Neues Jahr, neues Recht – diesmal trifft es die Immobilienmakler bei der Vermittlung und dem Verkauf von Wohnimmobilen. Künftig sind Maklerverträge schriftlich zu schließen: Die Maklerprovision 2021 muss grundsätzlich auf Käufer und Verkäufer gleich verteilt werden. Makler müssen tätig werden und aufpassen, um nicht ihr Geld zu verlieren. Auch Altverträge sind betroffen. Chancen für Verbraucher, denn sie können geleistete Provisionen zurückfordern.
Könnes kämpft – Göddecke Rechtsanwälte hilft
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In der WDR-Servicezeit „Könnes kämpft“ recherchiert Journalist Dieter Könnes über die wirtschaftlichen Zusammenhänge eines einträglichen Dienstleistungszweigs: dem Geschäft mit alten Menschen. In der Pflegebranche geht es um einen Milliardenmarkt, in den große Finanzinvestoren ihr Geld stecken. Anwalt Hartmut Göddecke erklärt in dem Beitrag, wie solche Konzerne kalkulieren und welchen Schwerpunkt sie für ihre Finanziers setzen. Sicher ist ein Ziel des Investments: bis zum Ende gut verdienen.