauerhaft getrenntlebenden Ehegatten besteht Erörterungs- und Klärungsbedarf, damit alle finanziellen Punkte sicher geregelt sind.
Sorgen Sie also vor und lassen Sie sich informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Eigenes Testament FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Bin ich an die gesetzliche Erbfolge gebunden?

Grundsätzlich können Sie frei bestimmen wer Ihr Erbe werden soll.  Auch Vermächtnisse wegen einzelner Gegenstände, die an bestimmte Personen gehen sollen, können von Ihnen frei bestimmt werden. Diese Freiheit nennt man Testierfreiheit. Einschränkungen dieser Freiheit gibt es zum Beispiel durch das Pflichtteilsrecht. Entscheiden Sie also selbst, wer Erbe Ihres Vermögens werden soll.  Sie können darüber hinaus mit Hilfe eines „Supervermächtnisses“ dem Erben ein mächtiges juristisches Werkzeug in die Hand geben, falls Sie mit Ihrem Ehepartner keinen Pflichtteilsverzicht vereinbart haben.

Kann ich einen nahen Angehörigen von der Erbschaft ausschließen?

Durch Testament können Sie selbst bestimmen, wer Erbe wird. Wenn Sie einen oder mehrere Erben einsetzen, sind andere Personen als Erben ausgeschlossen. Diesen kann aber ein gesetzliches Pflichtteilsrecht zustehen (z.B. leibliche Kinder, Adoptivkinder, Ehegatte). Der Pflichtteilsberechtigte ist aber kein Erbe und darf daher später über den Nachlass nicht mitentscheiden. Ein Ausschluss von der Erbschaft kann daher sinnvoll sein.

Reicht ein handschriftliches Testament immer aus?

Nein. Denn wenn Sie durch ein gemeinschaftliches „Berliner Testament“ gebunden sind, dann geht diese Vereinbarung einem neuen Testament vor. Sie müssen das „Berliner Testament“ erst wirksam widerrufen, ehe Sie ein neues Testament aufsetzen können. Ansonsten ist Ihr neues Testament unwirksam und damit ungültig. Wichtig ist hier die richtige Reihenfolge der Vorgehensweise.

Gibt es Muster und Vorlagen, die man verwenden soll?

Nein. Auch wenn im Internet immer wieder Muster und Vorlagen für Testamente auftauchen, sind diese für die Praxis im Einzelfall ungeeignet, da diese Ihre konkrete Situation und Ihre Interessen und Wünsche nur unzureichend widerspiegeln. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr besteht bei so genannten Patchworkfamilien Vor- und Nacherbschaft und die Erbschaftsteuer – Licht- und Schattenseiten, denn bei der Vielzahl von unterschiedlichen Fallkonstellationen hilft regelmäßig kein Formularbuch.

Außerdem besteht bei Vorlagen die Gefahr, dass bestimmte Formulierungs- und Formvorschriften nicht eingehalten werden. Wenn Sie dann eine falsche Vorlage verwenden, die die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt, kann das weitreichende Folgen haben und zur Unwirksamkeit führen. Dann hat man am falschen Ende gespart.

Beitrag vom 24.09.2021

Bilderquellennachweis: Bild 1 - jbryson; Bild 2 - moodboard , Bild 3 - Wavebreakmedia | PantherMedia

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