Kunden und Anleger der PIM Gold GmbH in Insolvenz (AG Offenbach Az. 8 IN 402/19) haben Unterlagen zur Forderungsanmeldung erhalten. Das Insolvenzgutachten liegt uns vor. Die Materie ist komplex und die Zeit knapp. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PIM Gold GmbH (AG Offenbach Az. 8 IN 402/19) werden wir von Kunden der PIM Gold GmbH gefragt, welchen Anspruch sie bei der Anlage „Bonusgoldspot+“ anmelden sollen. Ein Herausgabeanspruch in Form der Aussonderung ist nicht möglich.
Nun soll plötzlich alles ganz schnell gehen. Zeitgleich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der PIM Gold GmbH hat das Amtsgericht Offenbach die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Die gesetzten Fristen sind knapp und Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln. Wer sicher gehen will, lässt die Anmeldung von einem Anwalt vornehmen.
Entweder es nimmt die Erbschaft an und akzeptiert damit den Zugriff seiner Gläubiger auf dieses Vermögen oder es schlägt das Erbe wirksam aus. Konsequenz der Ausschlagung wäre, dass das Vermögen in der Familie verbleibt. Der Erbteil geht entweder an die Kinder des Ausschlagenden oder anteilig an die eigenen Geschwister.