Erstberatung

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Anwaltliche Erstberatung – Expertise – Rechtssicherheit

Schnell – umfassend – rechtssicher

Sie haben ein Anliegen, für das Sie am liebsten sofort eine passende rechtliche Antwort haben möchten? Möglicherweise zeichnet sich am Horizont ein Rechtsstreit ab, der den Gang zum Gericht notwendig macht? Oder das Schreiben einer Behörde oder eines Gerichts landete in Ihrem Briefkasten und Sie benötigen eine erste Orientierung?

Oft lassen sich die Weichen früh in eine gute Richtung stellen, wenn Sie klären, welche Optionen Ihnen das Gesetz in die Hand gibt und welche Wege Ihnen versperrt sind. Dazu dient die Erstberatung. Sie entscheiden danach autonom, ob Sie diesen Weg alleine gehen wollen oder ob anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Auch wenn es manchmal nicht „auf Anhieb“ mit einem Termin klappen sollte – ein idealer Zeitpunkt für einen Rechtsrat lässt sich immer kurzzeitig finden. Oft lässt sich Ihre Angelegenheit einfach und schnell lösen – per Telefon, Video oder im persönlichen Gespräch mit uns als Ihre Anwälte. Sie bekommen von uns ein Handlungskonzept an die Hand, das Ihnen konkret hilft, und das ganz ohne großen zeitlichen Aufwand.

Reden Sie mit uns – ein Gespräch sollte Ihnen Ihr Recht wert sein!

Wir geben Ihnen situationsgerechte Antworten; in einer fundierten Erstberatung im Rahmen unseres Leistungsspektrums. Sie haben dann die solide Basis zu entscheiden: entweder Sie steuern die weiteren Aktivitäten eigenständig oder Sie entscheiden sich dafür, dass wir Ihnen helfen. So oder so: Sie bringen Ihr Anliegen ganz konkret zum Ziel.

Vorteile einer Erstberatung durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE

  • Keine langen Wartezeiten (vorherige Vereinbarung eines Termins per Telefon / wir rufen Sie zurück)
  • Ortsunabhängige Beratung (per Telefon / Video)
  • Kostenklarheit (keine versteckten Nebenkosten)
  • Rechtsrat vom Anwalt, der auf Ihre konkrete Situation passt
 InfogesprächErstberatung
Sie wollen …… wissen, ob wir der richtige Ansprechpartner für ihr Anliegen sind… wissen, wie Sie Ihr Anliegen zu einer Lösung bringen können durch eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung
 … gar kein Kostenrisiko eingehen… nur begrenzt Geld ausgeben
 … die Kostenseite einer Beratung und / oder eines Mandatsverhältnisses klären… eine Handlungsanweisung erhalten, um Ihre Angelegenheit selbst regeln zu können
Sie geben uns …… eine grobe Schilderung von dem, was Ihnen wichtig ist… einen Überblick über den gesamten Komplex und die erforderlichen Unterlagen, die in unsere Erstberatung mit einfließen
Sie erhalten …… einen ersten Kontakt, um festzustellen, ob wir aus Ihrer Sicht geeignet sind, Ihr Anliegen vertreten… konkrete Handlungsoptionen genannt
 …. einen groben Rahmen gesteckt, wie Ihr Ziel zu erreichen ist… eine Übersicht der voraussichtlich zu erwartenden Kosten, um Ihr Ziel zu erreichen
 … ein kurzes Telefonat oder ein Videogespräch… mündliche oder fernmündliche Auskunft zur Rechtslage
  … einen geeigneten Ansprechpartner für Ihre Interessen, wenn wir uns nicht in der Lage sehen, Sie bestmöglich zu vertreten
 Wir sagen Ihnen ganz offen, wenn wir Ihren Fall nicht bestmöglich bearbeiten können.Neben einem Telefonat, einem Videogespräch oder einem ersten persönlichen Treffen, stehen wir Ihnen außerdem für kurze Nachfragen innerhalb einer Woche zur Verfügung
Sie bezahlen …… nichts, sofern das Infogespräch nicht länger als 15 Minuten dauert… bis zu 1 ½ Stunden € 180,00 (einschl. USt.) *1, *2
  … ab 1 ½ Stunden € 250,00 (einschl. USt.) *1, *2
  Abrechnung über Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen möglich (Selbstbehalt und Höchstgrenzen Ihrer Rechtsschutzvereinbarung sind von Ihnen zu beachten)
Unsere EmpfehlungBereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Anwalt unbedingt vor
  Wenn Sie möchten, können Sie uns auch vorher Schriftstücke (zusätzlich) geben, z. B. per eMail, Fax, Schreiben; das sichert die Passgenauigkeit der Erstberatung ab.

