Fragen lohnt sich: Nachdem wir uns für viele Zeichner für Nachrangdarlehen in den vergangenen Wochen eingesetzt haben, zeichnet sich für von uns vertretene Anleger ein günstigeres Angebot zum Ausstieg ab. Melden Sie sich! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330
Sie erfahren hier:
- Details zur aktuellen Situation bei den Gesellschaften UDI Energie FESTZINS 10 – 14 GmbH & Co. KG
- welchen Erfolg unsere Verhandlungen mit der UDI-Gruppe für Anleger gebracht hat
- UDI Energie FESTZINS 10 – 14 GmbH Co. KG mit neuem Namen
- Warum soll die Komplementärin ausgetauscht werden?
- Derzeit keine Insolvenz bei UDI Energie FESTZINS 10 – 14
- Verhandlungen zum Ausstieg bei UDI Energie FESTZINS 10 - 14
- Unser Fazit: UDI-Angebot nicht zu früh akzeptieren
- Eine Anmerkung zu den Kosten
- FAQ
- Nutzen Sie den Sofortkontakt zu einem Fachanwalt
UDI Energie FESTZINS 10 – 14 GmbH Co. KG mit neuem Namen
Nachdem die Gesellschaften jeweils die alte Komplementärin (= Vollhafterin) – die UDI Energie Verwaltungs GmbH – gegen eine neue Komplementärin – die Festzins Verwaltungs Ost 2 UG (haftungsbeschränkt) ausgetauscht haben, wurden die Gesellschaften im gleichen Atemzuge umbenannt. Sie firmieren aktuell wie folgt:
- UDI Energie FESTZINS 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- UDI Energie FESTZINS 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Warum soll die Komplementärin ausgetauscht werden?
Der Austausch der Komplementärin – also der Gesellschaft, die bei einer Kommanditgesellschaft voll haftet – ist grundsätzlich möglich. Folgende Frage bleibt: Warum hat man den Austausch der Vollhaftenden vorgenommen? Eine Erklärung haben wir von UDI-Seite nicht erhalten. Unsere weitergehenden eigenen Recherchen blieben ohne Ergebnis.
Für die Anleger selbst hat dies unserer Ansicht nach nur eine zweitrangige Bedeutung. Zwar haftet die Komplementärin den Gläubigern der Gesellschaft direkt, doch macht es keinen nennenswerten Unterschied, ob es sich um eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro handelt oder um eine Unternehmergesellschaft (UG) mit einem minimalen Stammkapital von nur 1,00 Euro.
Reagieren Sie sofort! Melden Sie sich bei uns! Wir vertreten Sie! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330
Derzeit keine Insolvenz bei UDI Energie FESTZINS 10 – 14
Bei den Gesellschaften UDI Energie FESTZINS 10 – 14 sind nach unseren Informationen aktuell keine Insolvenzanträge gestellt. Diese Gesellschaften befinden sich also nach wie vor im Stadium der geplanten Restrukturierung. Ob es im Falle, dass diese nicht gelingen sollte, ebenso wie bei den UDI Energie FESTZINS II – IX, zu Insolvenzverfahren kommen wird, ist derzeit nicht abschätzbar.
Zur generellen Situation bei den UDI-Gesellschaften Energie FESTZINS II – IX und 10 – 14 können Sie unter dem folgenden Link
UDI Insolvenz Nachrangdarlehen und Schuldenschnitt (rechtinfo.de)
noch einmal nachlesen.
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir beraten und vertreten Sie:
☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Verhandlungen zum Ausstieg bei UDI Energie FESTZINS 10 - 14
Diese Unsicherheit ist für Investoren natürlich besorgniserregend.
- Sie fürchten um Ihr Investment, weil Sie nicht wissen, wie es wirtschaftlich um die UDI-Gesellschaften bestellt ist.
- Hinzu kommt, dass das rechtliche Schicksal mit der Wirksamkeit der Nachrangklauseln bei diesen Gesellschaften vollkommen in der Schwebe hängt. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen wirksamer Nachrangklauseln ist gerichtlich noch nicht geklärt, ob die hier verwandten Klauseln einer gerichtlichen Prüfung standhalten oder nicht.
Das letzte Angebot der Gesellschaften kam für viele Anleger völlig überraschend. Auch wir hatten dazu kritische Fragen. Den Artikel dazu können Sie nochmals nachlesen. Also haben wir Verhandlungen mit UDI geführt. Uns wurde signalisiert, dass man durchaus erneut und verbessert über einen Ausstieg für die Anleger der Gesellschaften UDI Energie FESTZINS 10 – 14 wird reden können.
