Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Obwohl das Amtsgericht Leipzig der auch von uns heftig kritisierten Insolvenz in Eigenverwaltung einen Riegel vorgeschoben hat, ist die Unsicherheit für Investoren nicht beendet. Anleger laufen im Insolvenzverfahren der UDI-Unternehmen Gefahr, dass sie nochmals übervorteilt werden. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Für einen Teil der UDI-Gesellschaften wurden Insolvenzanträge gestellt. Hier stehen die Anleger mit ihren Nachrangdarlehen im Feuer. Bisher nicht davon betroffen sind die Gesellschaften UDI Energie FESTZINS 10 – 14 GmbH & Co. KG. Nachdem bei den Gesellschaften die Komplementärin ausgetauscht wurde, gibt es einen Silberstreif am Horizont. Erfahren Sie, wie Sie als Anleger davon profitieren.
Lange Gesichter bei UDI-Anlegern: Bei der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ist Anfang Mai 2021 mit dem Antrag auf Insolvenz der worst-case eingetreten. Für andere Gesellschaften aus dem gleichen Hause sollen Anleger auf Forderungen verzichten. Wir zeigen, was die Hintergründe sind, was Anleger jetzt tun können (und müssen) und was sonst noch drohen kann.