Wer eine Immobilie vererbt oder geschenkt erhalten hat, muss sich nicht wundern, wenn er Post vom Finanzamt, Abteilung für Erb- und Schenkungsteuer, bekommt.
Was viele nicht im Blick haben: Das Erb- und Schenkungsteuergesetz gibt Ihnen für das Familienheim eine zusätzliche Option, um Vermögenszuwachs steuerfrei zu erwerben.
Wir stellen Ihnen darüber hinaus weiter Möglichkeiten vor, wie Sie dem Fiskus vollkommen legal die rote Karte zeigen können. Dieses ist angesichts hoher und in Zukunft möglicherweise noch weiter steigender Werte von Grund und Boden wichtig zu wissen.