*= Preise gelten für Verbraucher, für Unternehmer werden selbstverständlich individuelle Angebote erstellt

*² = Sollten Sie sich während einer Erstberatung dazu entschließen, uns zu beauftragen, damit wir Ihr Anliegen vertreten, entsteht ein reguläres Mandatsverhältnis. Eine Erstberatungsgebühr fällt dann zusätzlich nicht an, sondern die vereinbarten Kosten des Mandatsverhältnisses. Über diese Kosten informieren wir Sie auf Ihren Wunsch hin.

Wie wir eine Erstberatung durchführen

Auf welche Weise Sie beraten werden wollen, entscheiden Sie selbst.Ein klärendes Erstberatungsgespräch führen wir

  • per Telefon, wenn es kurzfristig sein soll und vollkommen ortsunabhängig –mit Ihnen allein oder als Telefonkonferenz mit weiteren Beteiligten
  • im persönlichen Gespräch, weil vieles leicht direkt geklärt werden kann
  • in einem Videogespräch, vollkommen unproblematisch mit den Vorzügen der Ortsunabhängigkeit und fast mit persönlichem Flair

Was elementar ist: Ihr Anwalt ist von Anfang an zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles was Sie uns anvertrauen, ist durch die anwaltliche Schweigepflicht geschützt. Das betrifft nicht nur Ihre Unterlagen, die Sie uns überlassen, sondern alle Notizen, die wir anfertigen, und natürlich den gesamten Gesprächsinhalt.

Fristen beachten! Kommen Sie frühzeitig!
Bitte beachten Sie: In vielen Fällen spielt die Zeit eine wichtige Rolle. Behörden und Gerichte setzen Fristen. Und nicht nur hier gilt es vereinbarte oder gesetzlich vorgegebene Zeitpunkte unbedingt einzuhalten. Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Falle Termine einzuhalten sind, dann sprechen Sie dieses Thema gleich zu Beginn in einer Erstberatung an. Wenn Sie Zeiträume ungenutzt verstreichen lassen, kann es sein, dass sich Ihre Chancen unweigerlich drastisch verschlechtern.
Vermeiden Sie unbedingt dieses Risiko und kontaktieren Sie uns deshalb so früh wie möglich!

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Unser Wissen, wenn es um Ihr Geld geht, haben wir nicht nur aus der Theorie heraus, sondern nachgewiesen durch unsere Arbeit. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE besteht seit über 25 Jahren; diese geballte Erfahrung steht Ihnen zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskammer hat unsere Praxis und unser Wissen bestätigt und die Titel Fachanwaltschaft für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Speziell – aber nicht nur – in diesen Gebieten bilden wir uns regelmäßig weiter, um up-to-date zu bleiben. Wir konzentrieren uns auf Themen rund um Vermögensfragen.

Das alles zusammen spart Ihnen letztlich Zeit und Geld. Sie erhalten im Ergebnis eine rechtssichere Antwort, mit der Sie weiterkommen. Diese Aussage gilt natürlich unabhängig davon, ob wir Ihre eigene Einschätzung der Rechtslage bestätigen, Ihnen alternative Tipps geben können oder sagen müssen, dass sich Ihre Vorstellungen jedenfalls in der vorgesehenen Form nicht realisieren lassen. Das alles hat für Sie einen ganz entscheidenden Wert: Sie erhalten eine Lösung, für die wir die persönliche Verantwortung übernehmen, außerdem vermeiden Sie vollkommen unnötige Zeit- und Reibungsverluste.