Nach den uns vorliegenden Informationen soll dieses Angebot anders strukturiert sein als das erste Angebot. Das konkrete Angebot liegt uns jedoch noch nicht vor. Ob dieses dann für den einzelnen Anleger sinnvoll ist oder nicht bzw. ob und mit welchen Risiken ein solches Angebot verbunden wäre, wird von unserer Seite aus mit jedem Investor, der sich bei uns gemeldet hat, gesondert besprochen.
Unser Fazit: UDI-Angebot nicht zu früh akzeptieren
Wir beurteilen die Informationspolitik der UDI-Unternehmensgruppe kritisch. Anleger müssen der schmerzlichen Wahrheit ins Gesicht sehen. Die Gesellschaften lassen sich leider nicht in die Karten schauen, wie es um sie bestellt ist.
Informationsrechte wie bei einer Gesellschafterstellung haben die Investoren nicht, da sie lediglich Fremdkapitalgeber sind. Daran wird sich – so sehr wir dies auch kritisieren – wohl in der nächsten Zeit nichts ändern.
Ob die Gesellschaften von Insolvenz bedroht sind oder nicht, wissen wir nicht. Bei den UDI Energie FESTZINS II – IX jedenfalls scheint dieser Fall einzutreten. Für den Investor bedeutet dies, dass er dort auf die Quote im Insolvenzverfahren setzen muss, um eventuell einen Teil seines Geldes hierüber zurück zu erhalten. Wie hoch eine solche Quote ausfallen wird, lässt sich pauschal nicht sagen.
Demgegenüber kann ein Angebot zum Ausstieg bei den UDI Energie FESTZINS 10 - 14 über einer möglichen Quote im Falle einer Insolvenz liegen. Ob das der Fall ist, wird der Anleger kaum vorher erfahren. Es ist wie beim Poker – „All in“ – und hoffen, das bessere Blatt zu haben.
Ob ein mögliches Angebot basierend auf den konkreten Angebotsbedingungen und der persönlichen Situation des einzelnen Anlegers im Einzelfall Sinn macht und ob dieses angenommen werden sollte, muss in jedem einzelnen Fall individuell beurteilt werden. Letztlich ist es eine wirtschaftliche Entscheidung, bei der mehrere Unbekannte existieren.
Wenn Sie an einem solchen Angebot interessiert sind und wissen wollen, was es konkret für Sie bedeutet, können Sie uns gern ansprechen.
Lassen Sie es uns prüfen! Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir beraten und vertreten Sie:
☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Eine Anmerkung zu den Kosten
Wenn Rechtsschutzversicherungen bestehen, die auch Kapitalanlagen mit einschließen, können die Kosten – abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung – von dort übernommen werden.
Die Kosten werden von uns auf Basis der konkret in Rede stehenden Forderungen anhand der Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet und dann für Sie pauschalisiert. Bei mehreren Beteiligungen reduzieren sich die Kosten im Verhältnis.
Sie können uns auch zu den Kosten gern vorher ansprechen.
UDI Energie FESTZINS 10 FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
Als sicher kann man wegen der fehlenden Transparenz in diesem Fall leider gar nichts bezeichnen. Ob die Kaufpreiszahlungen dann fließen, hängt maßgeblich vom Käufer und dessen Bonität ab; diese können wir nicht beurteilen.
Als sicher kann man wegen der fehlenden Transparenz in diesem Fall leider gar nichts bezeichnen. Ob die Kaufpreiszahlungen dann fließen, hängt maßgeblich vom Käufer und dessen Bonität ab; diese können wir nicht beurteilen.
Als sicher kann man wegen der fehlenden Transparenz in diesem Fall leider gar nichts bezeichnen. Ob die Kaufpreiszahlungen dann fließen, hängt maßgeblich vom Käufer und dessen Bonität ab; diese können wir nicht beurteilen.
weiterführende Informationen finden Sie in unserem Artikel - UDI Insolvenz Nachrangdarlehen und Schuldenschnitt – bittere Pillen für über 6.000 UDI-Anleger
Beitrag vom 15.07.2021
Bilderquellennachweis: Bild 1 - AndreyPopov, Bild 2 - VadimVasenin, Bild 3 - AntonioGuillemF | PantherMedia