Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Lebensversicherung?

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Nachdem Lebensversicherungen lange Jahre als profitable Geldanlagen und idealer Baustein zur Altersvorsorge galten, können Versicherer heute oftmals die erwarteten Renditen kaum noch erwirtschaften. Neben mangelnden Renditen belasten zusätzlich laufende Verwaltungskosten das Vertragsguthaben. Das alles zehrt den Wert ganz erheblich auf. Darüber hinaus fehlt es in vielen Fällen auch an der notwendigen Transparenz. Erst kürzlich ergab eine Untersuchung, dass viele Versicherer ihren Informationspflichten nicht hinreichend nachkommen, wenn es darum geht, den Kunden über Kosten aufzuklären.

Viele Kunden einer Lebensversicherung sind verunsichert und wissen nicht, wieviel Geld sie am Ende aus ihrer Versicherung tatsächlich erhalten. Wir zeigen Möglichkeiten auf, damit Sie das finanzielle Maximum aus Ihrer Versicherung bekommen.Telefon: 02241 1733 0 - E-Mail: info@rechtinfo.de

  • Fehlende Renditen
  • Undurchsichtige Kosten
  • Finanzielles Maximum aus der Lebensversicherung erhalten
Inhalt

Fehlende Transparenz bei der Lebensversicherung

Seit Juli 2018 gelten für die Standmitteilung in der Lebensversicherung neue gesetzliche Vorschriften. Diese sollen dazu dienen, dass Versicherungsnehmer besser, verständlicher und umfangreicher informiert werden.

Fehlt Ihnen die Transparenz bei Ihrer Lebensversicherung?

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Wie die „finanzwelt“ unter dem 09.03.2020 berichtet, kommen viele Versicherer ihrer Transparenzpflicht jedoch nicht nach und informieren ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihre Beteiligung an den Überschüssen. Hier entstehe der Eindruck, dass einzelne Versicherer diese Pflicht mehr als unverbindliche Empfehlung sehen. Möglicherweise geschehe dies in der Annahme, dass Verbraucher diese Informationen ohnehin nicht abrufen.

Rückabwicklung der Lebensversicherung

Seine Lebensversicherung rückabzuwickeln ist in vielen Fällen sinnvoll, da der Versicherungsnehmer so sein Kapital aus der wenig rentierlichen Lebensversicherung zurückerhalten kann. Somit kann er es anschließend wieder sinnvoll für seine Altersvorsorge nutzen.

Hintergrund ist, dass Versicherungsnehmern, die ihre Verträge zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen haben, bei Vertragsabschluss ein Recht zum Widerspruch gegenüber dem Zustandekommen des Vertrags zustand. Der Vertrag galt infolgedessen als nicht abgeschlossen. Über dieses Recht hatte der Versicherer den Versicherungsnehmer zu belehren.

Wird der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt, beginnt die Widerspruchsfrist nicht. Der Versicherungsnehmer kann seinem Versicherungsvertrag in der Folge auch noch Jahre später widersprechen.

Durch den Widerspruch gilt der Versicherungsvertrag als nicht zustande gekommen und wird rückabgewickelt. Hierdurch erhält der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Beiträge zurück. Hiervon abzuziehen ist lediglich ein relativ geringer Betrag für den genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit). Zusätzlich erhält der Versicherungsnehmer das, was der Versicherer während der schwebend unwirksamen Vertragslaufzeit mit den Beiträgen des Versicherungsnehmers erwirtschaftet hat (sog. Nutzungen).

Durch die Rückabwicklung erhält der Versicherungsnehmer durchschnittlich 30 % mehr als bei einer Kündigung.

Der Widerspruch und die damit verbundene Rückabwicklung ist daher für den Versicherungsnehmer meist lohnender als eine schlichte Kündigung.

Fazit

Es lohnt sich also seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Durch die Hinzuziehung eines Fachmanns ersparen Sie sich als Versicherungsnehmer viel Zeit und Ärger. Sie erhalten im Ergebnis mehr und in vielen Fällen übernimmt die Versicherung auch dessen Kosten. Alternativ besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer.

Wenn auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum verfügen, reichen Sie Ihre Unterlagen einfach zur Prüfung bei uns ein.

FAQ

Woran erkenne ich, ob ich ordnungsgemäß über mein Widerspruchsrecht belehrt wurde?

Das prüfen wir für Sie. Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per E-Mail, Fax oder Post zu.

Ich habe meinen Vertrag zwischenzeitlich gekündigt. Lässt sich noch nachträglich der Widerspruch erklären?

Ja, wenn der Vertrag in den maßgeblichen Zeitraum fällt, ist eine Kündigung unschädlich. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung noch einen „Nachschlag“ erhalten können.

Welche Unterlagen soll ich einreichen, damit die Möglichkeit des Widerrufs geprüft werden kann?

Wir benötigen von Ihnen den Versicherungsschein die Versicherungsbedingungen die Verbraucherinformation das Begleitschreiben.

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Beitrag vom 20.03.2020

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