PIM Gold GmbH – Unterlagen Forderungsanmeldungen – Insolvenzgutachten – Wichtigste Fragen vom Anwalt beantwortet

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Kunden und Anleger der PIM Gold GmbH in Insolvenz (AG Offenbach Az. 8 IN 402/19) haben Unterlagen zur Forderungsanmeldung erhalten. Das Insolvenzgutachten liegt uns vor. Die Materie ist komplex und die Zeit knapp. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Jetzt wird es ernst – Anleger der PIM Gold GmbH haben rund 2 Wochen Zeit für eine Forderungsanmeldung

Inhalt

Anleger der PIM Gold GmbH sollen bis spätestens 16.12.2019 die Unterlagen zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren erhalten. Damit haben die Anleger nur bis zum 31.12.2019 Zeit, ihre Ansprüche anzumelden. Wir sagen Ihnen, was es zu beachten gibt.

PIM Gold GmbH Insolvenzgutachten

Nach dem vorläufigen Bericht des Insolvenzverwalters der PIM Gold GmbH bestehen Bedenken, dass es jemals ein tragfähiges Geschäftsmodell bei der PIM Gold GmbH gegeben hat. Vertraglich vereinbarte Absicherungen sollen nicht eingeräumt worden sein. Ein funktionierendes Warenwirtschaftssystem gab es wohl nicht. Geht man vom derzeitigen Kenntnisstand aus, dürfte die Quote für die Anleger – also der Betrag, mit dem sie ausgehend von der angemeldeten Forderung vom Insolvenzverfahren teilnehmen – kaum über 20 % liegen.

Unterlagen Forderungsanmeldung PIM Gold GmbH – Frist 31.12.2019

Wir hatten die sehr knappe Frist zur Forderungsanmeldung zum 31.12.2019 bereits kritisiert. Umso ärgerlicher ist es, dass die Anleger die Unterlagen erst mit einer solchen Verzögerung von rund 2 Wochen erhalten.

Unabhängig davon sollten die Anleger aber ihre Forderungen in jedem Falle möglichst fristgerecht anmelden. Da die Prüfung der angemeldeten Forderungen bereits im Februar erfolgen soll, ist es sinnvoll, sich an die Frist zu halten. Anderenfalls könnten weitere Gebühren für eine zusätzliche Prüfung beim PIM Gold Prüftermin hinzukommen.

Forderungsanmeldung bei PIM Gold durch einen Anwalt?

Das Formular für die Forderungsanmeldung bekommen die Anleger postalisch. Die Anleger erhalten auch zusätzliche, gesonderte Hinweise. Aus diesen ergibt sich aber eben nicht, ob die Anleger verlangen können, dass „ihre“ Goldbarren herausverlangt werden oder ob sie nur einen Zahlungsanspruch in Geld haben. Dies ist für den Anleger anhand seines konkreten Vertrages nicht ohne weiteres ersichtlich.

Aus diesem Grund haben wir diesem Thema einen eigenen Blog-Betrag gewidmet, den sie hier finden:

Letztlich ist es immer eine Frage des konkreten Falles. Es sind uns Fälle bekannt, in denen die Anleger Goldbarren an die PIM Gold GmbH eingeliefert haben. Wenn diese noch individualisierbar und vorhanden sind, kann ein Herausgabeanspruch unter Umständen bestehen. Ein Anwalt  kann da bei der Prüfung helfen.

Fachanwalt beantwortet die wichtigsten Fragen (FAQ´s) zum PIM Gold GmbH Insolvenzverfahren

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Themenkomplex zusammengestellt. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Für darüberhinausgehende Fragen können Sie uns gern ansprechen.

Sind meine Goldbarren mein Eigentum?

In den meisten Fällen dürfte dies nicht der Fall sein. Voraussetzung wäre, dass die Goldbarren dem Eigentum des Anlegers zuzuordnen sind. Aufgrund der bei PIM Gold nicht getrennt durchgeführten Lagerung der Barren dürfte ein solcher Nachweis im Normalfall schwer zu führen sein. In den meisten Fällen besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Eigentum an den Goldbarren.

