Streit durch Testament: Schlechtes Testament stiftet Unmut zwischen Erben 

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Durch ein Testament sollen klare Reglungen für die Erben geschaffen werden. In der Praxis jedoch bietet sich ein anderes Bild: misslungene Testamente führen zu Reibereien. Das Testament wird unterschiedlich ausgelegt. Zu Kurzgekommene empfinden es als ungerecht. Die Zündschnur für einen Zank unter Miterben und anderen Berechtigten ist gelegt.

Sie erfahren hier, ….

  • wieso ein Testament unklar sein kann
  • welche Formulierung zu welchen Problemen führen
  • wie sich Schwierigkeiten schnell lösen lassen
Inhalt

Streit durch Testament: Unklarheiten als Quelle für Klagen

Das Testament ist die wichtige Richtschnur, wie mit dem Nachlass im Erbfall zu verfahren ist. Aus dem Testament muss deutlich hervorgehen, welche Personen in welcher Weise am Nachlass beteiligt werden sollen.

Ursachen für Streit über Testament:

  • Personen unklar bezeichnet
  • Gegenstände nicht genau genug aufgeführt
  • Rechtsbegriffe falsch verwendet
  • Unkenntnis über das Gesetz

Dass diese Klarheit nicht nur bei Erbengemeinschaften notwendig ist, liegt offen auf der Hand. Auch wenn es um Vermächtnisse und Pflichtteile geht, erhitzen sich die Gemüter schnell.

Ein Testament enthält die Aussage,

  • wer Erbe werden soll, oder
  • wer welchen Gegenstand oder Geldbetrag erhalten soll.

Bereits schon an dieser Stelle kann es zu Missverständnissen kommen, wenn Personen und Gegenstände nicht präzise bezeichnet werden.

Beispiel: Werden im Testament „alle Kinder“ als Erben eingesetzt, stellt sich die Frage, ob darunter auch Stiefkinder oder uneheliche Kinder des Verstorbenen fallen. Und was ist mit den Patenkindern?

Auch wenn Fachbegriffe falsch verwendet werden, kann es zu großen Problemen kommen.

Beispiel: Eine Person, die ein Vermächtnis erhalten soll, wird nicht Miterbe. Erbe und Vermächtnis sind nach dem Gesetz völlig unterschiedliche Dinge, die in der Alltagssprache aber oft identisch verwendet werden.

Die unliebsame Folge: Es ist unklar, wie das Testament verstanden werden muss; damit ist unbewusst ein Samenkorn für einen handfesten Streit gelegt.

Ein weiteres Problem tritt auf, wenn beim Aufsetzen des Testaments gesetzliche Rechtsfolgen übersehen oder missverstanden werden. Das geschieht schnell und meist unbemerkt, da in der Regel ein Laie, der die geltende Rechtslage nicht kennt und damit die gesetzlichen Bestimmungen falsch einordnet.

Das Gesetz sieht besondere Auslegungsregeln für Testamente vor. Diese sind im Zweifelsfall anzuwenden.

Ein Testament muss ganz konkret auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Fehlt es daran, droht im Erbfall jahrelanger Streit zwischen den Erben, mit Pflichtteilsberechtigten und mit Vermächtnisnehmern.

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Werden diese Regeln nicht beachtet, besteht die Gefahr, dass das eigene Testament nach eben diesen gesetzlichen Vorgaben und nicht nach den eigenen Wünschen des Erblassers ausgelegt und umgesetzt wird.

Übersehender Streitpunkt: Testament ins Gegenteil verkehrt

Folgendes Beispiel kann dies einfach veranschaulichen. Ein Testament mit folgendem Wortlaut wirkt auf den ersten Blick klar und verständlich:

Testament

Meine beiden Kinder sollen zu gleichen Teilen Erben werden.

Ort, Datum,
Unterschrift

Gleichhohe Verteilung unter Kindern soll erreicht werden

Setzt man seine Kinder mit einem solchen Testament zu gleichen Teilen als Erben ein, ist die Vorstellung, dass sich die beiden Kinder den vorhandenen Nachlass hälftig teilen. Jedes Kind als Erbe jetzt also denselben Anteil bekommt.

Geschenke und Zuwendungen sind ausgleichspflichtig

Erbstreitigkeiten rund um gemeinsame Immobilien, geerbte Kunst, Unternehmen oder andere Vermögenswerte führen häufig zu dauerhaften Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen.