Was ist eine anwaltliche Erstberatung – nur in unserem Leistungsspektrum

Erstbewertung bei uns ist kein rechtliches Fastfood und erst recht keine Beratung nach „Schema F“. Das sehen Sie schon an der Länge der Zeit, die wir uns bei einem Gespräch nehmen. So gehen wir Ihrer Sache auf den Grund. Pauschale Antworten ohne wirklichen Wert – das ist nicht unsere Sache. Wir verstehen auch, dass es oft nicht damit getan ist, wenn nur ein Gespräch stattfindet; aus dem Grunde können Sie uns auch noch nachträglich innerhalb von 14 Tagen ganz unkompliziert und ohne Furcht vor weiteren Kosten fragen.

Wir kennen uns aus! Deswegen beraten wir auch nur Themen, die wir in unser Leistungsspektrum aufgenommen haben: Ihr Vermögen zu sichern! Der Vorteil bei uns als Anwälten mit Spezialisierung ist natürlich, dass wir Ihnen mit unserer Expertise schon in der Erstberatung mehr als „Allgemeinanwälte“ bieten können – ohne jedoch mehr zu kosten. Ein Vorteil, den Sie gerade in wirtschaftlich und finanziell anspruchsvollen Lebenslagen nutzen können.

Damit unterscheidet sich unsere Erstberatung von einer mehr oder weniger unverbindlichen, aber ähnlich lautenden Ersteinschätzung, Erstbewertung oder von fast gleich klingenden Beratungsangeboten. Diese mehr oder weniger unverbindlichen Ratschläge werden nicht selten kostenfrei angeboten. Oft erweisen sie sich als bloße „Lockvogelangebote“, die Sie von einem Mandatsverhältnis überzeugen sollen – sie engen damit zwangsläufig Ihren Entscheidungsspielraum ein. Davon halten wir rein nichts – denn das ist definitiv nicht der Sinn eines ernstgemeinten Gesprächs als faire Erstberatung, die allein Ihr Interesse zum Maßstab hat.

Eine gute Rechtsberatung kostet Sie im Ergebnis weniger, als wenn Sie auf Ihr Recht verzichten, sei es aus Unwissenheit oder weil Sie sich unsicher fühlen. Gerade wenn Sie Gegner fürchten, die zudem in Ihrem Geschäftsfeld als erfahren gelten und meist eine Rechtsabteilung hinter sich wissen, lohnt sich der rechtliche Check-up durch eine Erstberatung. Nehmen Sie sich und Ihre Rechte ernst und gehen Sie einfach mit unserer Hilfe den Dingen auf den Grund.

Sie überlegen, ob wir Ihr richtiger Ansprechpartner sind, weil Sie mehr oder minder weit weg von uns wohnen oder Ihr Unternehmen führen? Genauso unkompliziert, wie eine Beratung per Telefon oder Video möglich ist, können wir für Sie gegen eine Kostenbeteiligung bundesweit persönliche Termine wahrnehmen – nicht nur bei allen Gerichten in Deutschland. Da hilft es, dass unser Kanzleiort Siegburg (bei Bonn) unweit der Millionenmetropole Köln liegt und der Weg zum Finanzzentrum Frankfurt/M. per ICE in unter einer Stunde Fahrtzeit möglich ist. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf ist in weniger als einer Stunde mit dem Auto und dem Zug zu erreichen. Durch den Flughafen Köln/Bonn ist es nur ein Katzensprung in die Hauptstadt Berlin und in die beiden weiteren Millionenstädte München und Hamburg. Das alles, um Ihnen anhand einiger Beispiele zu belegen, wie verkehrsmäßig günstig unser Kanzleistandort in der Kreisstadt Siegburg ist (BAB A 3 | Köln – Frankfurt/M.).

Vorbereitung macht die Erstberatung effizient

Sie möchten das Optimale aus einem Erstberatungstermin herausholen? Das ist gut. Eine solide Vorbereitung legt dafür die richtige Basis. Sammeln Sie zuvor alle Fakten und tragen Sie die Dokumente zusammen, die Sie für wichtig halten. Auf diese Weise können wir mit Ihnen alle Punkte ausführlich behandeln. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen auch zuvor zusenden, damit wir uns ein möglichst realistisches Bild über Ihre Situation machen können.  Ihr Anliegen kann mit den flankierenden Angaben treffsicher erfasst werden und vorbereitend zur Erstberatung können wir ggf. schon Ermittlungen anstellen.