Kann ich dann meine Goldbarren trotzdem bei PIM Gold herausverlangen?

Da in den meisten Fällen ein Eigentum nicht zu beweisen sein dürfte, ist es wohl auch nicht möglich, die Aussonderung der Goldbarren zu verlangen. Ein solches Recht haben Gläubiger, deren Eigentum nicht in die Insolvenzmasse gefallen ist. Das ist hier aber meist nicht der Fall.

Auch der vertragliche Lieferanspruch kann in der Insolvenz nicht als Herausgabeanspruch geltend gemacht werden. Ein solcher Anspruch ist in Form des Wertes in Geld zu beziffern und dieser Geldbetrag muss zur Tabelle angemeldet werden.

Wie berechne ich den Geldbetrag?

Der Insolvenzverwalter hat den maßgeblichen Kurs zur Berechnung der Forderungen zum 01.12.2019 auf 42,72 € / Gramm Feingold beziffert. Der Anleger muss also den ihm zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zustehenden Anspruch auf Gold in Gramm mit diesem Wert multiplizieren.

Kann ich auch die „Zinsen“ (Bonusgold) mit anmelden?

Es hängt davon ab, ob der Anspruch auf Zahlung von Bonusgold bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits fällig war. Grundsätzlich sind nur fällige Forderungen im Verfahren zu berücksichtigen. Wenn also z.B. die erste Frist zur Einlagerung von 12 Monaten vor dem 01.12.2019 bereits abgelaufen war, war der Anspruch in jedem Falle fällig. Für Ansprüche danach sollten die Anmeldungen gleichwohl zumindest vorgenommen werden. Ob diese dann letztlich vom Insolvenzverwalter anerkannt werden, bleibt abzuwarten.

War das Geschäftsmodell der PIM Gold GmbH ein Schneeballsystem?

Dieser Begriff taucht immer wieder bei Anlageskandalen auf. Auch der Insolvenzverwalter verwendet diesen Begriff einmal in seinem Gutachten. Tatsache ist, dass die Behauptung eines solchen immer einfach, der Nachweis gleichwohl sehr viel schwerer ist. Letztlich müsste der Insolvenzverwalter ein solches nachweisen, wenn er ein solches behauptet.

Für die Ansprüche der Anleger gegen die Verantwortlichen bei der PIM Gold GmbH ist diese nach unserer Auffassung nicht erforderlich, hier ergeben sich auch so genügend Anhaltspunkte für eine Haftung.

Wird der Insolvenzverwalter gegen mich Forderungen stellen?

Diese Frage lässt schwer beantworten. Es soll Fälle gegeben haben, in denen Anleger mehr Gold erhalten haben, als ihnen zusteht. Diese Fälle können problematisch sein. Die Fälle, in denen Anleger in den letzten vier Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gold ausgeliefert bekommen haben, werden vom Insolvenzverwalter vom Insolvenzverwalter sicher zumindest geprüft werden. Das ist seine gesetzliche Aufgabe. Ob sich daraus aber Ansprüche gegen Anleger dann wirklich begründen lassen, ist fraglich. Hier sind die Hürden für den Insolvenzverwalter hoch.

Gegen wen habe ich Ansprüche?

Hier kommen insbesondere die Verantwortlichen bei der Firma PIM Gold GmbH und Anlegeberater in Betracht. Bei den Verantwortlichen der PIM Gold GmbH muss geschaut werden, ob ein solcher Anspruch auf werthaltig ist, also ob sie entsprechende Forderungen überhaupt bezahlen können. Wir prüfen dies bereits.

Bei Anlageberatern kommt es immer auf die Aussagen im Gespräch selbst und die übergebenen Unterlagen an. Hier ist eine pauschale Aussage nicht möglich und immer individuell geprüft werden.

Ein Telefonat oder eine eMail an GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE reicht meist aus, um zumindest die Grundlagen zu klären und ist vollkommen kostenfrei. Nutzen Sie ganz einfach das unten stehende Kontaktformular oder rufen Sie einfach an. Wir erklären Ihnen, wie es sich in Ihrem Falle verhält.

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