13. April 2023
Familienheim ohne Erbschafts- und Schenkungsteuer übertragen

Wer eine Immobilie vererbt oder geschenkt erhalten hat, muss sich nicht wundern, wenn er Post vom Finanzamt, Abteilung für Erb- und Schenkungsteuer, bekommt.

Was viele nicht im Blick haben: Das Erb- und Schenkungsteuergesetz gibt Ihnen für das Familienheim eine zusätzliche Option, um Vermögenszuwachs steuerfrei zu erwerben.

Wir stellen Ihnen darüber hinaus weiter Möglichkeiten vor, wie Sie dem Fiskus vollkommen legal die rote Karte zeigen können. Dieses ist angesichts hoher und in Zukunft möglicherweise noch weiter steigender Werte von Grund und Boden wichtig zu wissen.

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4. April 2020
Die vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien – Gedankenspiele, die es wert sein können

Im Lauf eines Lebens schafft man Werte, die früher oder später an die eigenen Kinder gehen sollen. Testamente sind wichtig. Die meisten Personen lassen beim Erstellen ihres letzten Wilens Gestaltungsspielräume ungenutzt. Und diese Gestaltungsspielräume sollte man nicht nur aus steuerlichen Gründen nutzen. Immobilien stehen hierbei im besonderen Fokus.

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26. Februar 2020
Das Familienheim vererben oder verschenken – wie geht das?

Das Familienheim kann sowohl unter Eheleuten als auch an deren Kinder ohne Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer übertragen werden, wenn man einige Punkte beachtet. Wer hier aufpasst, kann sehr viel Geld sparen, denn die allgemeinen erbschaftsteuerlichen Freibeträge sind bei hohen Grundstückspreisen oft nicht ausreichend.

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7. Februar 2020
Wie Vor- und Nacherbschaft die Erbschaft- und Schenkungsteuer spart

Das Besondere auf den ersten Blick: Erbrecht – als Teil des Zivilrechts – und das Erbschaftsteuergesetz gehen nicht immer Hand in Hand. So kann im Erbschaftsteuergesetz der Vorteil naher Verwandtschaft zwischen dem Erblasser und dem Nacherben ausgenutzt werden. Das kann zu signifikanten Steuervorteilen führen.

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5. Februar 2020
Wieviel Freiheit gibt es bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer | Wieviel bekommt der Staat ab, wenn etwas verschenkt oder vererbt wird? Und gibt es Möglichkeiten, möglichst wenig in die Kassen des Fiskus zu spülen? Die Antwort ist: ja! Jedenfalls, wenn man richtig plant.

Wer etwas verschenkt oder vererbt, der möchte zu Recht, dass es auch ganz genau dort ankommt – und möglichst wenig in die Kasse des Finanzamtes wandert. Schon mit grundlegender Kenntnis vom Erbrecht und Schenkungsteuerrecht lässt sich Geld sparen.

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