Im Lauf eines Lebens schafft man Werte, die früher oder später an die eigenen Kinder gehen sollen. Testamente sind wichtig. Die meisten Personen lassen beim Erstellen ihres letzten Wilens Gestaltungsspielräume ungenutzt. Und diese Gestaltungsspielräume sollte man nicht nur aus steuerlichen Gründen nutzen. Immobilien stehen hierbei im besonderen Fokus.
Das Familienheim kann sowohl unter Eheleuten als auch an deren Kinder ohne Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer übertragen werden, wenn man einige Punkte beachtet. Wer hier aufpasst, kann sehr viel Geld sparen, denn die allgemeinen erbschaftsteuerlichen Freibeträge sind bei hohen Grundstückspreisen oft nicht ausreichend.
Das Besondere auf den ersten Blick: Erbrecht – als Teil des Zivilrechts – und das Erbschaftsteuergesetz gehen nicht immer Hand in Hand. So kann im Erbschaftsteuergesetz der Vorteil naher Verwandtschaft zwischen dem Erblasser und dem Nacherben ausgenutzt werden. Das kann zu signifikanten Steuervorteilen führen.
Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer | Wieviel bekommt der Staat ab, wenn etwas verschenkt oder vererbt wird? Und gibt es Möglichkeiten, möglichst wenig in die Kassen des Fiskus zu spülen? Die Antwort ist: ja! Jedenfalls, wenn man richtig plant.
Wer etwas verschenkt oder vererbt, der möchte zu Recht, dass es auch ganz genau dort ankommt – und möglichst wenig in die Kasse des Finanzamtes wandert. Schon mit grundlegender Kenntnis vom Erbrecht und Schenkungsteuerrecht lässt sich Geld sparen.