GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE – Partner im Erbrecht für Bonn und Umgebung

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Wir bieten Ihnen als Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht eine komplette Unterstützung bei allen Themen, die im Zusammenhang mit Erbfällen und Erbschaften auf Sie als Erblasser als auch Erben zukommen können – privat in der Familie und als Unternehmer. In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandanten fachlich zur Testamentsvollstreckung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine eMail zu senden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Erbfälle sind nicht nur für Erben mit Rechtsfragen verbunden. Der Gang zum Nachlassgericht oder um die Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzugeben, verlangt das Beschäftigen mit rechtlichen Vorgaben. Auch Unternehmer und Firmeninhaber stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um das Erbe geht.
Telefon: 02241 1733 0 | E-Mail: info@rechtinfo.de

  • Gesetzliche Erbfolge ist nicht immer ganz einfach
  • Bei Unternehmensnachfolgen ist vieles dreifach komplex
  • Wie muss ein Testament geschrieben werden?
  • Streitigkeiten unter Erben – wie geht das möglichst schnell?
Inhalt

Erbrecht in Deutschland verstehen

Das Erbrecht in Deutschland ist komplex. Nicht nur Fachanwälte für Erbrecht sind für viele Fragen, die dabei auftauchen, wichtig, wir können bei erbschaftsteuerlichen Fragen mit einem Fachanwalt für Steuerrecht Ihnen auf Grundlage unserer Erfahrungen fundierte Unterstützung anbieten.

Einige Probleme können verhindert werden, wenn ein Testament errichtet worden ist. Diese letztwillige Verfügung kann mit Hilfe unserer Rechtsanwälte aufgesetzt werden. Wir unterstützen Sie gerne in unserer Kanzlei in Siegburg, damit Ihr Testament eindeutig formuliert wird und Ihr Wille verbindlich umgesetzt werden kann.

Auf diese Weise können Sie Streitigkeiten zwischen den Erben verhindern. Oft gelingt es bei einer Erbengemeinschaft, recht unkompliziert im Rahmen einer Mediation eine Lösung zu finden.

Außerdem informieren wir Sie, was Sie bei einem Nachlass beachten müssen und was im Hinblick auf beispielsweise Pflichtteilsansprüche, die Erbfolge, einen Erbvertrag und die Erbschaftsteuer wichtig ist.

Eine gute Nachlassplanung kann Ihren Erben so die Erbschaftsteuer ersparen oder diese zumindest mindern können. Auch wenn das Thema Sterben für viele Menschen unangenehm erscheint, sollten Sie sich – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – damit auseinandersetzen und eine Regelung für den Fall Ihres Todes finden.

Erbe sein, ist nicht immer positiv

Ein Erbe bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder beim Abwehren von Pflichtteilsansprüchen

Darüber hinaus beraten wir Sie auch bei den Fragen, was das Erbe für Sie bedeutete und wie Sie ein überschuldetes Erbe ausschlagen können

Kommt es zum Streit um das Erbe, unterstützen wir Sie als Anwälte an Ihrer Seite. Besonders schwierig kann es sein, eine Erbengemeinschaft auseinander zu setzen. Hier ist oft der Streit vorprogrammiert, wenn es an klaren Regelungen fehlt, wie z. B. Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnungen. Durch die Verwaltung – auch jenseits der Testamentsverwaltung – können wir Sie mit unserem know how unterstützen. Natürlich führen wir auch eine Mediation durch – so bleibt Familiäres vor den Augen der Öffentlichkeit verschont, die Gerichte müssen dann keine Urteile sprechen.

Schwierigkeiten bei Unternehmenserben

Unternehmen können in der Regel nach einem Todesfall des Eigentümers – der oftmals auch in der Geschäftsführung des Betriebes im Alltagsgeschäft eine gewichtige Rolle spielt – nicht einfach unter den Erben aufgeteilt werden. Eine Aufteilung und das Versilbern von Firmenvermögen führen unweigerlich zu ganz erheblichen Nachteilen.

Bestehen Erben darauf, das das Erbe zu Geld gemacht und ausgezahlt wird, kann dies die Firma ruinieren und damit in die Insolvenz treiben. Daher sollte gerade bei Unternehmen die Nachfolge frühzeitig geregelt werden. 

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Durch Schenkungen zu Lebzeiten ist es außerdem möglich, die Erbschaftsteuer ganz legal zu senken und die Belastung des Unternehmers durch den Generationenwechsel zu vermindern. Um Vermögen langfristig zu strukturieren und in der Familie zu binden, bietet sich an, einen Vor- und einen Nacherben einzusetzen.

Gerade bei derart umfangreichen Fällen empfehlen wir Ihnen das klärende Gespräch mit uns als Ihrem Rechtsbeistand, damit das Erbe nicht teilweise in die Hände des Finanzamtes fällt und verlässliche Sicherheit für Sie und Ihre Familie geschaffen wird.

Erbschaftsteuer fällt nicht immer an

Das Finanzamt wird vom Tod des Verstorbenen informiert. Das kann auf verschiedene Art erfolgen, so z. B. über das Gericht oder über Versicherungen. Ob die Erbschaftsteuer anfällt, hängt im Regelfall davon ab, wie der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Erblasser ist.

Erbrecht! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 

FAQ - Erbrecht

Wer darf erben?

Erbe wird derjenige, der einen Erbteil erhält. Es gibt zwei Wege, um etwas zu erben: Der entscheidende Punkt ist, ob ein Testament vorhanden ist oder – falls kein Testament errichtet worden ist – wie sich die gesetzliche Erbfolge gestaltet.

Erbberechtig ist grundsätzlich jeder Mensch oder eine so genannte juristische Person. Eine Besonderheit kennt das Erbrecht, denn Erbe kann auch die Person sein, die noch nicht geboren, aber bereits gezeugt worden ist.

Was ist der größte Fehler, wenn man ein Testament erstellt?

Ein Fehler, den man findet ist, dass in einem Testament die Bestimmung eines Erben fehlt. Zwar wird in der letztwilligen Verfügung eine Art Verteilplan des Vermögens durch den Erblasser vorgenommen, jedoch vergessen zu bestimmen, wer überhaupt Erbe werden soll. Das kann böse Folgen haben: jahrelange Streitigkeiten, die oft vor Gerichten ausgetragen werden.

Wer rechtzeitig – also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte – ein Testament errichtet, sorgt für klare Verhältnisse. Flankiert wird so eine Regelung mit Bestimmungen zum persönlichen Pflegefall.

Was ist Erbmasse?

 

Die Gesamtheit der Dinge und Rechte nennt man Erbmasse oder Nachlass. Dazu können Gegenstände gehören, wie z. B. Hausrat, Autos und Schmuck, zu den Rechten gehören beispielsweise Firmenanteile oder Sparguthaben. Zu der Erbmasse gehören auch die Schulden, die der Erblasser hinterlässt.

Nicht zum vererbungsfähigen Vermögen gehören höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, wie z. B. Ehe, Arbeitsverhältnis.

Beitrag vom 10.07.2020

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