Das Gesetz sagt aber etwas ganz anderes: Denn nach der gesetzlichen Auslegungsregelung führt eine solche Formulierung im Testament meist zu einer ganz anderen Folge: Die Kinder müssen sich alle Geschenke und Zuwendungen, die sie zu Lebzeiten vom Verstorbenen erhalten haben, auf den eigenen Erbteil anrechnen lassen müssen.

Wenn im Beispielfall also eines der Kinder zu Lebzeiten ein Geldgeschenk in Höhe von 50.000 Euro erhalten hat, dann muss es sich dieses Geldgeschenk auf seinen Erbteil anrechnen lassen. Das führt zu Folgendem:

  1. Der Anteil des einen Kindes am Nachlass reduziert sich und
  2. das andere Kind erhält jetzt mehr als nur die Hälfte vom Nachlass.

Eine ungleiche Aufteilung des Nachlasses zwischen den Kindern ist die Folge.

Inflation im Erbrecht fördert das Konfliktpotential

Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Beschenkte das Geschenk inflationsbereinigt anrechnen lassen muss.

Das heißt, dass der Kaufkraftverlust zwischen dem Zeitpunkt des Erhalts des Geschenks und dem Zeitpunkt der Anrechnung im Erbfall ebenfalls auszugleichen ist.

So kann ein Geldgeschenkt aus den 1970er Jahren, das noch in D-Mark erfolgt ist, zu einem enormen Euro-Betrag anwachsen, der auch dann auf den Erbteil anzurechnen ist, wenn von dem Geschenk selbst nichts mehr übrig ist.

Dies kann ein Funke für einen langwierigen Streit sein; nämlich, wenn Kinder zu Lebzeiten unterschiedlich viel erhalten haben. Gleiches gilt, wenn sich im Nachhinein nicht zweifelsfrei aufklären lässt, welches Kind wann in welcher Größenordnung Zuwendung und Geschenke erhalten hat.

Die vermeintlich klare Regelung im Testament, dass beide Kinder gleich viel erhalten sollen, führt dann im Einzelfall dazu, dass die Kinder aufgrund der Anrechnung von Zuwendungen und Geschenken letztlich unterschiedlich viel aus dem Nachlass erhalten.

Der Wortlaut des Textes wird durch das Gesetz quasi ins Gegenteil verdreht. Ein Ergebnis, das so sicherlich nicht gewollt war.

Anrechnungsverzicht und Ausgleichung verhindern Streit ums Testament

Wenn man eine Folge vermeiden möchte, ist dies unkompliziert möglich: Man stellt in dem Testament klar, dass eine Anrechnung von lebzeitigen Zuwendungen und Geschenken auf den Erbteil nicht erfolgen soll.

Im obigen Beispielsfall ist dies etwa durch folgende ergänzende Formulierung möglich:

Die Kinder müssen sich keine lebzeitigen Zuwendungen und Geschenke auf den eigenen Erbteil anrechnen lassen.

Erst durch die Aufnahme dieses zusätzlichen Satzes ins Testament wird geklärt, dass beide Kinder jeweils hälftig am Nachlass beteiligt werden. Auf eine Verrechnung der Geschenke und Zuwendungen kann dann gänzlich verzichtet werden. Das macht die Aufteilung des Nachlasses deutlich einfacher.

Solche klarstellenden Sätze fehlen in den meisten Testamenten. Die grundlegende Problematik ist den allermeisten Personen nicht bekannt.

Umso wichtiger kann es sein, auch in vermeintlich einfachen Fällen sein Testament zu Lebzeiten einer fachkundigen Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu unterziehen, um solche und ähnliche Fehler zu vermeiden.

Neben diesem Beispiel gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die beachtet und geklärt werden müssen. Dabei hängt es von der speziellen Situation ab, welche Formulierung wann problematisch ist.

