Oft sind nach einem Erbfall nicht alle Erben bekannt oder es ist unklar, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben. Solche Zweifelsfälle liegen vor, wenn die Familienbande sich über mehrere Länder erstrecken und kein lebendiger Kontakt untereinander besteht.
Dann kann durch einen Teilerbschein dokumentiert werden, wer Miterbe geworden ist. Mit dem vom Nachlassgericht ausgestellten Dokument weist sich der Miterbe gegenüber Dritten als Berechtigter aus.