Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Dezember 2019 zu den Aktenzeichen C-355/18 – C-357/18 und C-479/18, dass Lebensversicherer auch im Falle eines durch den Versicherungsnehmer erklärten Rücktritts nicht nur zur Auszahlung des Rückkaufswertes verpflichtet sind, sondern auch die gesamten geleisteten Beiträge abzüglich eines Wertes für den genossenen Versicherungsschutz an den Versicherungsnehmer zu zahlen haben.
Lebens- und Rentenversicherungen galten früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und solider Baustein zur Altersvorsorge. Die Praxis zeichnet heute jedoch ein vollkommen anderes Bild. Verwandeln daher auch Sie Ihre unprofitable Lebens- oder Rentenversicherung in bares Geld.
Nachdem Lebensversicherungen lange Jahre als profitable Geldanlagen und idealer Baustein zur Altersvorsorge galten, können Versicherer heute oftmals die erwarteten Renditen kaum noch erwirtschaften. Neben mangelnden Renditen belasten zusätzlich laufende Verwaltungskosten das Vertragsguthaben. Das alles zehrt den Wert ganz erheblich auf.
Darüber hinaus fehlt es in vielen Fällen auch an der notwendigen Transparenz. Erst kürzlich ergab eine Untersuchung, dass viele Versicherer ihren Informationspflichten nicht hinreichend nachkommen, wenn es darum geht, den Kunden über Kosten aufzuklären.
Hat die alt bekannte Lebens- oder Rentenversicherung ausgedient? Diese Frage stellt der Kölner EXPRESS in seiner Online-Ausgabe vom 10.07.2019. Die Zeitung untersucht, wo die Versicherungsgesellschaften schweigen? An welcher Stelle werden dem Kunden ihre Rechte vorenthalten? Versicherungsnehmer – so die Empfehlung – sollten die Lebensversicherung auf den Prüfstand stellen. Warum ein Anwalt dabei helfen kann, den Ertrag zu erhöhen, wird ebenfalls geklärt.