Fakerechnungen: So schützen sich GmbH-Gründer

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Wenn Sie gerade dabei sind, Ihre eigene GmbH zu gründen, gibt es eine wichtige Angelegenheit, auf die Sie von Anfang an achten sollten: Fakerechnungen. Diese Täuschungsversuche sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, denn es handelt sich dabei um eine betrügerische Maschinerie im ganz großen Stil. Kriminelle versuchen, frischgebackene GmbH-Gründer mithilfe gefälschter Rechnungen finanziell zu schädigen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vor diesen betrügerischen Praktiken schützen können.

Sie erfahren hier, ….

  • wie Sie eine Fakerechnung erkennen
  • was Sie bei Fakerechnungen tun können
Inhalt

Die Gefahr von Fakerechnungen

Nachdem Ihr Vertrag für die GmbH beim Notar beurkundet worden ist und die Eintragung ins Handelsregister angestoßen wurde, erhalten Sie möglicherweise fragwürdige Rechnungen.

Diese suggerieren, dass Sie sich in verschiedene Verzeichnisse eintragen lassen müssen, die angeblich wichtig für Ihr Unternehmen sind. Oft tragen diese Gebührenrechnungen auch das (vermeintliche) Wappen von Bundesländern oder den Bundesadler oben im Briefkopf und bewirken damit den Eindruck eines „offiziellen“ Schreibens, das von einer Behörde oder einem Gericht stammt.

Lassen Sie sich jedoch nicht täuschen: Diese vermeintlichen Gebührenbescheide sind nicht echt. Sie sind gefälscht und sollen Sie dazu verleiten, unnötige Kosten zu bezahlen. Es sind regelrechte Betrügereien, denen Sie nicht auf den Leim gehen sollten.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Rechnungen fürIhre neu gegründete GmbH erhalten!

Sieht dem Originalschreiben eines Gerichts auf den ersten Blick sehr ähnlich – ist aber eine raffinierte Betrugsmasche. Wir erklären: Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Rechnungen für Ihre neu gegründete GmbH erhalten!

5 Anzeichen, wie GmbH-Gründer Fakerechnungen erkennen können

Es gibt einige Anzeichen, anhand derer Sie gefälschte Rechnungen von echten unterscheiden können:

  1. Zahlungsempfänger: Authentische Rechnungen für Handelsregistereintragungen stammen stets von der Kosteneinzugsstelle für Justiz, etwa der Justizkasse Hessen.
  2. IBAN: Die IBAN auf der Rechnung sollte mit "DE" beginnen, da Sie sich in einem deutschen Register eingetragen haben. Fakerechnungen haben oft eine Bankverbindung ins Ausland, sodass nicht selten Geld nach Spanien (= ES) oder ins Baltikum transferiert werden soll (Litauen = LT, Lettland = LV, Estland = EE).
  3. Rechnungsbetrag: Da die Kosten für die Handelsregistereintragung variieren können, gibt es keinen festen Betrag, den man hier nennen könnte. Sie sollten aber stutzig werden, wenn Beträge über 150,00 Euro auf einer vermeintlich echt aussehenden Rechnung ausgewiesen sind. Bei Zweifeln können Sie beim Notar oder Rechtsanwalt nachfragen oder telefonieren Sie mit dem Gericht, bei dem Sie über den Notar die„Eintragungsnachricht“ eingereicht haben.
  4. Zahlungsfrist: Betrüger setzen oft kurze Zahlungsfristen, um Druck auf Sie auszuüben. Seriöse Rechnungen gewähren ausreichend Zeit zur Bezahlung. Wenn Sie innerhalb nur weniger Tage die Zahlung vornehmen sollen und nicht – wie meist üblich 2 – 4 Wochen– ist das ein mögliches Indiz für eine Betrugsmasche.
  5. Kontaktdaten: Achten Sie darauf, dass die Rechnung von einer „offiziellen“ E-Mail-Adresse stammt, nicht von einer privaten. So weisen viele echte Gebührenbescheide die E-Mail-Adresse des Bundeslandes auf, aber niemals eine Adresse von gmail.com, web.de oder yahoo.com, um nur einige Beispiele zu nennen.

Verhindern Sie finanzielle Risiken und schützen Sie Ihre GmbH! Wenn Sie mit einer Fakerechnung konfrontiert sind, zögern Sie nicht. Konsultieren Sie uns noch heute, um Ihr Unternehmen zu verteidigen und Ihr Geld zu sichern. Handeln Sie jetzt!