  • Formulieren Sie für sich so konkret wie möglich, was Sie erreichen wollen
  • Überlegen Sie sich die Fragen, die für Sie wichtig sind, um Ihr Ziel zu erreichen
  • Unterlagen sichern Fakten für das Gespräch ab
  • Eine Chronologie kann helfen, in der Erstberatung schnell den Überblick zu erhalten
  • Überlegen Sie unbedingt, ob Fristen einzuhalten sind und teilen Sie uns diese unbedingt schnellstmöglich mit
  • Fragen Sie Ihre Rechtschutzversicherung und lassen Sie sich eine Schadensnummer geben (das geht meist telefonisch)

Gesetzliche Regelung zur anwaltlichen Erstberatung

Der Gesetzgeber hat sich darüber Gedanken gemacht, dass seine Bürger preiswürdig an rechtlichen Rat gelangen. Das war ein Grund dafür, dass er die Kosten für eine Erstberatungsgebühr verbraucherfreundlich regelte (§ 34 RVG). In den meisten Fällen unterschreiten wir sogar diese gesetzlich vorgesehenen Kosten. Der Vorteil für Sie: es gibt keine unliebsamen Überraschungen mit unserer Rechnung für eine solide anwaltliche Dienstleistung.

Sind Sie Unternehmer, schreibt das Gesetz vor, dass eine klare Vereinbarung über die Vergütung zu treffen ist. Dieses ist aus unserer Sicht vernünftig und für alle Beteiligten nachvollziehbar: Denn für den Rechtsrat, den Ihr Betrieb benötigt, sind andere Maßstäbe anzulegen als bei Verbrauchern. Fordern Sie deshalb einfach ein verbindliches Leistungsangebot an.

Kostenerstattung für Erstberatungen

Sie besitzen eine Rechtschutzversicherung? Dann lohnt es sich für Sie zu klären, inwieweit diese Versicherung die Kosten einer Erstberatung trägt. Da die Bedingungen der einzelnen Rechtschutzversicherer unterschiedlich sind, können wir an dieser Stelle leider keine verbindliche Auskunft geben, wie weit die Kostendeckung reicht. Klären Sie direkt und im Vornherein, ob Sie die Erstberatung bezahlt bekommen und ob evtl. eine Kostenbeteiligung von Ihnen notwendig ist (so genannter „Selbstbehalt“). Meist können Sie diese Frage telefonisch mit Ihrem Versicherer besprechen und möglicherweise kann Ihnen auch Ihr Versicherungsagent helfen, die Kostendeckung zu erhalten.

In dem Fall erteilt Ihnen Ihr Versicherer eine Schadensnummer, die Sie uns mitteilen. Wir rechnen dann direkt ab und Sie müssen allenfalls den so genannten Selbstbehalt überweisen. Sie können nach einem persönlichen Gespräch Ihre Erstberatung auch direkt bar oder per EC-Karte in unserer Kanzlei bezahlen, ansonsten erhalten Sie eine Rechnung und können den Betrag überweisen. In vielen Fällen können Sie unsere rechtliche Erstberatung steuerlich geltend machen – gerne geben wir Ihnen dazu auf Wunsch während der Beratung einige Tipps.

Besteht Ihre Rechtschutzversicherung nicht mehr, kann es sich trotzdem lohnen, nachzufragen. Denn viele Versicherungsunternehmen übernehmen die Gebühren einer anwaltlichen Erstberatung auch noch 2 oder manchmal 3 Jahre nach dem Auslaufen des Versicherungsschutzes.

Rechtliche Begleitung – wenn es erforderlich wird

Nach unseren Erfahrungen reicht eine Erstberatung sehr oft aus, um Ihnen nicht nur eine bloße Orientierung zu geben – Sie sind anschließend voll im Bilde, um selbst das Heft des Handelns fest in die Hand zu nehmen.

Wenn Sie sich entscheiden wollen, Ihr Ziel zusammen mit uns zu erreichen, kann das viele Gründe haben:

  • Rechtsklarheit auch für künftiges Handeln sicher zu stellen
  • Komfort eines Serviceangebots durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei
  • Um durch ein Gerichtsverfahren ohne Hindernisse zum Ziel zu kommen

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Erstberatung?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Erstberatung beraten.
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