Dem Streit ums Testament den Boden entziehen

Es gibt einige Punkte, die man unbedingt beachten sollte, um Diskussionen und Auseinandersetzungen den Nährboden zu entziehen. Wir haben ein paar wichtige Punkte aus unserer Praxis zusammengestellt:

  • Verfassen Sie ein eindeutiges Testament, verwenden Sie rechtliche Fachbegriffe unbedingt korrekt
  • Beachten Sie die gesetzlichen Mindeststandards
  • Bedenken Sie, dass Schwiegereltern im Einzelfall durchaus ein gesetzliches Erbrecht haben können. Das kann zu unerwarteten Folgen führen, wenn die Schwiegereltern schon älter, krank oder dement sein sollten.
  • Enterben und Pflichtteil sollten Sie mit Bedacht einsetzen, damit sich beides nicht als Bumerang erweist
  • Beziehen Sie geeignete Teilungsanordnungen in Ihre Planung mit ein, wenn eine Erbengemeinschaft entstehen wird; so mildern Sie Risiken ab
  • Beziehen Sie ein Mediationsverfahren in Ihre Überlegung mit ein, da es ein schnelles Prozedere ist, um Konflikte effektiv zu lösen

Grundlage für ein sicheres Testament

Wenn Sie also sicher sein wollen, dass Ihr Testament so formuliert ist, dass keine Probleme auftreten können, lassen Sie es von unseren Experten überprüfen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Streit durch Testament: Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Wer sein Lebenswerk an die nächste Generation weitergeben will, ist gut beraten, alle potentiellen Streitpunkte im Vorfeld auszuräumen. Darauf zu hoffen, dass schon alles gut gehen wird, ist kein guter Rat.

FAQ zum Thema Streit durch Testament

Was sind FAQ? Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp, in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten, offen, dann schreiben Sie uns per E-Mail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Warum entsteht ein Streit unter Miterben?

Mehrere Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Sie ist kein freiwilliger Zusammenschluss von Personen, sondern eine Art Zwangsgemeinschaft. Da entstehen schnell Reibereien, weil die Interessen unterschiedlich gelagert sind. Dazu kommen noch viele subjektive, ganz persönliche Punkte, wenn Neid eine Rolle spielt. Ist die Erbengemeinschaft handlungsunfähig, sind jahrelange Scharmützel keine Seltenheit, auch wenn sie nicht vor Gerichten ausgetragen werden.

Welche Auslegungsprobleme treten bei Testamenten auf?

Wenn im Testament eine Verteilung von Nachlassgegenstände vorgegeben ist, die zu einer Ungleichverteilung zwischen gleichberechtigten Erben führt, stellt sich die Frage, ob der Erbe der wertmäßig mehr erhalten hat, einen Wertausgleich an den Erben zahlen muss, der nach dem testamentarischen Teilungsplan weniger erhalten hat. Auch das führt oft zu erheblichem Streit zwischen den Miterben, zumal der Ausgleich oft aus Eigenmitteln des bevorzugten Miterben gezahlt werden müsste.

Folgeproblem: Erbengemeinschaften können nicht aufgelöst werden

Streit über die Auslegung des Testaments führt in der Regel dazu, dass die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt werden kann. Dann bleibt die Erbengemeinschaft bestehen, was zu weiteren Problemen führen kann, da sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses verständigen müssen. Eine gemeinsame Verwaltung zwischen ohnehin zerstrittenen Miterben ist in der Praxis nur schwer zu bewerkstelligen. Weiterer Streit ist dann vorprogrammiert.

Wie wird der Streit um das Testament effektiv gelöst?

Eine Lösung der Probleme ist in der Praxis mühselig und langwierig, da das Gesetz nur unzureichende Mittel bereitstellt um einen Streit aus der Welt zu bringen. In der Praxis dauern Erbteilungen zwischen zerstrittenen Miterben sehr lang – oft viele Jahre.

Im Einzelfall kommt gar keine Aufteilung zustande und die Erbengemeinschaft besteht dauerhaft. Davon zeugen leerstehende Immobilien in Toplagen, denn oft handelt es sich hierbei um Nachlassimmobilien, bei denen sich die Miterben nicht einigen können. Leerstand und Wertverlust sind die Folge. Sorgen Sie vor, damit es dazu nicht kommt.

Anfechtung eines Testaments als GAU

Unklare Testamente können gefährlichen Sprengstoff in sich bergen, denn es besteht das Risiko, dass sie angefochten werden. Wird ein Testament erfolgreich angefochten, ist es unwirksam. Damit werden die Regeln vollkommen neu aufgestellt; es gelten das Gesetz und das entspricht regelmäßig gerade nicht dem Wunsch dessen, der das Testament errichtet hat. Voraussetzung für eine Anfechtung sind Formfehler oder eine fehlende Testierfähigkeit.

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Bildquellennachweis: © Canva | pixelshot

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