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Weitere Merkmale von Fakerechnungen

Betrüger sind leider sehr geschickt darin, echte Rechnungen zu simulieren. Hier sind einige Indizien, die Ihnen helfen können, sie zu entlarven:

  • Der Absender verwendet oft Begriffe wie "Handel" oder "Gewerbe" anstatt Gesellschaft.
  • Echte Amtsbriefe tragen das (Landes-)Wappen oder den Adler. Viele Betrüger sind nachlässig und stellen nur ein halbes Landeswappen oder ein Phantasiesymbol dar.
  • Die Schriftart und Aufmachung der Fakerechnungen ähneln den Dokumenten von Behörden.
  • Es werden Register- oder Belegnummern angegeben. Fragen Sie einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, ob es derartige Registernummern überhaupt gibt; denn es gibt ganz klare Vorgaben für Behörden und Gerichte, wie derartige Registernummern auszusehen haben.
  • Viele Gesetzesparagraphen werden aufgeführt, um einen seriösen Eindruck zu erwecken. Wenn Sie das überprüfen möchten, geben Sie diese Paragraphenzeichen in Google ein und machen Sie einen Gegencheck auf www.gesetze-im-internet.de.
  • Achten Sie auf das Kleingedruckte, denn dort könnten sich Hinweise auf eine Fälschung verbergen.

So entdecken Sie Spuren für einen Betrug

Es ist wichtig, wachsam zu sein und folgende Schritte zu befolgen:

  • Hinterfragen Sie immer: Wissen Sie, wofür diese Rechnung ist? Wenn nicht, bleiben Sie skeptisch. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Säumnisgebühren einschüchtern, die erhoben werden sollen, wenn Sie nicht innerhalb von 3 – 7 Werktagen die Rechnung überweisen sollten. Behördenrechnungen geben meist einen wesentlich längeren Zeitraum, um das Geld einzuzahlen.
  • Hoher Betrag: Rechnungen über 150,00 Euro sind oft verdächtig, da die Kosten für Handelsregistereintragungen normalerweise niedriger sind.
  • Kurze Zahlungsfristen: Seriöse Rechnungen gewähren ausreichend Zeit zur Bezahlung. Misstrauen Sie schnellen Fristen.
  • Ausländische Bankverbindung: Eine deutsche Behörde verlangt keine Überweisung ins Ausland.
  • Fehler im Wappen: Echte Amtsbriefe tragen regelmäßig das Landeswappen, nicht den Bundesadler.
  • Stichwort "Offerte": Wenn von Angeboten oder "Offerten" die Rede ist, seien Sie vorsichtig. Das deutet auf Betrug hin.

Was tun, wenn Sie eine Fakerechnung erhalten?

Solche Rechnungen sind kriminell und sollten gemeldet werden. Sie können sie bei der Polizei anzeigen. Der Betreiber dieser Plattform kann Ihnen helfen, betrügerisch veranlasste Kosten zu sparen.

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Fakerechnungen: Unser Rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Sogar erfahrene Personen fallen manchmal auf solche Betrügereien herein. Seien Sie also wachsam, hinterfragen Sie Rechnungen und lassen Sie sich nicht täuschen! Fragen Sie Ihren Notar oder Anwalt. 

FAQ zum Thema Fakerechnungen

Was sind FAQ? Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp, in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten, offen, dann schreiben Sie uns per E-Mail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Woher bekommen potentielle Betrüger die Daten von neu gegründeten GmbHs?

Neu errichtete GmbHs werden in verschiedenen öffentlichen Registern eingetragen, weil es vom Gesetz so vorgesehen ist. Aus diesen Registern ziehen Betrüger die Daten und machen sich diese Informationen zunutze, um die vermeintlichen Kostenaufforderungen an Neugründer zusenden.

Diese Betrugsmaschen gibt es neben offiziell aussehenden Registerrechnungen:

Oft wird auch damit geworben, dass die neue Firma in ein nicht in der Realität bestehendes Portal   eingerichtet   werden   muss.   Bekannt   sind   z.   B.   ein   Deutsches   /   Europäisches Gewerberegister,   Bundesregister   der   Länder,   Handels-   oder   Gewerberegister.   Diese Betrugsmasche   funktioniert   nach   einem   ähnlichen   Schema   wie   bei   den   täuschend   echt wirkenden Gerichtskostenrechnungen und ist meist mit einer (vermeintlichen) Zahlpflicht für mehrere Jahre verbunden (= Abofalle). 

Muss ich als Neugründer jede Rechnung bezahlen?

Nein, grundsätzlich müssen Sie nur Rechnungen bezahlen für Dienstleistungen oder Behörden, die Sie auch wirklich geordert haben. In Zweifelsfällen wenden Sie sich einfach an die für Sie zuständige Landesjustizkasse; die Angaben dazu lassen sich durch Google herausfinden. 

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Bildquellennachweis: © Canva | fizkes | Bundesrechtsanwaltskammer

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